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Kündigung Wohnung

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Kündigung Wohnung

sandra1509

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Hallo zusammen, bräuchte mal kurz ne Info. Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Dem Neffen meines Mannes wurde heute die Wohnung gekündigt, fristlos, da er mit 2 Monatsmieten im Rückstand ist. Ist das denn so einfach möglich?? Gibts nicht auch bei Mietaussenständen eine Kündigungsfrist die der Vermieter einhalten muss?? Im Mietvertrag steht nichts davon...sag der Neffe zumindest... Kennt sich wer aus??


mamavonhier

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

naja, 2 monatsmieten sind schon viel. warum wendete er sich nicht vorher an den vermieter....


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

Ähm, warum soll man noch jemanden dulden, der nicht bezahlt?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

ich wollte auch keinen Mieter der so lange im Rückstand ist


Sternschnuppe2004

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

Hier wird nach 3 monatsmieten gekündigt


Witch

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

ist es die erste fristlose kündigung?? wenn ja dann ist die nichtig wenn der aussenstehende betrag innerhalb von 6 wochen ausgeglichen ist. notfalls ratenzahlung vereinbaren oder zum sozialamt zur mietsicherung (google hilft) bei ausgleich sollten dann für die nächsten 2 Jahre keine Mietschulden mehr entstehen,denn dann ist die fristlose kündigung wirklich auch wirksam ohne wideerruf


sandra1509

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Antwort auf Beitrag von Witch

ja ist es... und er hat bereits angeboten das ja die Kaution (die auch 2 Monatsmieten beträgt) hergenommen werden kann. Und er dann die Kaution im nachhinein wieder zahlt...


sandra1509

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

er hat sich vor genau 2 Monaten mit einem Subunternehmen, in dem auch sein Vater angestellt ist, selbständig gemacht. Leider hat der "Chef" also von dem er seine Kohle dann bekommt, das komplette Geld auf das Konto des Vaters überwiesen. Da der Vater aber leider mit Geld nicht umgehen kann, daher auch das Konto ständig überzogen ist, hat er die Kohle nur teilweise an den Sohn rausgerückt. Wie dem auch sei...der Neffe hat dem Vermieter die Situation rechtzeitig erklärt. Leider hat dieser kein einsehen gehabt...und nun verlangte er das der Neffe samt Freundin bis Silvester aus der Wohnung soll.


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

Na so schnell geht das nun auch nicht. Da gibt es nämlich auch eine Frist. Zumal der Vermieter auch erst mal anmahnen muss mit Fristsetzung. Verständnis muss der Vermieter natürlich nicht aufbringen.


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

denke auch, da hätte er erstmal eine Abmahnung schreiben müßen. Oder ist die mündlich erfolgt ?


sandra1509

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

ja klar. verstehen muss der das nicht. ist ja seine Kohle die ihm fehlt. ich dachte nur eben das auch bei einer fristlosen Kündigung eine Frist eingehalten werden muss. Der kann ja nicht heute sagen das die innerhalb von 3 Tagen da raus müssen...


Witch

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

selbst wenn sie nicht auszuiehen muss erst eine räumungsklage veranlasst werden, diese kann bis zu 12 monaten dauern bis sie DURCH ist, innerhalb dieser Zeit muss er die aussenstehende miete gezahlt werden. Schön ist das natürlich alles nicht,aber so schnell schießen die preu0ßen auch nun wieder nicht


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Witch

Fristlose Kündigung ist meines Erachtens möglich.....was ich mich immer frage ist, wieso kümmert man sich immer erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist? Wieso setzt man sich nicht sofort mit dem Vermieter zusammen? Oder geht zum Amt?


sandra1509

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

jaaaa das ist ne gute Frage. das hab ich die zwei auch schon gefragt. Muss wohl am Alter liegen. Er 24 und sie fast 18. Sie keine gute Kindheit und er keine vernünftigen Eltern. Woher solls also kommen?? Da kommt man dann immer erst zu Onkel und Tante wenn die Kacke am dampfen ist....und die Jugend wird einfach nicht schlauer....


sandra1509

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

nein, weder schriftlich noch mündlich...


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

Ach man, da hilft nur wirklich sofort beim Vermieter anzutanzen und um Klärung zu bitten und klar zu machen, das man die Mietschulden SOFORT bezahlt! Und gleich im neuen Jahr zum Amt zu gehen!


sandra1509

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

er war ja direkt nach dem Fiasko mit dem Lohn beim Vermieter. Soweit ich weiß hat der aber gesagt das er ihm eine Woche Zeit gibt um den Rückstand zu begleichen. Unser Neffe sagte noch das das nicht ausreichen würde und sobald das finazielle geregelt ist, bekäme er seine Miete.... Ach Mensch...


mf4

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

2 mal Miete nicht bezahlt... fristlos


sandra1509

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Antwort auf Beitrag von mf4

ja das ist schon klar...aber was heißt fristlos?? kann er heute sagen das die morgen da raus sein müssen?? oder gibt man da auch eine Frist von 14 Tagen oder so??


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

fristlos... na ohne Frist... also sofort


sandra1509

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

nee nee....das kann nicht sein...glaube ich zumindest nicht... aber er wird sich jetzt morgen mal bei einer Anwältin erkundigen...


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

Bei einer fristlkosen Kündigung musst du nicht sofort, also von heute auf morgen ausziehen, aber schon in einer bestimmten Frist. Googel doch mal! Steht denn in der Kündigung nicht drin, bis wann er die Wohnung zu räumen hat?


sandra1509

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

ach ich weiß es doch auch nicht. hatte bis eben nur die Info ds sie bis zum 31.12.12 raus müssen. jetzt schreibt er mir über Facebook das der Vermieter 2 Wochen Zeit gegeben hat (was meines erachtens zwar nicht viel Zeit ist um sich was neues zu suchen aber auch wieder verständlich aus Vermieters Sicht). Aber ob er jetzt was schriftliches hat oder nicht keine Ahnung. Und genau aus dem Grund hab ich ihm jetzt auch gesagt das er sich beim Anwalt erkundigen soll.