Sonnenblume3
Hallo, anfang Februar habe ich mit meiner Firma einen Aufhebungsvertrag geschlossen, weil sie mir nur einen Ganztagsjob nach Elternzeit bieten konnten. Anfang März endete Elternzeit. Beim Arbeitsamt hatte ich Ende Februar das Gespräch zur Arbeitslosmeldung. Das Gespräch beim Arbeitsvermittler habe ich erst Ende März. Meine Frage ist nun wieviel Bewerbungen muss ich bis dahin geschrieben haben?In meinem Aufhebungsvertrag steht nur das ich natürlich verpflichtet bin sofort nach Arbeit zu suchen.
Mind eine bewerbung pro woche,wobei auch telefonische bewerbung zählt,ebenso persönlich vorstellen reicht auch...
ich kenn das aus meiner Arbeitslosigkeit so, dass ich erst verpflichtet war, eine bestimmte Anzahl Bewerbungen zu schreiben (ich glaube es waren 20 im Monat), wenn ich mit dem Amt eine Vereinbarung getroffen habe/hatte. Das habe ich auch damals, die 20 Bewerbungen habe ich locker überschritten.
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