hurraeinszwei
Huhu, ich bin jetzt seit drei Jahren zu hause (keine Elternzeit bzw. kein Angestelltenverhältnis und kein Einkommen). Jetzt will mich der Chef von meinem Mann auf 200 Euro Basis einstellen und wir sind nun am hin und her überlegen, ob es für uns Vorteile hat. ich werde ab der Geburt im Sommer unseren zweiten Kindes wohl den Mindestanspruch an Elterngeld haben. Kommt das in die Quere? Wird das angerechnet? Kann bzw. darf ich überhaupt in der Zeit während ich das Elterngeld erhalte arbeiten? Vielen Dank für eure Antworten
Informier dich mal zum Thema Elterngeld Plus. Dann kannst du nebenher arbeiten.
Weniger wie 300 € Elterngeld kannst Du nicht bekommen. Du wirst aber das Einkommen melden müssen. Und ja, auch bei Elterngeld - dem normalen - darf man arbeiten. Ein verdienst wird aber beim Elterngeld abgezogen - was bei dem Mindestsatz ja nicht mehr möglich ist.
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