Sperling
Hallo, Ein Schweizer schuldet mir geld, leider werde ich über google nicht wirklich fündig was ich tun kann... Das ganze geht seit monaten. erst behauptet er er hätte es per post (einschreiben geschickt) dann doch wieder nicht, dann sagt er es ist überwiesen und dann doch wieder nicht weil angebl. seine Bank probleme macht. Ist es möglich das Geld per Inkasso einzufordern? oder macht es mehr sinn einen Anwalt zu beauftragen? Oder muss ich das Geld in den Wind schreiben? *seufz* Vielen Dank
Kenne mich da zwar nicht so gut aus, aber ich wollte nur bemerken dass du dich halt fragen solltest ob die Anwaltskosten etc. den Aufwand Wert sind.... Also kommt drauf an wieviel er dir schuldet ....
Schicke ein richtiges Mahnschreiben per Einschreiben... kopiere es (du wärest gerichtlich in der Beiweispflicht) und setze den Schuldner in Verzug.
okay danke. es geht um rund 300€ die er mir und einer weiteren bekannten zusammen schuldet und ich hab einen unterschriebenen Vertrag von ihm sowie 2 Zeugen. LG
und setz dich mit nem Anwalt in Verbindung... Denn du kannst kein Inkassoverein los schicken... Dafür brauchst du erst mal ein gerichtliches Schreiben das du den Gerichtsvollzieher los schicken darfst... Und das kann dauern....
Hm.....ich weiß es nicht, aber ich weiß das es immer ganz heikel ist in die Schweiz irgendwas förmliches, oder sogar amtliches zu schicken, wenn der Adressat auch Schweizer ist (also nicht nur da wohnt). LG, Jana
ja das war/ist meine Befürchtung. Ist eben schweizer :-(
Eh du zum Anwalt gehst, schau mal in deinem Wohnort, normalerweise gibt es in jedem Bezirksamt eine kostenlose Rechtsberatungsstelle, vielleicht können die dir schon mal was sagen. Und wenn ihr 3 Gläubiger seid, kann man sich ja die Anwaltskosten teilen und dann kann man sich ja zumindest mal beraten lassen. LG, Jana
Hab gegoogelt... könnte schwer werden, weil in der Schweiz Mahnverfahren u.U. nichts nutzen, wenn nicht ind er Schweiz anerkannt... ich nehme an die Kosten des Mahnverfahrens wären teurer als die entgangene Zahlung.
http://www.augsburg.ihk.de/dokumente/merkblaetter/M175002.pdf
danke für den Link... Ich fürchte das kann ich vergessen.... Dankeschön für eure Hilfe LG
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