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völlig ot, wer kennt sich mit Bebauungsplänen aus?

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völlig ot, wer kennt sich mit Bebauungsplänen aus?

Mitglied inaktiv

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gerne per PN. Es geht darum, das wir ein grundstück haben, was in 2 Aufgeteilt ist. Auf dem einen steht unser Haus und auf dem anderen Teil ist laut Bebauungsplan Grünfläche. Jetzt ist die Frage, was dürfen wir dort machen? Schaukel, Rutsche usw... Wer sich auskennt, bitte melden :-)


Mitglied inaktiv

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Google spuckt u. A. das hier aus: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/baurecht__oeffentliches_/private_gruenflaeche Immerhin ein Anhaltspunkt, denke ich...


Mitglied inaktiv

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Ja, das hatte ich gelesen, bin schon den ganzen Nachmittag am suchen :-( In unserem Plan steht, das wir einen Gehölzstreifen erhalten müssen, den wir allerdings schon vor dem Bauen entfern haben. Dannach hat uns die Gemeinde aufgefordert, den wieder her zu stellen, allerdings kam dannach nie wieder was zu dem thema. Das ganze ist jetzt 7 Jahre her und der Garten wurde von uns die ganzen jahre nie genutzt.. Nun möchten wir ihn aber nutzen, um unter anderem so Sachen, wie Tisch, Stühle, Sandkasten, Schaukel usw... Was man halt eben in seinem Garten so machen möchte.


Hausdrache2017

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Warum, es ist doch dein Privateigentum. Warum habe ich ein Grundstück wo ich nix mit machen kann.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Und was da drin steht, muß eingehalten werden. Meine sis hat auch so ein Grundstück, welches nicht bebaut werden darf. Sie hat dennoch ein kleines Gartenhaus dort draufgestellt, mußte es dann aber wieder abbauen. Genauso mußte sie auch zwei Obstbäume neu pflanzen, die ihr Mann einfach entfernt hat. Auch wenn es MEIN Grund ist, darf ich nicht einfach machen was ich will. Deutsche Rechtsprechung, leider.


wolfsfrau

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Ruf bei eurem Bauamt an und frag nach. Ich würde vorher eine Liste machen, dann kannst du alles abfragen. Auf jeden Fall würde ich mir das schriftlich geben lassen, was erlaubt ist und was nicht.


nane973

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Problemlos sind Schaukeln, Rutsche, Sandkasten etc. Anders sieht es bei "Versiegelung " von Flächen aus. D.h. du darfst jetzt nicht einfach den Garten Großflächig zupflastern, oder ein Gartenhaus setzen. Dazu braucht es eine Baugenehmigung. Was genau auf deinem Grundstück erlaubt ist, kannst du beim Bauamt deiner Gemeinde/Stadt erfragen. Wenn ihr den Gehölzstreifen damals nicht wieder hergerichtet habt, könnte das allerdings auch wieder ein Thema werden. Da gibt es keine Verjährung.


omagina

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Antwort auf Beitrag von nane973

mein bruder hat ein haus gekauft..mit riesengrundstück..da wollte er dann auch was mit machen...pustekuchen....nix darf er....festgelegt von der gemeinde..gehört noch zu irgentwelchem wassergebiet.....also liegt es brach..sowas ist doof....und von daher..gut erkundigen..und..alles schriftlich....sonst hat hinterher keiner was gesagt und ihr seid die dummen....ich hoffe ihr dürft es nutzen


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Antwort auf Beitrag von nane973

Huhu, Danke schon mal für deine Antwort. Ich hab halt jetzt bei den Nachbarn gesehen, das die auch ein gartenhaus stellen, aber das wollten wir da eh nicht. Did hatten anscheinend damals eine Genehmigung, den gehölzstreifen zu entfernen. Ist nur die frage, ob das jetzt auch im nachhinein geht.


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von nane973

Zitat: Anders sieht es bei "Versiegelung " von Flächen aus. D.h. du darfst jetzt nicht einfach den Garten Großflächig zupflastern, oder ein Gartenhaus setzen. Dazu braucht es eine Baugenehmigung. Das stimmt so auch nicht. Es kommt drauf an, wie alt das Haus ist und eben auf die jeweilige Gemeinde. Wir haben bei uns angerufen und der Herr meinte, dass wir unser ganzes Grundstück zupflastern könnten. Gartenhaus nicht höher als 3 Meter. Alles ohne Baugenehmigung.


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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Habt ihr denn einen bebauungsplan für euer Grundstück? Unser Haus steht da jetzt das 7. Jahr


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Antwort auf Beitrag von nane973

Beim Gartenhaus ist die Größe entscheidend. Ich würde aber immer, wenn es mehr ist wie Schaukel und Sandkasten, beim örtlichen (!!!) Bauamt nachfragen, es gibt auch kommunale Satzungen, die z.B. in manchen Regionen sogar die Farbe der Dachziegel vorschreiben, von daher immer nachfragen und ja, schriftlich


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Geh einfach mal auf die Internetseite deiner Gemeinde und lese Dich da schlau (Satzung). Pauschal lässt sich das nicht sagen, was wo wie erlaubt oder nicht erlaubt ist.


Susanne.75

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Ein Problem entsteht ja manchmal, wenn man nachfragt. Wenn ihr da keine massive Bebauung vorhabt, würde ich lieber keine schlafenden Hunde wecken. Bei größeren Vorhaben wird es schwieriger. Aber wenn es zB nur um ein paar Quadratmeter gepflasterte Sitzecke geht oder ne kleine Holzhütte und Spielgeräte, würde ich auf Lücke setzen. Wenn euer Anliegen erstmal offiziell abgelehnt wird, guckt vielleicht doch mal jemand und fragt dann auch nach dem Gestrüpp.


nane973

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Stimmt, unsere Dachziegeln dürfen nur eine bestimmte Farbe haben Wir "dürfen" hier im Gemeinderat gerade "Fehler" ausbügeln, die 1970 entschieden wurden und nun unser "Fehn-Aussehen" verschandeln. Seufz.


Mitglied inaktiv

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Baurecht ist letztlich Landesrecht und somit deutschlandweit total unterschiedlich geregelt. Was in Bayern problemlos machbar ist, kann in NRW ganz anders aussehen. Daher sind Diskussionen und Vermutungen ohne das entsprechende Bunfesland zu kennen irgendwie Zeitverschwendung ;-) 1. Frage lautet: einfacher oder qualifizierter Bebauungsplan? Baurecht = Bundesrecht = also einheitlich = Blick ins BauGB und dann ins Landesrecht schauen z.B BayBO, SächsBO Lg


nane973

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Was ist ein "qualifizierter" Bebauungsplan?


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Siehe beigefügtes Bild.

Bild zu

nane973

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Danke, den Begriff hatte ich noch nicht gehört, zumindest nicht bewußt.


Mitglied inaktiv

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Ich danke euch auf jeden Fall für eure Antworten. Da wird mir nix anderes übrig bleiben, als zu warten, bis der Herr von der Gemeinde seinen Urlaub beendet hat. Aber das Wetter soll die Woche ja eh nicht so nach Sonne im Garten auussehen. lg