Mitglied inaktiv
...
was willste wissen?
Was willst du den wissen????
Nur ein bissi, aber das wird dir ja nix nutzen, ...
es heisst doch man muss in 2 Jahren ein Jahr gearbeitet haben um neuanspruch zu haben.
heisst es ein komplettes Jahr oder können es auch in dem einem halben jahr 6 monate und in dem anderem jahr 6 Monate?
Leider ist das in der Gastronomie ja nicht anders
ja das kann sein das Du da Anspruch drauf hast.. Da musst Du mal nachfragen. Leute die zB beim Straßenbau sind, sind ja oft im Winter daheim, die bekommen dann auch Alg1 da das angesammelt werden kann.
ach irgendwie hat die tusse am telefon zu meiner kollegin gesagt sie müsse nun ein ganzes jahr arbeiten gehen.....um wieder neuanspruch zu haben, aber das seh ich nicht so. Zitat von der arbeitsamtseite:
Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens 6 Monate/180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben und
Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen bzw. sechs Monate 180 Tagen, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird.
ach ich find das komplex, kann doch nciht sein das man nur wegen saisonarbeit ins hartz 4 rutscht
würd da nochmal anrufen. meist ist jemand anderes dran und jeder erzählt was anderes. Bzw würde ich einen Antrag stellen.. Bin weg
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben. das bedeutet es ist mist in den 2 jahren schon mal arbeitslos gewesen zu sein, denn dann fing es von dem zeitpunkt an die letzten 12 monate zu rechnen. Also muss man schon 12 monate durch gearbeitet haben um anspruch zu haben.
ich werde nochmal fragen, aber finde das ideotie UND ich muss dann nächsten winter auch voll schaffen, sonst haben wir en problem
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