Twinmädels
Hallo, sollte man im Lebenslauf und / oder im Bewerbungsschreiben erwähnen, auf welcher Vertragsgrundlage man bisher gearbeitet hat? Also Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Hintergrund: Ich habe vor den Kindern Vollzeit gearbeitet (AG 1), nach der Elternzeit nur noch im Minijob bei AG 2 und AG 3. Ich bin noch bei AG 3 angestellt und bewerbe mich auf andere Minijobs und Teilzeitstellen. LG Dani
Ich habe noch nie dazu geschrieben, dass ich Vollzeit beschäftigt war. Minijob würde ich nur erwähnen, wenn es zu Überschneidungen kommt, Du also zwei Stellen zur gleichen Zeit hattest. Ich würde es nicht dazu schreiben.
Nein, würde ich nicht machen. Informationen über Teilzeitarbeitszeiten würde ich nur dann einfügen, wenn es zu deinem Vorteil ist: bspw. wenn du gleichzeitig studiert und gearbeitet hast oder (wie oben beschrieben) zwei Jobs hattest.
Ich habe in meinem Lebenslauf nur die Firmen angegeben, bei denen ich gearbeitet habe, aber nicht die Stundenzahl.
danach gefragt. Muss man das angeben?
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