JenDa90
Ich bin momentan in einem Praktikum und beginne ab September meine schulische und betriebliche Ausbildung als heilerziehungspfleger in in einer kinderpsychatrie. Jetzt wurde ich unerwartet schwanger (unfruchtbar / anscheinend doch nicht so ganz). Ich möchte meine Ausbildung auf jeden Fall beginnen und dann auf jeden Fall beenden sobald das Baby größer ist. Bzw nach der Elternzeit. Wie läuft das ab. Den Vertrag hab ich schon. Ich bin gerade SSW 6. Ich würde es ab der 12 Woche meinem Chef sagen. Muss ich dann Arbeitslosengeld beantragen oder bekomme ich weiterhin meim Gehalt? Bleibe ich angestellt oder können die mich kündigen?
Hi, du hast einen Vertrag, daher auch schon jetzt Kündigungsschutz. Ich würde es dem Chef sofort sagen - es ändert eh nichts mehr. Wenn du in der SS nicht mehr arbeiten kannst/ darfst, bekommst du dein Ausbildungsgehalt weiter. Nach der Geburt kannst du Elternzeit nehmen, d.h. du setzt in der Ausbildung aus, dein Vertrag ruht, der AG zahlt kein Gehalt mehr. Dafür bekommst du Elterngeld, was sich in der Höhe nach deinem vorherigen Ausbildungsgehalt richtet (für ca. 1 Jahr) und Kindergeld. Sobald du wieder in die Ausbildung einsteigst, bekommst du wieder das Ausbildungsgehalt. Gruß, Speedy
Die Frage ist, ob du die Ausbildung überhaupt machen kannst. Beispiel: als Förderschullehrerin darfst du schwanger nicht an einer Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung arbeiten, weil die Schüler dort per Definition als gefährlich gelten (NRW). Wenn ähnliche Regelungen für die Arbeit in der Kinderpsychiatrie gelten, darfst du nicht arbeiten. Die Frage ist auch, ob dir nicht innerhalb der Probezeit gekündigt wird. Die Schwangerschaft löst keinen absoluten Kündigungsschutz aus. Dir darf nur nicht wegen der Schwangerschaft gekündigt werden bzw. Du darfst nicht wegen der Schwangerschaft benachteiligt werden. Und das Amt für Arbeitsschutz muss der Kündigung zustimmen..... ä
"Die Frage ist auch, ob dir nicht innerhalb der Probezeit gekündigt wird. Die Schwangerschaft löst keinen absoluten Kündigungsschutz aus." Die Quelle dazu hätte ich gern mal. Eine solche Aussage zur genannten Situation kann ich nicht nachvollziehen. Die Ausnahmen sind Diebstahl oder Insolvenz eines Unternehmen, davon kann hier ja nicht die Rede sein. http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/104625-kuendigung-einer-schwangeren-in-der-probezeit http://m.abendblatt.de/wirtschaft/arbeitsrecht/article107981706/Schwangere-duerfen-auch-in-der-Probezeit-nicht-gekuendigt-werden.html http://www.frauenaerzte-im-netz.de/de_news_652_1_1052_k-ndigungsschutz-f-r-schwangere-gilt-auch-in-der-probezeit.html https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/kuendigungsschutz_waehrend_der_schwangerschaft/ Die Frage ist, wie sich der AG nach der Elternzeit verhält. Wenn du danach in eine tolle Ausbildung einsteigen möchtest, würde ich jetzt mit offenen Karten spielen. Er hat fest mit die geplant (ggf aus langfristig, dafür bildet man ja aus) und nun fällst du aus. Es wäre also fair, ihm die Möglichkeit zu geben noch eine andere Azubine einzustellen und zu steigst dann nach der Elternzeit ein.
Einer Schwangeren darf auch in der Probezeit nicht gekündigt werden.
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