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wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag

wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag

dkteufelchen

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mehr geld bekomme, bzw. mein bedarf gedeckt ist und ich dann kein H4 mehr als aufstockung benötige, muss ich mich dann offizielle dort abmelden? oder gehe ich einfach wohngeld und kizu beantragen und warte bis das alles durch ist? aber das wäre ja blöd, dann müsste ich da ja alles zurückzahlen.


Zero

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Du brauchst auf jeden Fall einen Negativbescheid vom Jobcenter. Ich zumindest musste einen vorlegen.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Zero

das heißt was? ich muss dahin gehen und die müssen ausrechnen, dass ich nichts mehr bekomme? so ist es ja nicht. ich habe ausgerechnet (die zahlen stimmen jetzt hier nicht) das ich z. B. aufstockendes ALG2 200 euro bekomme aber wohngeld und kinderzuschlag sind zusammen 290 euro dann ist das ja mehr


Zero

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Eine Bestätigung, das du vom Jobcenter kein Geld bekommst. Besprich das Problem mit deinem Sachbearbeiter.


Narni@

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Antwort auf Beitrag von Zero

H4 eine vorrangige Leistung. Die du vor allen anderen bekommst.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Zero

ja, werde ich machen. danke habe nämlich auch gerade im antrag gelesen, dass das wohngeld genauso hoch oder höher sein muss, als das h4, und dass ist es ja nicht, nur zusammen mit kinderzuschlag. hm. da habe ich also aufklärungsbedarf beim amt.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Narni@

na du hast ja ahnung, so ein quatsch. vorrangig nur, wenn sie höher ist, als das andere, damit keine unterdeckung entsteht. entsteht aber nicht, im gegenteil. und was willst du schon wieder in meinem thread?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Blödsinn, Du Dummbratz! Halte besser die Klappe, wenn Du keine Ahnung hast. Es gíbt einige Leistungen, die vorrangig vor H4 sind.


wesermami

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Eine Bekannte von mir musste bevor sie Kinderzuschlag beantragen konnte h4 beantragen. So hat es ihr die Familienkasse mitgeteilt bzw den ersten Antrag "abgelehnt" da ihr H4 zustehen würde. Wenn das bei dir dann nicht auch der Fall sein wird...


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von wesermami

na aufstockendes h4 bekommen wir ja, der bescheid ist noch gültig und bei den anträgen muss man den ja auch teilweise beilegen.


Narni@

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Ja das wird bei ihr so werden.solange ihr H4 zusteht bekommt sie weder Wohngeld noch Zuschlag. Kann man auch nachlesen.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Narni@

ich hatte schon mal gesagt, du hast keine ahnung. du musst mal richtig lesen. und ich sagte dir schon mal, verschwinde hier, aus meinem thread. geh urlaub buchen, oder pampe kochen, oder lern endlich die daten deiner erfundenen familie auswendig. damit du nicht wieder behaupten musst, einer deiner familienangehörigen hätte immer an ostern geburtstag


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Narni@

ich hatte schon mal gesagt, du hast keine ahnung. du musst mal richtig lesen. und ich sagte dir schon mal, verschwinde hier, aus meinem thread. geh urlaub buchen, oder pampe kochen, oder lern endlich die daten deiner erfundenen familie auswendig. damit du nicht wieder behaupten musst, einer deiner familienangehörigen hätte immer an ostern geburtstag


wesermami

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Naja, aber wenn du das dann nicht mehr willst werden sie dir bei dir der nächsten Berechnung vom Kinderzuschlag /Wohngeld aber ja evtl sagen das erst wieder h4 greifen muss. Ich kenne mich damit aber nicht wirklich aus. Aber bevor ich mich irgendwo "abmelden" würde würde ich das abklären. Meine Bekannte wäre auch mit Kinderzuschlag und Wohngeld aus h4 rausgewesen, aber das klappte dann auch. Is zwar irgendwie unlogisch von den Behörden, aber nicht zu ändern


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Sie hat aber recht. Du brauchst eine Ablehnung von der Arge und erst dann kannst du die beiden anderen beantragen. Bei 200 Euro glaube ich nicht das ihr da schon raus kommt. Wir hatten damals noch 50 Euro und dann wurde gesagt ab zu Kinderzuschlag und Wohngeld.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Sie hat aber recht. Du brauchst eine Ablehnung von der Arge und erst dann kannst du die beiden anderen beantragen. Bei 200 Euro glaube ich nicht das ihr da schon raus kommt. Wir hatten damals noch 50 Euro und dann wurde gesagt ab zu Kinderzuschlag und Wohngeld.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Sie hat aber recht. Du brauchst eine Ablehnung von der Arge und erst dann kannst du die beiden anderen beantragen. Bei 200 Euro glaube ich nicht das ihr da schon raus kommt. Wir hatten damals noch 50 Euro und dann wurde gesagt ab zu Kinderzuschlag und Wohngeld.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Sie hat aber recht. Du brauchst eine Ablehnung von der Arge und erst dann kannst du die beiden anderen beantragen. Bei 200 Euro glaube ich nicht das ihr da schon raus kommt. Wir hatten damals noch 50 Euro und dann wurde gesagt ab zu Kinderzuschlag und Wohngeld.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

das ich mit der arge sprechen muss ist klar. die angaben von mir waren nur fiktiv, nicht die wirklichen. wenn ich doch aber mit kizu und wohngeld etwa 200 euro mehr habe, oder noch mehr, kann mir doch die leistungen keiner verwehren, sie "stehen uns doch zu" also bin ich der meinung, das man das dann auch bekommen sollte. aber vielleicht habe ich auch einen denkfehler??


Lieschen87

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Du gehst zu deinem Sachbearbeiter und erzählst ihm dein Anliegen. Dann macht er eine Probeberechnung KIZ/Wohngeld und stellt so fest ob du dich mit diesen Leistungen besser stellen würdest. Wenn dies so ist wirst du aufgefordert Anträge zu stellen, ALG II wird weitergezahlt bis zur Entscheidung der beiden Stellen, ein Ersatzanspruch wird angemeldet.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Lieschen87

der berater oder der sachbearbeiter aus der leistungsabteilung?


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Lieschen87

der berater oder der sachbearbeiter aus der leistungsabteilung?