Elternforum Rund ums Baby

Sind hier Unterhaltsexperten anwesend?

Sind hier Unterhaltsexperten anwesend?

benny&yannick

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Habe mal eine Frage und ein Rechenbeispiel. Mann verdient 1350,00€ netto. Im Haushalt leben 4 Kinder (1 davon ist der Stiefsohn). Er muss Unterhalt für 1 Kind ausserhalb des Haushaltes bezahlen. Wie errechnet sich das? Weil, die im Haushalt lebenden Kinder haben ja den gleichen Anspruch,oder? Zählt die Ehefrau im Haushalt auch zu den Personen, denen er zu Unterhalt verpflichtet ist? Komplizierte Sache. Und NEIN, er möchte sich nicht um den Unterhalt drücken. Er hätte gern nur gewußt, wie es sich berechnet. Er zahlt sein knapp 9 Jahren (freiwillig), obwohl er auf Null gesetzt war. Zu niedriges Einkommen. Einkommen ist jetzt gestiegen und er wollte nur mal eine vorab Berechnung. Danke und LG Nicole


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

wie alt ist denn das kind


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

ist das kind 9 jahre? dann wird er 272 zahlen müssen


Princess01

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Er kann eigene Kinder soviel haben wie er will, unterhalt muss er dennoch laut Tabelle zahlen. Kann doch das Kind nix für das er noch andere hat.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Princess01

? ist das einkommen das bereinigte einkommen oder das monatliche netto? link oben, punkt c


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Aber die Kinder, welche inim Haushalt leben, werden mit in die Berechnung genommen. Und mir/uns ist klar, dass das andere Kind nichts dafür kann. Und wer lesen kann, hat auch lesen müssen, dass er die letzten Jahre gezahlt hat, obwohl er auf NUll gestellt wurde.


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Das ist das Netto, was er ausbezahlt bekommt.


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

ist ein kind noch unter 3 zu hause?


32+4

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

davon geht man ja nicht aus :-) hilfreich sollte der link oben sein wird aufgeteilt wie ein kuchen


32+4

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

laleme das EK reicht ja nichtmal aus für alle kinder erst kinder und dann eine "muddi" im mangelfall ich wurde damals auch null berücksichtigt beim unterhalt


Princess01

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Er hat doch einen Selbstbehalt der berechnet wird vom JA. Ohne Kind 950 Euro und wenn Familie etc muss er es sich genau ausrechnen lassen. Das er zahlt auch wenn er nicht müsste ist sehr schön, nimmt aber keinen Einfluß auf die Berechnung. War er denn schon auf dem JA? Wenn das Kind über 3 ist muss er auch nicht an die Frau zahlen(denke mal waren nicht verheiratet).


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Zu Hause leben Kind 1 (Stiefsohn) 12 Kind 2 (eigenes) 3 Kind 4 (eigenes) 5 Kind 4 (eigenes) 6 Und die Mutter der zu Hause lebenden Kinder (33)


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

also bei uns war so vater meiner grossen lara bekam bis ihr bruder 3 jahre alt war 155 euro unterhalt, weil die mutter und das kind mit berechnet wurden, ihr bruder ist 5 wochen jünger als sie. ab den tag als der kleine 3 wurde bekam meine tochter den unterhalt nach tabelle


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Nein, sie waren auch nicht verheiratet. Sie hatten nicht mal eine Beziehung. Sie hat sich damals schwängern lassen (sorry, ist aber ihre Aussage) und hat sich erst nach der Entbindung durch das JA gemeldet. Wir wussten bis dahin nicht, dass sie schwanger ist/war. Allerdings, waren wir auch nicht zusammen, als sie schwanger wurde. Erst nach Beginn unserer Beziehung, kam raus, dass er Papa ist.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Hat er die Vaterschaft anerkannt? Wart ihr schon beim JA und habt es errechnen lassen?


32+4

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

"ihr bruder ist 5 wochen jünger als sie" da hatte es aber jemanNd eilig


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von 32+4

jepp hatte er und wäre meine nicht 5 wochen zu früh, wären sie gleich alt


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Vaterschaft wurde anerkannt vor 9 Jahren. Die leibliche Mutter hat eine Beistandschaft beim JA. Wir haben keinen Kontakt zu ihr. Der Unterhalt geht auch ans JA und dann zu ihr. Sie möchte nicht, dass der Vater Kontakt hat. Er hat auch keine Lust, sich zu streiten, da das Kind in einer Familie lebt, die schon immer bestand. Irgendwann wird sie kommen und fragen.


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

bor ne, wie ich so mütter liebe, dem eigenen kind den vater verbieten


Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

und den Familienverhältnissen wird er nichts zahlen müssen


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Ich finde es schlimm, dass die Väter zahlen dürfen / müssen, aber dann das eigene Kind nicht zu sehen bekommen!


