Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe gestern eine neue Ausbildung begonnen. In dem Betrieb ist es so, dass Mo-Do 8:45h gearbeitet werden und Fr 5h. Soweit so gut. Ich habe 1,5 Tage die Woche Berufsschule. Den ganzen Tag von 8-16h, am halben von 8-13h, da muss ich danach noch in den Betrieb. Für den ganzen Tag werden mir 8h gewertet. Wenn ich nun an 3 Tagen 8:45h arbeite, einmal 5h und die 8h vom Berufsschultag komme ich auf 39:15h. Es fehlen also 45 min, die ich dann an anderen Tagen reinarbeiten muss. Is das so rechtens? Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Das gleiche gilt übrigens auch für Urlaubstage(werden mit 8h gewertet). Die Angestellten bleiben oft länger Ode kommen früher. Ich kann das wegen meinem Sohn und der Betreuungssiuation jedoch nicht. Kennt ihr so ein Vorgehen?
Das kenne ich von anderen die eine Ausbildung gemacht habe auch so. LG
Nein, ich kenne das nicht so. An den Berufsschultagen, an denen du nicht mehr in den Betrieb musst, wird die volle Stundenzahl angerechnet.
Naja,,,, jetzt rechnen wir doch nochmal: Du hast einen Berufsschultag, der von 8-16 Uhr geht inkl. Pausen. Also eigentlich sind es ja gar keine 8 Std., höchstens 7,5 h ..... Du machst also an dem vollen Tag Berufsschule sogar "plus" von mind. 30 min. Hilft das? Gruss Désirée Was macht der Vater des Kindes?
Ist doch richtig so. Drei Viertelstunden länger zu arbeiten muss doch drin sein. Mit dem Urlaub gibt es bei ganzen Wochen ja kein Problem. Mit einzelnen Freitagen machst du sogar 3 Stunden Gewinn. Trini
Warum fragst du nicht einfach deinen chef?
Schau mal hier: Anrechnung der Berufsschulzeiten für Auszubildende über 18 Jahre Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können an beiden Berufsschultagen beschäftigt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten richtet sich dabei nach dem Arbeitszeitgesetz. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (5 AZR 413/99 vom 26. März 2001) müssen Berufsschultage auf die Arbeitszeit mit den Unterrichtszeiten einschließlich der Pausen und der Wegezeit von der Berufsschule zur Arbeitsstätte angerechnet werden. Wenn wegen der langen Wegezeiten eine Beschäftigung nach der Berufsschule zwar noch möglich aber nicht sinnvoll ist, können die Stunden an anderen Tagen nachgeholt werden. Dabei sind allerdings die oben genannten Grenzen zu beachten. Beispiel Auszubildende über 18 Jahre (Grundlage: 8 Stunden tägliche Arbeitszeit) A (18 Jahre) hat dienstags 6 und donnerstags 5 Stunden Unterricht. Dienstags hat A 6 x 45 min Unterricht = 4 h 30 min plus 40 min Pause = 5 h 10 min. Donnerstags hat A 5 x 45 min Unterricht = 3 h 45 min plus 40 Minuten Pause = 4 h 25 min. A hat also am Dienstag 2 h 50 min und Donnerstag noch 3 h 35 min in der Apotheke zu arbeiten. (http://www.bkb-duesseldorf.de/index.php?id=289&type=98)
Für die Berufsschultage ist das sicherlich korrekt bzw. für Dich sogar noch gut. Für die Urlaubstage ist das meiner Meinung nach sicher nicht rechtens. Nimmt man einen Tag Urlaub so ist der Tag mit vollen Stunden anzurechnen und nicht mit 0,75h weniger! Genauso sind für einen Freitag dann aber auch nur 5h anzurechnen wenn an diesem Urlaub genommen wird. LG Sabine
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