Wann würdet ihr Rücksprache mit dem Arbeitgeber nehmen, zwecks Wiederherstellung! Bin im Beschäftigungsverbot weggezogen u hab leider noch keinen Ansprechpartner? Was würdet ihr tun? 1 Jahr ist jetzt vorbei ![]()
Antwort auf Beitrag von Eule 7
Sorry, einmal hätte gereicht, Internet war so langsam, ich drück dann einfach drauf los, keine Geduld, sorry!
Antwort auf Beitrag von Eule 7
Du bist weggezogen und willst trotzdem bei dem alten Arbeitgeber wieder arbeiten? Hast Du denn 2 Jahre Elternzeit beantragt?
Antwort auf Beitrag von Eule 7
Hallo, wer war denn vorher dein Ansprechpartner? Im Zweifelsfall würde ich den kontaktieren. Aber hattest du jetzt 1 Jahr keinen Kontakt zu deinem Arbeitgeber?
Antwort auf Beitrag von Eule 7
Meine Frage wäre, willst du kündigen oder hast du die Möglichkeit an einem anderen Standort anzufangen? Frag einfach bei deiner alten Stelle nach, wer jetzt für dich zuständig ist! Die werden dir schon Auskunft geben! LG
Antwort auf Beitrag von Eule 7
Hi, im Zweifel würde ich immer zunächst Kontakt zu der bekannten Personalstelle und dem letzten Vorgesetzten aufnehmen. Wenn du nach der EZ woanders eingesetzt werden möchtest, können sie das auch für dich in die Wege leiten oder entsprechende Kontakte herstellen. Dich an eine völlig unbekannte Person zu wenden, halte ich für ziemlich zwecklos, denn für die bedeutest du zunächst nur Mehraufwand... Gruß, Speedy
Antwort auf Beitrag von speedy
Habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, bin während dem Beschäftigungsverbot weggezogen. Mein ehemaligenr Vorgesetzter ist leider nicht mehr in der Firma! Werde die Personalabteilung anrufen , denen mein Problem schildern. Unsere Firma hat mehrere Filialen u werde mich dann an den zuständigen Verkaufsleider wenden, Danke für eure Antworten
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