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Vielleicht kann mir ja jemand helfen?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen?

fagos

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Guten Morgen, eigentlich lese ich hier ja öfter nur mal mit und habe den ein oder andern sehr guten Tipp schon "abgreifen" können, aber nun könnte ich Hilfe bzw. auch einfach nur eine Meinung gebrauchen. Ich habe ein Kleidungsstück als Privatperson im Internet verkauft. Dieses hatte einen kleinen Mangel, kein Thema, ich habs fotografiert und mit reingeschrieben. Das gute Stück habe ich letzte Woche verkauft und verschickt. Nun bekam ich die "Rückmeldung" der Käuferin, es sei nicht nur ein Mangel wie von mir beschrieben, sondern vier.Sie will es zurückgeben, aonsonsten geht sie zur Polizei und zeigt mich wegen Betruges an. Ich kann es nicht nachvollziehen, hätte ich es gesehen, hätte ich die Mängel ja mit angegeben.Da ich aber auf den ganzen Mist keine Lust habe, bot ich ihr an, den Kaufpreis zu erstatten und sie soll mir das Teil zurückschicken. Es handelt sich um einen Warenwert von 25€. Daraufhin wurde ich mit mails konfrontiert, in denen das BGB § 437 genannt wird und dass der Käufer bei Rückabwicklung alle Unkosten zu ersetzen sind, damit der Käufer am Ende so dasteht wie nicht gekauft und ohne dass er einen Verlust hat hinnehmen muss. Mir wurde jetzt eine Frist von drei Tagen gesetzt, in denen ich zu melden habe. Gestern kamen acht mails und drei mal wurde mir mit einer Anzeige gedroht. In der letzten mail wurde jedoch schon wieder etwas zurückgerudert. Sie würde jetzt nur die 29€ (Preis für das Kleidungsstück plus Versand) aus Kulanz zurückhaben wollen und das Rückporto selber zahlen. Dies würde aber nur die drei Tage gültig sein, andernfalls die vollen Kosten, samt der "Kosten für das Einschreiben, das folgen wird, sowie die Kosten für Rechtsanwalt und ggf Gerichtskosten. Auch würden wir dann eine Strafanzeige ins Auge fassen". Kann ich daruf bestehen, dass sie es versichert zurückschickt? Und muss ich zuerst das Geld überweisen und hoffen, dass ich zurückgeschickt bekomme oder darf ich zuerst die Ware einfordern und überweise dann das Gled zurück? Für mich ist die Sache eigentlich klar, dass das nicht das erste mal ist, dass sie so was macht, sehr komisch ist auch, dass das Benutzerkonto erst seit etwas mehr als zwei Wochen existiert. Ich denke mir da meinen Teil. Wie gesagt, mir ist meine Zeit einfach zu wertvoll um mich da irgendwie auseinandersetzen zu wollen. Vielleicht kann ja jemand aus Erfahrung berichten oder hat ein paar wertvolle Tipps für mich? Ich wünsche einen schönen Sonntag


Mimi987

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Antwort auf Beitrag von fagos

Hey, Bei so einem aggressivem Auftreten sträuben sich bei mir alle Nackenhaare. Hast du dir Fotos von angeblichen Mängeln schicken lassen? Lass Dir unbedingt welche schicken. Ich bin recht aktiv Kleidung meiner Kinder zu verkaufen und es gibt da einiges an Maschen.... z.b. Das Kleidungsstück zu tauschen - der Käufer hat es schon mit vielen Mängeln und gibt dir bei der Rückabwicklung das Schlechtere zurück. Wo hast du denn verkauft? Und wie wurde bezahlt? Das ist recht wichtig um dir den besten Weg zu raten. Prinzipiell gilt aber Zug um Zug. Sie muss dir das Kleid zurückschicken, erst dann gibt es das Geld zurück.


Mone2014

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Antwort auf Beitrag von fagos

Erstatte bloß erst wenn du die Ware zurück erhalten hast!!! Das hört sich für mich schon eher nach ner Masche an. Gleich die kurze Frist und drohen, ist etwas merkwürdig. Sonst hast ggf nichts mehr von beiden.


