Elternforum Baby und Job

Arbeiten zwischen elternzeit und neuem mutterschutz

Arbeiten zwischen elternzeit und neuem mutterschutz

@sumsebiene

Beitrag melden

Hallo, Ich bin gerade am durchspielen aller Möglichkeiten, die für mich möglich sind. Ich bin nun erneut schwanger und befinde mich bis einschließlich Januar in Elternzeit von Kind 1. ich arbeitete davor in einem Hotel, dort gibt es nun einen neuen Chef, der coronabedingt alle alten Mitarbeiter rausgeworfen hat. Nun muss ich theoretisch von Februar bis Mitte Mai arbeiten, dann beginnt der mutterschutz. Ich gehe davon aus das mein Chef mir auch kündigt, denn es war von Anfang an klar das er alle alten Mitarbeiter ungern beschäftigt, nun bin ich ja schwanger und habe einen besonderen Schutz. Kann er mich trotzdem kündigen? Zudem kommt, dass es keine Rolle spielt ob ich die 3 Monate arbeite oder nicht, mein neues Elterngeld wird den mindestsatz nicht überschreiten. Durch corona ist natürlich auch nicht klar ob Kind 1 normal in den Kindergarten gehen kann ab Januar. Am liebsten wäre es uns natürlich wenn wir da flexibel sind und ihn eventuell sogar zur schlimmeren zeit( sollten die Kitas geöffnet bleiben) zuhause zu lassen. Überlegung 1 wäre wieder arbeiten zu gehen, wobei es wahrscheinlich schwer wird 40 stunden + schwanger + Kind 1 das nicht in die kita kann. Zudem ist mein Job aufjedenfall momentan nicht belegt, da die Abteilung für Veranstaltungen wegen corona ja keine Arbeit hat. Welche Möglichkeiten gibt es da? Kann er einfach sagen Pech habe kein Job? 2. Überlegung wäre, ob ich mir die 3 Monate noch Elternzeit nehme bis Beginn mutterschutz. Bedeutet natürlich das ich 3 Monate kein Geld habe, aber das würden wir hinbekommen, zudem könnte Kind 1 flexibel zu Hause bleiben. Trotzdem einkommensverlust 3 Monate, da ich schwanger wohl auch keinen 450€ Job finde und auf das neue Elterngeld hat es auch keine Auswirkungen. Momentan ist Idee 2 unser Favorit, aber vielleicht übersehen wir ja etwas oder es gibt eine bessere Lösung?


Soie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von @sumsebiene

Die Verlängerung der Elternzeit musst du mindestens 7 Wochen vorher beantragen. Schaffst du das noch? In der Schwangerschaft bist du unkündbar, es sei den eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde liegt vor.


@sumsebiene

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Soie

Ja das schaffe ich noch. Muss zum 01.02. arbeiten gehen ansonsten


mellomania

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von @sumsebiene

oh das würde ich auf jeden fall tun! denn nur dann, also wenn du die eltenzeit bis einen tag vor dem neuen mutterschutz laufen hast, bekommst du IM mutterschutz das, was du vor der ersten elternzeit bekommen hast, vollzeitbezahlung nehme ich an. außer du kommst die drei monate in vollzeit, dann wäre es juck.