Sternenmeer
Hallo zusammen, ich habe an euch eine Frage, wer kennt sich aus. Ich möchte nach dem Elterngeld ca, 6 - 10 Stunden die Woche wieder arbeiten. Muss ich da Kranken- und Rentenversicherung bezahlen, oder läuft dies noch in Elternzeit! Gibt es da besondere Regelungen? Weil die Rente wird ja eigendlich 3 Jahre bezahlt, solange ich im Erziehungsurlaub bin. Danke für eure Rückmeldungen !
Kommt auf deinen Verdienst an, ich arbeite 7std pro Woche und habe netto ca 450 euro, zahle ganz normal alle Beiträge bei Stkl 5.
Hi, das eine hat mit dem anderen nur bedingt etwas zu tun. 1) Privilegierung in der ges. RV für die Erziehung v. Kindern. Evtl. in der EZ erzieltes Einkommen wird hinzugerechnet, d.h. erhöht das fiktive Einkommen um den Betrag der tatsächlichen Beiträge. 2) RV- und SV-Pflicht bei Berufstätigkeit. In der EZ bist du beitragsfrei versichert. Jede ausgeübte Tätigkeit führt aber zu den ganz normalen RV- und SV-Pflichten (entweder über Steuerkarte od. 450,- Eur-Job). Da wirst du also behandelt wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Gruß, Speedy
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