Norweger81
Hallo zusammen!
Eigentlich sollte ich mich ja auskennen, da ich mein 3. Kind erwarte, aber heute wurde mir von unserer Personalerin was ganz neues erzählt.
Ich dachte immer und bei Wikipedia steht`s auch so drin, dass man den Antrag spätestens 7 Wochen vor Ende Mutterschutz stellt. Also Kind wird am 16.10.14 geboren der Antrag wird bis zum 23.10.14 gestellt.
Unsere Personalerin meinte der Antrag müsse 7 Wochen vor dem Entbindungstermin gestellt werden.
Ich weiß doch noch gar nicht ob das Kind termingerecht kommt. Ich müsste doch Nahtlos von Elterngeld auf wieder Arbeiten umsteigen können?
Ich hoffe ich habe nicht zu wirr geschrieben und mir kann jemand meine Frage beantworten.
LG Ines
Hallo, Du hast Recht. Der Elterngeldantrag muss 7 Wochen vor Elternzeitbeginn gestellt werden, also 7 Wochen vor Mutterschutzende. Liebe Grüße Luvi
Hallo, falls deine Chefin nachlesen will: § 16, Abschnitt 1 Bundeselternzeitgesetz. Du kannst deine Elternzeit ganz entspannt nach der Geburt deines Kindes anmelden. Was sollten denn sonst z. B. Eltern von Frühgeborenen machen? Viele Grüße
Danke! Ich kam mir schon ziemlich dämlich vor! LG Ines
Hallo, ich bin gerade in derselben Situation und daher im Thema.
Die Frist ist 7 Wochen vor Beginn der beantragten Elternzeit, also 7 Wochen vor dem Ende des Mutterschutzes. Du musst ja das tatsächliche Geburtsdatum Deines Kindes erst einmal kennen um die geplante Elternzeit konkret datieren zu können.
Ich habe das auch in den vorhergehenden beiden Schwangerschaften jeweils so gemacht, dass ich der Personalabteilung ein paar Wochen vor dem Mutterschutzbeginn schon mal meine voraussichtliche Planung schriftlich mitgeteilt habe (d.h. z.B. geplante Elternzeit bis zum ersten Geburtstag des Kindes o.ä.) mit der Ankündigung den konkreten Antrag dann fristgerecht zu stellen. So wissen sie schon mal, wie ich mir das vorstelle. Das bespricht man ja ohnehin schon immer mal mit dem Vorgesetzten....ist aber natürlich nicht Pflicht.
Lieben Gruß
Hallo, übrigens stellt man für die Elternzeit keinen Antrag, sondern teilt lediglich mit, ob mein das Recht auf Eltenzeit wahrnimmt oder nicht. ich habe bereits in 2 Unternehmen die Formulare ändern lassen, weil jeweils HR erntshaft immer "Antrag auf Elternzeit" oben auf dem Formular stehen hatte bzw. das so im Text stand. Auch das sollte man eigentich in einer HR-Abteilung wissen... Viele Grüße Désirée (nur Vorgesetzte, NICHT im Bereich HR tätig)
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