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arbeitsvertrag - frage zur formulierung

arbeitsvertrag - frage zur formulierung

Ikmam

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Hallo! Hab mal eine Frage, ich bin zu lange raus aus dem Spielchen: Mein AV liegt jetzt hier. Mir stößt grad die Formulierung auf "alle gesetzlichen Zuschläge sind bereits im Bruttogehalt enthalten". Öhm.... meint das auch z.B. Nacht- & Feiertagszuschläge? Ist das ok so??? Das Gehalt ist ohnehin nicht der Brüller - das ist nicht so schlimm, Hauptsache ich bin wieder dabei, aber ich dachte die Zuschläge würden mich zumindest noch ein Stück weit retten... nachdem ich desöfteren Nachtbereitschaft schieben muss... Und ist es ok, wenn vereinbart wird, dass "Verwandten-Kranktage" (insbesondere Kinder, steht extra drin) grundsätzlich nicht bezahlt werden? Find ich ja irgendwie seltsam... Nicht falsch verstehen, ich habe nicht vor, "Kinderparty" zu schieben aber ich dachte diese berühmten 10 Tage (oder sind es bei AE 20?) wären gesetzlich eingeräumt? Falls wichtig: Ist ein Teilzeitvertrag - 25 Std. ... Danke und VG, S.


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Ikmam

Also ich verstehe das auch so, dass du dann ein Festgehalt bekommst und somit keine Nachtzuschläge etc gezahlt werden. Dein AG schließt die Lohnfortzahlung bei Kind-Krank-Tagen aus, also wirst du im Krankheitsfall unbezahlt freigestellt und bekommst Krankengeld von deiner gesetzlichen KK (so kenne ich das auch aus unserer Firma). LG D.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Sorry dass ich mich einmische, aber diese Info ist definitiv falsch: Man bekommt nicht das Kinderkrankgeld vom SEINER gesetzlichen KK. Man bekommt es von der KK der Kinder! Das ist ein elementarer Unterschied, sind diese zB privat versichert bekommt man gar nichts. Dass der AG das ausschließt ist ganz normal, das steht so gut wie immer drin.


dee1972

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich war jetzt mal einfach davon ausgegangen, dass das Kind bei der Mutter familienversichert ist. Wenn es eine private Krankenversicherung gibt, liegt der Fall anders, schon klar, aber dann hätte das doch die AP sicherlich auch erwähnt.


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von Ikmam

In deinem Gehalt ist alles enthalten. Steht bei mir ähnlich drin. Das stößt mir auch auf, deswegen mache ich keine Überstunden mehr. Zum Glück habe wichs für mich dokumentiert, und organiesiere den Abbau selber, obwohl ich keine Gleitzeit habe. Wenn du das unterschreibst, würde ich den Stift exakt nach 5 Stunden fallen lassen. Das mit Kind krank decke ich mit Urlaub ab. Familienurlaub ist dann nicht mehr drin bzw. Ich nehme unbezahlt. Für die sog. Kindkranktage brauchst nen Schein vom Kinderarzt. Den reichst du bei der Krankenkasse ein und bekommst dann ca. 75% deines Nettoeinkommens irgendwann (dauert ewig) von der Krankenkasse zurück. Das war mir zu blöd, deswegen nehme ich Urlaub.


speedy

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Antwort auf Beitrag von Ikmam

Der Zusatz mit den Zuschlägen soll tatsächlich Ansprüche aus Nacht- und Feiertagsarbeit ausschließen. Ich wage zu bezweifeln, dass dieser Passus zulässig ist, es sei denn, es wäre eine Führungsposition und das Gehalt wirklich überdurchschnittlich. Das der AG die Bezahlung von Kind-Krank-Tagen ausschließt ist inzwischen üblich, denn ansonsten würden auch hier die 6 Wochen Lohnfortzahlung zutreffen. So stellt er dich nur unbezahlt frei und die Kk deines Kindes (sofern gesetzlich versichert) übernimmt knapp 70% des Nettolohnausfalls. Gruß, Speedy


Ikmam

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Antwort auf Beitrag von speedy

Das klärt schonmal die Kinderkrank-Frage und hilft mir weiter. Wenn´s üblich ist: OK. Speedy, genau das war ja auch irgendwie meine Frage: Geht das so einfach? Muss man das unterschreiben / hinnehmen? Es ist wie gesagt ohnehin kein fürstliches Gehalt und beim Einstellungsgespräch hieß es "da kommt ja noch der ein oder andere Zuschlag drauf" - ich verstand es so, dass damit Feiertags- und Nachtzuschlag gemeint war und fühl mich schon wieder verarscht... Werd wohl nochmal nachfragen... Menno...


speedy

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Antwort auf Beitrag von Ikmam

schriftlich festhalten kann man vieles - auch Dinge, die eigentlich so keinen Bestand haben. NUR, du willst da arbeiten und nicht gleich die ersten Zuschläge einklagen, oder? Wenn in dem Gespräch von Zuschlägen die Rede war, dann würde ich genau das vor dem Hintergrund der Formulierung des Arbeitsvertrages nochmals ansprechen (dafür reißt dir auch keiner den Kopf ab) und darum bitten, diesen Halbsatz aus dem Vertrag zu entfernen. Gruß, Speedy