Vöglein93
hallo ihr lieben In einigen Monaten muss ich wieder meinen Job antreten, nach 2 Jahren Elternzeit. Heute habe ich mit der Vorgesetzten gesprochen ihr erklärt, dass es dieses Jahr nur eine Tagesmutter wird, die aber nur von Mo - Do 7:45 - 13:30 Uhr betreut. (Kindergarten alles absagen) bin trotzdem froh über die Tagesmutter. Erstmal hat sie mir unterstellt ich solle eine Tagesmutter suchen, die bis min. 17 Uhr betreut (so eine gibt es bei uns nicht im Ort), und sie kann mich so nicht einstellen weil es den anderen Unfair gegenüber wäre. Verstehe ich natürlich auch, sie hat mir aber keine Optionen genannt. Ich habe da vorher auch in Teilzeit gearbeitet, das steht mir natürlich auch zu. Aber im Einzelhandel ist es fast unmöglich mit solchen Zeiten. Die Option, dass ihn jemand nach der Tagesmutter abholt klappt nicht, die Großeltern fangen beide ab 14 Uhr an zuarbeiten, jeden Tag (kleiner dazu verdienst zur Rente), mein Mann hat feste Arbeitszeiten bis 17 Uhr, und alle anderen arbeiten auch bis min 16 Uhr. Ich stehe auf dem Schlauch. Wie war es bei euch?
Hallo, was steht im Arbeitsvertrag? Meist steht ja beim Einzelhandel: arbeitet im Rahmen der Öffnungszeiten von... bis... oder? So war es bei mir. Ich war 12 Jahre im Einzelhandel. Immer Vollzeit, nach der Elternzeit von Kind 1 aber nur Teilzeit von 30 Stunden. Da hatte ich aber von 5 Arbeitstagen 4 bis 20 Uhr gearbeitet. Du hast keinen Anspruch auf nur Frühschicht. Das du keine andere Betreuung hast, ist dein privates Problem, nicht das des AG. Hört sich jetzt heftig an, ist aber leider so im Arbeitsrecht. Wenn du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen kannst, musst du kündigen. Habe ich dann so gemacht als ich dann in Elternzeit mit Kind 2 war. Einfach bei der Arbeitsagentur angerufen, Fall geschildert, gleich arbeitssuchend gemeldet, hätte auch keine Sperre bekommen in so einem Fall. Hatte aber das Glück gleich im Anschluss an die Elternzeit einen anderen Job (kein Einzelhandel) zu finden. Grüssle Marijana
war bei mir auch so! War vor der Elternzeit im Einzelhandel tätig, der AG wollte das ich zwischen 8 und 20 Uhr und Mo-Sa verfügbar sein kann, die Kita betreut aber nur Mo-Fr bis 16 Uhr. (aber wo findet man auch eine Betreuung die bis 20 Uhr, bzw 21 Uhr betreut, wenn man den Arbeitsweg dazurechnet?!) Habe dann eine Umschulung als Industriekauffrau angefangen, das wollte ich aber eh tun. Eine Sperre vom Alg 1'bekam ich aber auch nicht,
Hallo an eine Umschulung habe ich auch gedacht. Mit dem Einzelhandel kann ich es erstmal knicken (bin wirklich nicht traurig drüber) nur DIESER AG bzw diese Firme ist top. Ich möchte auch im guten raus, eventuell kann ich mich ja nach einigen Jahren dort wieder bewerben ;) Ich möchte auch nicht für lau zuhause rum sitzen. Den Gedanken an eine Umschulung hatte ich auch schon sehr lange. Ich ruf mal heute beim Arbeitsamt an und schilder denen meine Situation. Danke sehr :)
Viel Glück dabei, ich habe erlebt das meine Arbeitsberaterin der Umschulung in dem Falle sehr wohlwollend gegenüber stand. Ich hatte nämlich schon vor der Elternzeit versucht eine Umschulung zu bekommen, und da wurde es nicht bewilligt.
Verlängere um das 3te Jahr, das kannst du auch ohne Zustimmung des AG. Und dann suche dir eine Arbeitsstelle welche auf die EZ befristet ist. Lass dir bescheinigen von deinem AG das er dir keine Arbeitszeiten anbieten kann welche die Betreuungszeiten abdecken. Damit hättest du dann auch anteilig Anspruch auf ALG1 bis du eine Arbeitsstelle für die EZ hast. Muss der AG ausstellen. Oder er stimmt eben doch zu das du wenigstens im 3ten Jahr der EZ deinen Wunschzeiten nachkommt.
Danke dir. Habe ich jetzt nicht verstanden. Wenn ich die Elternzeit verlänger und mir für dieses eine Jahr eine Stelle suche, würde ich anteiliges Arbeitslosengeld bekommen, solange ich suche? Habe ich das richtig verstanden? Obwohl ich in einer Firma eingestellt bin, dir mir aber die gewünschten Zeiten nicht anbieten kann? Liebe Grüße
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