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von 32+4

kindergarten wurde es dann komisch, so auf eltern kind nachmittag und vorstellen und er dann sagte ich bin der papa von lara und ...... und die neuen eltern dann erstmal schauten


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Seh ich auch so! Es müsste gekoppelt daran sein, das er auch Umgang haben darf. Der Vater des Kindes ist ihr egal, aber das Geld nimmt sie gern...da sollte es echt Änderungen geben. Wenn ich das richtig verstanden hab, dann hat er 3 eigene Kinder die auch bei leben? Dann müsste er doch bestimmt Garnichts zahlen. Ich würde mich ans JA wenden.


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Noch trauriger ist, dass sie nur 11 Kilometer entfernt wohnt. Die ersten Jahre, haben wir knapp 800 Km getrennt gewohnt, da leuchtete uns ein, dass eine Beziehung nicht möglich ist. Aber auch auf pakete, Karten und Anrufe gab es keine Rückmeldung ihrerseits. Wir wissen gar nicht, ob die Pakete ankamen. Als wir mal hier zu Besuch waren und mein Mann mit ihr spazieren wollte ( da war sie erst 8 Wochen), wurde es ihm auch verwährt, da sie ihn ja nicht kennt. Aber mit 8 Wochen hätte jeder den Wagen schieben können, und das Kind hätte sich wohl gefühlt. Traurig aber wahr.....


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Wegen eventueller Zahlung (kann ich mir bei dem Gehalt gar nicht vorstellen!) würde ich sofort Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen.


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Ganz ehrlich? Da hätte ich als Vater aber auch um meine Rechte gekämpft! Er hat die Vaterschaft anerkannt und ist somit Rechte und Pflichten eingegangen. Es ist auch seine Tochter! Und wenn Du mich fragst: die Briefe und Pakete sind sicherlich angekommen, aber die Mutter wird diese höchstwahrscheinlich nicht an das Kind weiter gegeben haben!


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Princess, die anderen 3 leiblichen Kinder sind unsere. Haben mit der anderen Frau nichts zu tun. Nur die Kinder sind verwandt. Mich "ärgert" nur, dass sie die letzten Jahre den Unterhalt als selbstverständlich genommen hat und zu keinem Kompromiss bereit ist. Mein Mann ist seit der Geburt ein Nuller. Sprich, er zahlt freiwillig (aber ihne zu knurren). Es ist für das Kind, welches nicht für seine Mutter kann.


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Heute,9 Jahre später, hat mein Mann ein wenig Angst. Wir wissen nichtmal, ob das Mädel bezüglich ihres Vaters aufgeklärt ist. Sprich, wir wissen nicht, ob sie weiß, dass der "Vater" mit dem sie zusammen lebt, nicht ihr Vater ist. Sie hat ja nicht nur einen leiblichen Vater, sondern auch 3 Halb-Brüder. (meine und die Kinder meines Mannes)


Princess01

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

So hab ich das auch verstanden. Dann würde ich an seiner Stelle nix mehr zahlen wenn er eh nicht muss! Mein Ex zahlt obwohl er nicht gemusst hätte. Er sieht seine Sohn aber auch regelmäßig und hat ganz normalen Kontakt etc.


32+4

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

verständlich aber hat das kind nicht auch irgendwie ein recht auf den leiblichen vater?


safrarja

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Hallo ! Wenn das Einkommen nicht dramatisch hoch gestiegen ist dann wird es eine Mangelfallberechnung -Stiefsohn wird nicht angerechnet -Ehefrau bei dem Einkommen auch nicht Nettoeinkommen - 5% Werbungskosten ( wenn nachweislich höher dann auch höher abziehbar ) - 950€ Selbstbehalt 400€ für Unterhalt Kind 1 (9 ) Unterhalt nach Tabelle 364 -92 Kindergeld = 272 Kind 2 +3(5+6) " 317 -92 Kindergeld = 225 Kind 4 (3 ) " 317 -95 Kindergeld = 222 Verteilermasse = 944 ( Endsummen von allen 4 Kindern ) Anspruch gleich Tabellenunterhalt x 400 : 944 Kind 1 = 115 Kind 2 +3 = 95 Kind 4 = 94 lg


32+4

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Antwort auf Beitrag von safrarja

obwohl das bereinigte netto-einkommen unter 1500€ liegt ebenfalls 4 kinder interessant du nimmst die beträge für 1500€ und bei uns hat das JA und die anwältin bei weniger EK für 4 kinder die beträge aus reihe 6 genommen (weil mangelfall) nützt mir eh nix, bekommen noch UHV