Elternforum Rund ums Baby

wer kennt sich mit arbeitslosengeld aus?

wer kennt sich mit arbeitslosengeld aus?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

was willste wissen?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Was willst du den wissen????


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nur ein bissi, aber das wird dir ja nix nutzen, ...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

es heisst doch man muss in 2 Jahren ein Jahr gearbeitet haben um neuanspruch zu haben. heisst es ein komplettes Jahr oder können es auch in dem einem halben jahr 6 monate und in dem anderem jahr 6 Monate? Leider ist das in der Gastronomie ja nicht anders


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ja das kann sein das Du da Anspruch drauf hast.. Da musst Du mal nachfragen. Leute die zB beim Straßenbau sind, sind ja oft im Winter daheim, die bekommen dann auch Alg1 da das angesammelt werden kann.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ach irgendwie hat die tusse am telefon zu meiner kollegin gesagt sie müsse nun ein ganzes jahr arbeiten gehen.....um wieder neuanspruch zu haben, aber das seh ich nicht so. Zitat von der arbeitsamtseite: Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens 6 Monate/180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben und Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen bzw. sechs Monate 180 Tagen, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird. ach ich find das komplex, kann doch nciht sein das man nur wegen saisonarbeit ins hartz 4 rutscht


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

würd da nochmal anrufen. meist ist jemand anderes dran und jeder erzählt was anderes. Bzw würde ich einen Antrag stellen.. Bin weg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben. das bedeutet es ist mist in den 2 jahren schon mal arbeitslos gewesen zu sein, denn dann fing es von dem zeitpunkt an die letzten 12 monate zu rechnen. Also muss man schon 12 monate durch gearbeitet haben um anspruch zu haben.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich werde nochmal fragen, aber finde das ideotie UND ich muss dann nächsten winter auch voll schaffen, sonst haben wir en problem