Mitglied inaktiv
Habe heute vor der Bank in einer Parkbucht entgegen der Fahrtrichtung geparkt. War schnell am Automaten und bin dann ins Geschäft gegenüber und hab noch schnell was gekauft. Als ich zurückkam stand da die Politesse und schrieb gerade den Strafzettel. (Wußte gar nicht dass das nicht erlaubt ist..naja..ok) Was mich aber jetzt wundert ist folgendes: Ich habe eine Parkscheibe reingelegt und auf 12.15 eingestellt. Es war laut meiner Uhr im Auto 12.16 Auf dem Strafzettel steht : Gaparkt von 12.13-12.29...das sind genau 16 Minuten. Desweiteren stand da drauf: innenliegende Parkscheibe Ank. 12.15 Warum hat sie eine falsche Uhrzeit eingetragen..das 12.13???? Ist es erst strafbar, wenn es länger als 15 Minuten sind???? Und sie hat beschissen um das Knöllchen ausstellen zu können? Weiß das jemand??? Achja es nent sich: Verbotswidrig geparkt in Fahrtrichtung links... Kennzahl 112042 Lg reni
selbst wenn du um 12:13 ankaemst, kannst du die Parkscheibe auf 12:15 stellen, wenn ich nicht irre. Was sagen denn die Schilder in der Strasse? Vielleicht gibts ne Beschraenkung auf 15 Minuten. Und vielleicht geht deine Autouhr einfach ein paar Minuten falsch?
Ich hatte das früher bei uns vor der Haustür, gegen die Fahrtrichtung parken kostet Summe x. Wenn die Politesse später noch mal wiederkam wurde es teurer.
http://www.hau-tu.de/index.php5/Parkscheibe_richtig_stellen
Laut §12 StvO ist das Parken am linken Fahrbahnrand nicht gestattet, auch das halten nicht. Hier gibt es keine Zeitliche Begrenzung (Unterschied Halten und Parken 3Minuten). Ich schätze, dass sie zum Einen Ihre Uhrzeit aufgenommen hat, die Ihre Uhr angezeigt hat und dann dazugeschrieben hat, was du angegeben hast. Du hast an der Stelle nicht die Parkzeit überschritten sondern entgegen der Fahrtrichtung geparkt. (Oder war es einen Einbahnstraße?) Hier der Link zur STVO: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html LG Schlumpf
Ich glaube, mit der Parkuhr gibt es doch eine Regelung, dass man die immer auf die nächste halbe Stunde stellen muss. Also Ankunft z.B. um 12.10, Uhr auf 12.30 stellen. Das Parken in die falsche Fahrtrichtung ist "Strafzettelwürdig". Lies doch mal bei google, da gibt es ganz viele Einträge über Bußgelder usw. Ich hatte mich da letztens auch informiert.... melli
Tja, parken entgegen der Fahrtrichtung ist verboten. Es gibt natürlich Ausnahmen.Dass Deine Uhr 12:16 Uhr zeigt, heißt nicht, dass es wirklich 12:16 Uhr ist. Wird eine Parkscheibe nicht ausserdem auf halbe Stunden gestellt?
Selbst wenn es wirklicgh 12.13 war konnte sie das gar nicht wissen, weil sie, als ich aus der bank rauskam..und da habe ich bestimmt 5,6,7 Minuten gebraucht weit und breit keine Politesse in Sicht war. Das Auto parkte ja direkt vor dem Bankeingang in der Bucht. Insofern muss sie die zeit willkürlich eingesetzt haben..und da finde ich es komisch, dass sie gerade 16 Minuten gewählt hat. ich dachte eben, dass es vielleicht unter 15 Minuten noch nicht strafbar ist und die Gute es so eingetragen hat, dass es eben ÜBER die 15 Minuten geht. Lg reni
Vielleicht war sie kurz da als du in der Bank warst und hat eine Runde gemacht und geguckt ob du noch da bist und als du noch dort geparkt hast, dann hat sie den Strafzettel ausgestellt. LG
Wie schon geschrieben ist die Uhrzeit und die Laenge des falschen parkens total egal. Keine Ahnung warum sie das so aufgeschrieben hat. Strafzettel haette es auch nur fuer ne Minute gegeben.
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