Elternforum Rund ums Baby

Wie versteht ihr das?

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Wie versteht ihr das?

jomar

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Einen eigenen Sandkasten haben Dass Kinder spielen dürfen, gehört zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung. Deshalb darf ein Kind auch einen eigenen Sandkasten haben. Mitmieter dürfen dem Vermieter nicht verbieten, Sandkästen aufzustellen. Wer diesen Sandkasten aufstellen muss bzw. darf, regeln die Landesbauordnungen. Von dort ist weiter nach unten delegiert worden in die Spielplatzsatzungen der Städte bzw. Kreise. Und da z.B. in NRW die Landesbauordnung mittlerweile vorsieht, dass bereits ab einer Mietwohnung ein Kinderspielplatz eingerichtet werden muss, wenn dort ein Kind wohnt, und das gilt sogar für alle Häuser ohne Baujahreseinschränkung, sollte man in jedem Fall nach einer städtischen Satzung fragen. Wenn es noch keine (neue) Satzung gibt - das Landesbaurecht in NRW gilt erst seit 1997 - sollte auf die gewählten Ratsmitglieder und auf das städtische Jugendamt entsprechend Druck gemacht werden.


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von jomar

Das ein Spielplatz her muß, so bald ein Kind in der Wohnung wohnt??


jomar

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

So verstehe ich das auch. Da steht aber nicht wie weit der entfernt sein darf?


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von jomar

Na wenn ihn der Vermieter aufstellen "soll", dann wird er wohl auf dem Grundstück sein sollen, oder? Na gut....er könnte ihn auch sonst wo bauen...mmh...keine Ahnung! Darf ich fragen, wieso dich das interessiert? Bist du in einer solchen Situation?


jomar

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

Weiter unten kannst du lesen weshalb ich das frage. Wohnen in einer ETW, der Vermieter ist ein naher Verwandter, also alles kein Problem, Nur die Wohnungsgesellschaft, die die Häuser verwalter könnte da quer schießen.