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Trampolinregelung (Nachbarskinder)

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Trampolinregelung (Nachbarskinder)

Heidschnucke

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Hallo, wir wohnen im Reihenmittelhaus, Gärten sind nicht durch Zäune getrennt. Ich werde unseren Kindern so ein großes Trampolin kaufen und weiß jetzt schon wie es ausgeht: Es wird von allen Kindern belagert werden (gesehen bei einer anderen Nachbarin) Würdet ihr es erlauben? Generell verbieten? Nur erlauben, wenn ihr da seid? LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Wie willst du es verbieten wenn du nicht da bist?


blessed2011

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...mmmmh gibt es denn etwas von den Nachbarn, das deine Kinder auch nutzen? Oder schafft das Trampolin doch als Hausgemeinschaft an, ginge das? Ich kann es echt verstehen, aber was willst du machen? Ein Schloss anbringen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von blessed2011

unsere nachbarn haben das wirklich gemacht und ein vorhängeschloß an den durchgang gehängt. wenn dann einem kind was passiert, sind sie auf der sicheren seite, weil das schloß umgangen wurde. hier sind nämlich auch alle kinder hin und haben das trampolin benutzt. vorwiegend, wenn die nachbarn nicht zuhause waren. weil dann konnte ja keiner motzen. aber wir haben es jedesmal mitbekommen und es unseren nachbarn gesagt. denn wenn etwas passiert, haften sie dafür. was, wenn mal etwas kaputt gemacht wird? dann war es keiner... fänd ich ärgerlich. oder wirklich eine hecke pflanzen, muß ja nicht hoch sein, aber als abgrenzung würde es reichen.


sweetkids

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Aber das grundstück mal unabhänig davon ob es eingezäunt ist, ist EUER Garten oder ein gemeinsamer?


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von sweetkids

es ist unser Garten. Wir sind jetzt das 2. Jahr hier. Im 1. Jahr sind die Kinder noch alle kreuz und quer gerannt, da stand öfters mal abends der Vater bei uns im Garten und hat mit seiner Tochter (in seinem Garten) Federball gespielt über unsere Pflänzchen. Ich weiß dass sie auch bei uns auf der Wiese sind wenn wir nicht da sind. LG


Pelle

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Antwort auf Beitrag von sweetkids

wie sieht es versicherungstechnisch aus,wenn einem Kind was passiert,wenn da jeder so ran kann?


wuselmaus78

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Antwort auf Beitrag von Pelle

Versicherungstechnisch ist das euer Grundstück und wenn es nicht abgezäunt ist und es passiert was, könnt ihr haftbar gemacht werden! Würde das evtl. durchsprechen mit dem Trampolin mit den anderen Parteien - entweder Garten einzäunen oder aber wirklich Gemeinschaftsanschaffung, wäre das eine Möglichkeit?


Pelle

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Antwort auf Beitrag von wuselmaus78

mir kam nur grad die Frage auf,weil alle Kids denn da so rankönnen..da würde ich mich vorher auch absichern


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Ich würde generell nicht wollen das andere Kinder einfach so auf unser Grundstück kommen würden,


kattta

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

wir haben genau die gleiche situation, nur bin ich quasi die nachbarin. im gemeinschaftsgarten wurde vor drei jahren von nachbarn ein riesenteil hingestellt. ehrlich geasgt war ich sauer, nicht eingebunden worden zu sein. denn , na klar, alle kinder hopsen drauf rum, es ist nicht gesichert, es hüpfen oft bis zu 8 kinder gleichzeitig mit fußball, keiner guckt. inzwischen ist das teil ziemlich durch und die verletzungen kann man nicht mehr zählen. wir haben unseren kindn die nutzung echt vbieten müssen, es gab tränen und frust, weil die anderen ja dürfen,kein kind will da nur zugucken.... du übnimmst also auch die verantwortung für die gastkinder und mußt nutzungsregeln für alle aufstellen...


mf4

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

erlauben, wenn ich gefragt wurde debei? nein... auf anderer Leute Kinder sollen deren Eltern achten


kattta

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Antwort auf Beitrag von mf4

schon klar, aber sie haftet, d.h. die anderen eltern können ihr im verletzungsfall richtig ärger machen. ne danke, das thema haben wir durch und erlebt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Ich würde es generell verbieten, damit ganz klar ist, wo der Hase hinläuft.