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@ mozipan

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@ mozipan

Charly80

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Nee, die 301€ stimmen doch von mir. Ich hab Steuerklasse 5.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charly80

aber die steuerklasse interessiert ja eigentlich nur wenn man auch lohnsteuer zahlt, oder irr ich mich da jetzt? ich hab die eins meine kollegin hat die 2 und wir verdienen gleich.


Charly80

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hmm du keine Ahnung, deshalb frag ich ja hier ;o)) Also meine 2 Freundinnen verdienen beide das gleiche, 750€, jeweils andere Steuerklasse und haben auch beide unterschiedlich netto raus ich frag nochmal nach


mozipan

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b


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mozipan

echt auch wenn man nur so wenig verdient? ist ja voll der betrug...


mozipan

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Um dem Jahresergebnis möglichst nahe zu kommen, stehen den Ehegatten zwei Steuerklassenkombinationen zur Wahl: Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass die Ehegatten gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60 v. H., der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte 40 v. H. des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Das hat zur Folge, dass der Steuerabzug bei der Steuerklasse V verhältnismäßig höher ist als bei den Steuerklassen III und IV. Dies beruht auch darauf, dass in der Steuerklasse V der für das Existenzminimum stehende Grundfreibetrag nicht, dafür aber in doppelter Höhe bei der Steuerklasse III berücksichtigt wird. Entspricht das Verhältnis der tatsächlichen Arbeitslöhne nicht der gesetzlichen Annahme von 60:40, so kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Aus diesem Grund besteht bei der Steuerklassenkombination III/V die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.


mozipan

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Das ist ja dann nochmal anders.