Mitglied inaktiv
Hallo, ich war vor der SS in Vollzeit tätig, habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet/beantragt mit der Option, im 2. Jahr teilzeit arbeiten zu wollen. Muss ich dafür mit meinem Arbeitgeber einen Vertrag abschließen bzw. irgendetwas schriftlich fixieren ? Was muss ich alles beachten und beim AG-Gespräch ansprechen? Habt Ihr auch so eine Situation gehabt ? Ich hatte/habe weiterhin vor, anschließend wieder ganztags zu arbeiten - falls sich das mit dem KiGa vereinbaren läßt. Schon mal Danke !
also, wenn Du in der Elternzeit nicht Vollzeit arbeiten willst (was Du auch nicht darfst), solltest Du in jedem Fall die Arbeitszeit schriftlich fixieren. Ansonsten gilt: was nicht geregelt ist, wird aus dem ruhenden Vollzeitvertrag abgeleitet (Z.b. antetiliges Gehalt etc.). Ausnahme: Kündigungsfrist. wenn dazu im TZ-Vertrag NICHTS steht, ist dieser auch während der Elternzeit nicht kündbar. So mein profundes Halbwissen. Ulrike
UND darauf achten, daß der TZ-Vertrag NICHT den usprünglichen Vollzeitvertrag ersetzt! Viele Grüße Désirée
Ganz wichtig, das der Vertrag nicht deinen alten ersetzt. Ich habe ein 2seitiges Sideletter bekommen in dem steht das ich für zwei Jahre befristet TZ während meiner Elternzeit beschäftigt werden. Anzahl der Stunden, Positionsbeschreibung und Gehalt. Ansonsten gelten die Regelungen meines normales VZ-Vertrages. Meine VZ-Stelle ist somit immer noch in EZ und unkündbar. lena
mal sehen, was beim Gespräch herauskommt
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