Mutti69

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Hm...ich persönlich würde von der Käuferin verlangen, dass sie die Mängel, die sie in den Raum wirft, sachlich beschreibt und dir Fotos zuschickt, in denen die Mängel dokumentiert sind. Tut sie das und du hast sie einfach nicht gesehen, würde ich tatsächlich die paar Kröten rücküberweisen. Allerdings würde ich erst nach Erhalt der Ware rücküberweisen und ja, wenn es mein Fehler war, würde ich auch die Versandkosten übernehmen. Eine andere Möglichkeit wäre: du siehst den Mängel anhand der Fotos bestätigt, dann könntest du ihr einen Preisnachlass gewähren und ihr die Wäre überlassen, falls sie das möchte.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ach so, ja! Wenn du die Mängel auf den Fotos nicht siehst oder sie keine Fotos schicken will, dann muss sie sowie so zunächst auf ihre Kosten an dich zurückschicken, damit du prüfen kannst, ob ihre Angaben zutreffen. Ich gehe davon aus, du hattest als Privatverkäufer die Rücknahme ausgeschlossen?


fagos

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ja, es steht unter jeder Anzeige, dass ich als Privatperson verkaufe und keine Rücknahme anbiete. Da hat mich jedoch das Internet eines besseren belehrt, dass man da als Privatverkäufer nicht drum herum kommt, auch wenn man es ausschließt


fagos

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Antwort auf Beitrag von fagos

Ich danke euch schon einmal. Verkauft habe ich das Ganze über Kl....gen und per Überweisung. Ich habe auch Bilder bekommen. Wenn ich jetzt böses denken würde, könnte ich auch behaupten, sie hat einfach den schon vorhandenen und bekannten Mangel fotografiert. Weil ich es aber nicht beweisen kann,habe ich dazu nichts gesagt. Auch dass der Käufer genauso in der Pflicht steht für den Nachweis zu sorgen, dass es so bei ihm ankam und der Käufer es nicht selbst verschuldet hat, habe ich mir verkniffen. Ich habe eben ein wenig die Zeit genutzt und mich im Internet umgeschaut zu dem Thema "Zuerst wird die Ware zurückgeschickt und dann überweise ich das Geld zurück". Gibt es dazu irgendeine gesetzliche Grundlage? So richtig schlau bin ich nicht geworden. Es klingt zwar sehr einleuchtend, aber ich werde die Antwort der guten Dame schon kennen und sie wird sich da nicht drauf einlassen, außer es ist irgendwo gesetzlich verankert. Ich hatte auch schon überlegt einen Teilbetrag anzubieten und sie behält es, aber sie will es zurückgaben.


Zwurzenmami

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Antwort auf Beitrag von fagos

wer sagt, denn, dass sie die Mängel nicht selbst fabriziert hat, weil ihr das Kleidungsstück nun doch nicht gefällt oder passt?


Felica

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Antwort auf Beitrag von fagos

Wenn Du dir wirklich keiner Schuld bewusst bist würde ich sie auflaufen lassen. Privatverkauf, gebrauchte Ware bei der Mangel bekannt war. Umtausch- und Rückgaberecht hat sie eh nicht wenn privater Verkauf. Nur wenn du einen groben Mangel arglistig verschwiegen hättest könnte man unterstellen sie mutwillig getäuscht zu haben. Bei einem Warenwert von 25 € aber fraglich ob da irgendwer sie ernst nehmen würde.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Felica

Rechne übrigens damit das wenn sie es zurück schickt die Ware unerklärbarerweise verloren geht. Auch dann eine beliebte Masche.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von fagos

Ich bin kein Jurist, glaube aber das BGB regelt das. Es wurde Oben bereits erwähnt: Zug um Zug...

Bild zu

Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von fagos

Ich würde ihr das Geld für einen versicherten Rückversand üebrweisen und sobald die Ware dann bei mir wäre den Rest (KP plus Porto). Wenn sie damit nicht einverstanden wäre soll sie doch zur Polizei gehen.


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Hat sie dir Fotos von den Mängeln gemacht?(ich hab etzt das andere nicht gelesen)


fagos

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Antwort auf Beitrag von bea+Michelle

Ja hat sie. Die sehen jedoch alle gleich aus, sollen aber verschiedene sein.


fagos

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Antwort auf Beitrag von fagos

Wenn es noch mehr gibt, dann würde ich mich auch weiter über Rückmeldungen freuen. So richtig viel passendes findet man leider nicht im Internet. Ich werde auch weiterhin erst einmal nicht erwähnen, dass ich als Verkäufer auch Rechte habe. Mir ist sehr bewusst, dass sie in der Nachweispflicht steht, dass weitere Mänge bereits vorhanden waren und nicht nachträglich zugefügt wurden. Und auch, dass ich das Recht habe (sofern ich Rückporto erstatte), dass sie mir das Teil zuschicken muss und ich es begutachten darf. All diese Sachen habe ich nicht aufgeführt. Ich glaube, mich schockt auch eher die (un)-menschliche Seite als der Sachverhalt als solcher. Ich befürchte nur, dass sie bei Nicht-Zahlung der kompletten Summe mir das Teil nicht zurückschickt, ich also auch noch in Vorkasse gehe und absolut keine Sicherheit habe es wiederzubekommen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von fagos

