Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin mit meinem zweiten Kind in Elternzeit. Ich musste zwischendrin nicht arbeiten, da als meine dreijährige Elternzeit endete schon der Mutterschutz für das zweite Kind begann. Nun hat mir mein Arbeitgeber Mutterschutzgeld gezahlt, genausoviel wie damals als ich bei meinem ersten Kind in Elternzeit ging. Also recht viel. Von der Krankenkasse habe ich auch Mutterschutzgeld erhalten. Nun meinte die Elterngeldstelle das wäre sehr unüblich, da ich nicht mehr gearbeitet habe die letzten drei Jahre würde ich normal nur das Geld von der Krankenkasse bekommen und das wäre ein sehr netter Arbeitgeber. Ist das so richtig? Was mache ich jetzt? Kann der Arbeitgeber das Geld doch noch zurückfordern später, falls es ihm doch zu viel war? Die Firma wird nämlich auch bald umziehen in eine andere Geschäftstelle in der sich auch andere Mitarbeiter um das Gehalt kümmern.
mutterschaftsgeld setzt sich zusammen aus teil arbeitgeber und den rest die krankenkasse, 13 € pro tag, zusammen dein ehemaliges nettogehalt. da sie keine andere zahlung mehr seitdem hatten nehmen sie das als basis. die elterngeldstelle bruacht nur den nachweis über mutterschaftsgeld nach der geburt und ganz ehrlich, freu dich doch. im nachhinein was zurückfordern macht nur das finanzamt
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