Mitglied inaktiv
Fall1 : Thema Heizung Wir haben eine 3 Zimmerwohnung, Küche, Bad, WC, kleiner Flur = ca.75 qm Wir heizen mit 2 Nachtspeicheröfen, die laut einem befreundetem Elektriker, nicht mehr zulässig sind. Wir wollten, einen 3. nicht angeschlossen Nachtspeicherofen, ins Kinderzimmer verlegen. Vermieter sagte vor 4! Jahren Nein, wir würden neue bekommen, aber nix passierte. Letztes Jahr sprach ich ihn nochmal an, auch weil die Öfen so heiß werden. Er schickt jemand, aber niemand kommt. Sonst wurde immer alles gleich gemacht oder zu mindestens danach geschaut. Fall 2: Thema Balkon Wir haben so Metalstreben auf dem Balkon an denen so Plastikpanellen (weiß nicht wie ich es beschreiben soll) dran sind. Ich sag jetzt mal, wie einen Zaun nur auf dem Balkon. Gestern hat es mächtig gestürmt und ein so Plastikding weggeweht, sprich ich hab jetzt ein "Loch" in der Balkonumrandung. Ich war noch nicht drüben und habs denen gesagt, weil normal müßten sie es ja sehen und ich hab auch keine Hoffnung, dass die noch was machen oder müßen wir das machen? Wer hat welche Pflichten?
Womit heizt ihr denn den Rest der Wohnung wenn ihr nur zwei Öfen habt ? Der Balkon ist aussen also Vermietersache udn 2. ist das ein Sicherheitsrisiko.
wgen dem balkon würde ich sagen das du es deiner hausrat meldest. bei meiner mutter ist mal ein fenster zugefallen durch einen windstoß, die war dann zerbrochen. das hat auch die hausrat sofort bezahlt! lg
Ich würde nicht über die Hausrat gehen. Meiner Meinung nach ist es Vermietersache, sich um den Balkon zu kümmern. Ebenso die Sache mit den Öfen ist Vermietersache. Nur wer einen ganz tollen Vermieter hat, der wird eine prompte Reaktion auf "Reklamationen" erwarten können. Also: schriftliche Mitteilung, was nicht in Ordnung ist, am günstigesten setzt man noch einen angemessenen Termin (je nachdem wie dringlich alles ist), bis zu dem man eine Lösung erbittet. Wenn nicht, Nachfrist setzen - am besten auch schriftlich, so ist man auf der sicheren Seite und mit Selbstabhilfe (auf Kosten des Vermieters) beim Balkon und Mietminderung (Nachtspeicheröfen - falls eure Wohnung zu kalt ist) bzw. Selbstabhilfe (wenn die Öfen ersetzt werden müssen bzw. eine Reparatur benötigen) drohen und auch reinschreiben ab wann man das tun wird, falls wieder keine Abhilfe durch den Vermieter geschaffen wird. Ich glaube, dass es so legal sein müsste. Bei Unsicherheiten: beim Mieterverein vor Ort nachfragen, welche Rechte man als Mieter hat. Nur mal ansprechen lohnt sich meistens nicht. Das geht bei den Vermietern zum einen Ohr rein, zum anderen wieder raus. Wir haben uns angewöhnt, alles schriftlich zu machen (ist ja nicht andauernd irgend ein Problem), auch aus Beweisgründen.
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