.... da hatte sich irgendein Gesetz verändert. Vorher war es so, dass der (gewerbliche) Verkäufer die Retourenkosten zu tragen hatte. Seitdem muss immer der Käufer dafür aufkommen - es sei denn der (gewerbliche) Verkäufer erstattet freiwillig, was aus Kulanz hin und wieder vorkommt. Ich denke mal, dass private Verkäufer dann erst recht keine Retourenkosten mehr zahlen müssen, bin mir aber nicht sicher, ob es da einen Unterschied gewerblich/privat gibt. Wenn es um die ursprünglichen Versandkosten geht, die trägt denke ich der Verkäufer. Denn ich habe bei Rückabwicklungen bisher immer die ursprüngliche Summe Kaufpreis + Versand komplett erstattet bekommen. Also bei gewerblichen Verkäufern, die ja wohl Ahnung haben werden. So meine aktuellen Erfahrungen.


Mitglied inaktiv

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.... die Rückerstattung erfolgt natürlich immer erst NACH Retoureneingang beim Verkäufer. Gesetzestexte dazu hab ich nicht zur Hand, aber so machen es die Profis immer - von Otto Versand über Toys r us bis hin zu kleinen Ebayhändlern. Hab ich bisher nie anders erlebt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von fagos

Oh oh.. Das hört sich nach einer beliebten Masche an. Guck dir die Bilder in aller Ruhe an, ggf. zusammen mit einem Zeugen und suche Beweise, daß es ein und der selbe Mangel ist, so wie du vermutest. Dann würde ich erstmal ganz nett darauf hinweisen, daß sie mal einen Gang zurückschaltet und man mit dir reden kann, auch ohne gleich mit Anzeige zu drohen. Das mit dieser 3-Tages-Frist ist eh komisch, damit will sie, daß du gar nicht erst zum Überprüfen kommst und dich unter Druck setzen. Ich würde ihr schreiben, daß du das Geld für den VERSICHERTEN Versand überweist, dann erledigt sich das eh meistens von alleine, da es die Möglichkeit "Ware auf dem Postweg verschwunden" dann nicht mehr gibt und ich vermute, sie will darauf hinaus. Sollte sie sich darauf einlassen und die Ware schicken und du siehst, die Mängel sind wirklich vorhanden, dann kannst du ihr das Restgeld überweisen. Aber erst DANN.


Mitglied inaktiv

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"Ich würde ihr schreiben, daß du das Geld für den VERSICHERTEN Versand überweist" Würde ich nicht. Ich bin der Meinung, der Käufer hat per Gesetz die Retourenkosten zu tragen - und zwar in seinem eigenen Interesse versicherten Versand. ", dann erledigt sich das eh meistens von alleine, da es die Möglichkeit "Ware auf dem Postweg verschwunden" dann nicht mehr gibt und ich vermute, sie will darauf hinaus." "Auf dem Postweg verschwunden" wäre aber nicht im Interesse der Käuferin, da SIE den Retourenversand nachweisen muss und die Geldrückerstattung üblicherweise erst nach dem Retoureneingang erfolgt.


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Wenn sie das nicht tut, kann man eine gewisse kriminelle Masche vermuten.


Mimi987

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Eine Retoure ist eine Rücksendung aufgrund nichtgefallens etc. Meist begründet aus dem Widerrufsrecht im Fernabsatz (nur gewerblich)! Da kann können die Rücksendekosten auf den Käufer übertragen werden - das muss aber vorher in der Widerrufsbelehrung stehen. Hier geht es aber um eine Reklamation. Andere Baustelle. Ein gewerblicher Verkäufer hat hier das Recht auf eigene Kosten und auf eigenen Wunsch bis zu zweimal nachzubessern oder neu zu liefern bevor man aus Käufersicht von Kaufvertrag zurücktreten kann. Aber auch das ist hier nicht der Fall, da Privat und Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Vielmehr hätte man sich im privaten Bereich im Vorfeld auf eine Rückabwicklungsmethode einigen müssen. Hat man das nicht muss man das danaxh machen. Grundsätzlich aber gilt, das dem Käufer bei sowas keine eingenen Kosten entstehen dürfen. Wenn du Dir aber keiner Schuld (es gilt hier der Vorsatz!) bewusst bist würde ich die Portokosten nicht zweimal übernehmen. Ich persönlich würde mir hier das Theater nicht mehr gönnen, das sind neverending Stories. Ich würde den günstigsten Versicherten Versand (DpD schon ab 3,90€) als online bezahlten Paketaufkleber der Käuferin zur Verfügung stellen und mir das Teil schicken lassen. Danach würde ich den Kaufbetrag zurücküberweisen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mimi987

... dass es sich um eine gerechtfertigte Reklamation handelt. Wie geht man dann vor?


