NAG-Hasi
Ich habe mal eine Frage, vielleicht hatte das jemand schon: Ich habe heute einen Brief von meinem AG bekommen, dass ich 11,7 h im Minus lag, als ich in Muschu gegangen bin und ich jetzt x Euro an ihn überweisen muss, Zahlungsziel 10.10. Es geht um eine stattliche Summe, wenn ich es durch die Anzahl Stunden teile, mehr € pro Stunde als ich bekomme, wenn ich Überstunden mache, das kann ja eigentlich nicht sein... Zudem hatte ich nach der vorangegangenen SS ca. 12 h im Plus, die wurden stehen gelassen und nicht ausgezahlt. Ist diese Nachforderung rechtmäßig? Und wenn ja, mit welchen Stundensatz? Wenn sie es mir einfach bei der letzten Auszahlung abgezogen hätten, hätte ich deutlich weniger Steuern und Abgaben gezahlt, muss das nicht berücksichtigt werden? Ich habe bei Beantragung der EZ angegeben, dass ich nach einem Jahr, 06/17 wieder einsteige.
Hi, theoretisch kann das sein. Wichtig wäre es aber zu wissen a) ob es bei euch eine Betriebsvereinbarung oder eine sonstige schriftl. Regelung zum Thema Arbeitszeitkonto gibt. Dann sollte das da drin stehen - z.B. in der Form, bis wann ein Minus wieder auszugleichen ist etc. b) Der auszugleichende Betrag wäre der Bruttolohn/monatl. zu erbringende Stunden * 11,7h Allerdings müsste der AG dazu schon eine neue Abrechnung (Rückrechnung)erstellen, wo er den zuviel gezahlten Lohn gegenrechnet. Die Korrektur muss ja auch für die Renten- und Sozialversicherungsbeiträge erfolgen, so dass er da schon eine korrekte Abrechnung machen muss. Nur dann kannst du den rückgezahlten Betrag auch später steuerlich geltend machen. Der für beide Seiten einfachste Weg wäre also eine Rückrechnung zu erstellen. Sollte für ein Steuerbüro auch kein Problem sein (außer dass der AG das natürlich bezahlen muss). Dem Schreiben widersprichst du mit der Begründung, dass es sich um keine nachvollziehbare Rückrechnung handelt. Vielleicht hilft auch ein klärender Anruf in der Personalstelle vorab. Gruß, Speedy
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