Mitglied inaktiv

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Wenn sie das Teil normal an die VK zurückschickt, dann muß sie gar nix beweisen. Bei nicht versichertem Versand gibt keine Nachforschung. So war das mal bei mir. Sie Käuferin hat angeblich zurückgeschickt, Ware verloren gegangen, so.... und dann? Bei versichertem Versand gibt es eine Sendungsnummer. Sollte sich da in den letzten Jahren was geändert haben, dann ohne Gewähr


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Mit der man das verfolgen kann, auch bei popeligen Warensendungen. Die maile ich zur Sicherheit den Käufern bei Ebay.


Mitglied inaktiv

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Noch einmal: Ich gebe ein Päckchen bei der Post auf, bekomme die Quittung, wo die Nummer für die Sendungsverfolgung draufsteht. (ausgenommen Waren-/Büchersendung, glaube ich...) Da kann ich nachsehen, wo die Ware für den Käufer gerade ist, oder er, wenn ich diese Nummer maile. Mache ich schon seit langem so. Sie muss nichts beweisen, aber ich würde mir die Sendungsnummer geben lassen, schon um zu sehen, ob sie es überhaupt losgeschickt hat.


Kater Keks

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Ich kaufe und verkaufe nichts über eB.....und auch nicht über eB.....Kleinan...... Genau aus solchen Gründen! Dazu noch das, was ich im Job so mitkriege......nee! Mache ich nicht! Und dein Posting bestätigt mich da mal wieder. So wie du es schreibst und die Dame sich verhält, ist das eine Masche das Geld wiederzubekommen und dann geht die Ware auf dem Rückweg „verloren“.....und sie hat dann Beides. Lass dich von der nicht unter Druck setzen. Sage ihr das sie die Ware versichert zurück schicken soll, und du ihr DANN, aber auch nur dann, das Porto und den Kaufpreis erstattest. Im schlimmsten Fall würde auch ich wohl sagen, das ich zur Polizei gehe und sie wegen versuchten Betruges anzeigen würde, weil ich sicher bin, das die Ware in Ordnung war...bis auf den bekannten und angegebenen Fehler.


cube

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Antwort auf Beitrag von fagos

Wenn du angegeben hast, das es sich um einen Privatverkauf handelt und du keine Rücknahme anbietest, musst du bei ordnungsgemäßer Beschreibung auch nichts zurück nehmen. Tust es dennoch freiwillig, trägst du auch die Kosten.


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niemals von so etwas ins bockshorn jagen lassen , wenn man sich keiner shuld bewusst ist. knallhart sagen , es stünde ihr frei zur polizei zu gehen( heisse luft, das tut sie nicht) und wenn , dann glaube ich kaum das die polizeit über so ein pillepalle amüsiert ist, denn bürokratischer aufwand ist auch das. ich hatte mal eine zeitschrieftensammlun komplett vo 1986-1999 verkauft.weit unter preis, da es weg musste ( platzmangel) käufer kam persönlich, sah alles genau an und ich selber hatte einen zeugen dabei. es kam zum kauf ....3 tage später schrieb er mich an, es würde die hälfte fehlen er wolle die hälfte des geldes wieder und würde die sammlng behalten( er kam 300km gefahren und wollte dies nicht noch einmal so machen, laut ihm) er drohte mit anzeige in etlichen emails, wurde fech und dann böse.. nur passiert ist nix. ich wusste mit gutem gewissen diesen verkauf getätigt zu haben und somit war ich aus der sache raus


fagos

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Antwort auf Beitrag von fagos

Ich habe mich jetzt bei der guten Dame zurückgemeldet. Ich habe sie gebeten, mir ihre Kontonummer zu geben, ich werde 4€ für einen versicherten Rückversand überweisen. Danach möchte ich das Teil zugeschickt bekommen, erst dann werde ich das Geld plus das Hinporto überweisen. Ich denke, dass kommt dieser Zug um Zug Regelung gleich. Außerdem habe ich angemerkt, dass ich mich nicht des Betruges bezichtigen lasse. Mal schauen was da kommt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von fagos

und in dem fall du bekommst das teil kaputter zurück als es war? ich würde mich nicht darauf einlassen . das geschäft war abgeschlossen , du hast nix falsch gemacht abgehakt. ich finde eine rückgängigmachung ist immer wie ein kleines schuldeingeständnis


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von fagos

Wenn wirklich Mängel verschwiegen würden,bzw nicht erwähnt weil sie übersehen würden hat sie tatsächlich Anspruch auf komplette Rückzahlung incl Rückporto,und sie muss auch erst nach Erhalt des Geldes verschicken. Es gibt bei Facebook Meldestellen die vermitteln zwischen Käufern und Verkäufern,sofern ein FB Profil vorhanden ist.