Elternforum Rund ums Baby

Kündigung in der Elternzeit

Kündigung in der Elternzeit

Thbaby

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Hallo zusammen, ich weiß nicht, wo ich mich zum o.g. Thema richtig informieren kann. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.... Meine Elternzeit geht eigentlich bis zum 22.9. Kann ich dann zum 30.9 kündigen? Laut Vertrag würde dies unter normalen Umständen gehen. Aber ich habe bei meinen Recherchen nun etwas von einer 3 Monatigen Kündigungsfrist gelesen, die man laut Gesetz in der Elternzeit hätte. Ist hier jemand, der da mehr durchblickt als ich und mir helfen kann? Und zusätzlich frage ich mich, ob ich während der Elternzeit so einfach den Job wechseln kann. Die Elternzeit wird ja nur bei der Firma beantragt. Muss ich aber noch andere Behörden darüber informieren, dass ich nicht mehr in Elternzeit bin? (Elterngeld beziehe ich dann keines mehr und für die Betreuung des Kindes wäre natürlich auch gesorgt.). Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Thbaby

Die 3 Monatsfrist müsste eigentlich"zusätzlich" zu sehen sein. Es gibt nicht wenige Arbeitsverträge, die deutlich längere Kündigungsfristen beinhalten, und für die ist das ein gesetzliches Zuckerl. Deine normale Kündigungsfrist ändert sich in der Regel nicht, erkundige dich notfalls entweder beim Betriebsrat oder hier im Expertenforum. Der Wechsel in der Elternzeit ist sogar erleichtert. Du kannst, wenn du nicht mehr als 30/32 Stunden (je nach Geburtszeitpunkt) arbeiten willst, auch Teilzeit in Elternzeit beim neuen Arbeitgeber anfangen (du musst es beim alten AG anzeigen) und dann zum Ende der Elternzeit beim alten kündigen. Voraussetzung ist, dass du noch in Elternzeit bist. Geht deine nur bis September 22, dann gibt der Weg natürlich jetzt keinen Sinn mehr. Informieren, ob du in Elternzeit bist oder nicht, musst du außer den AG niemanden. Nur, wenn du parallel zum Elterngeldbezug arbeitest, ist es relevant, dann musst du das der zuständigen Stelle fürs EG melden.


Mephis

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Antwort auf Beitrag von Thbaby

Du kannst zum 30.9 kündigen, sofern du einen Monat Kündigungsfrist laut deines Vertrages hast. Du musst dann aber vom 22.9-30.9 arbeiten oder Resturlaub nehmen, sofern vorhanden. Zum 1.10 kannst du dann bequem woanders anfangen. Solltest du nichts haben wärst du allerdings arbeitslos und auch nicht mehr krankenversichert. Ein nahtloser Übergang sollte da schon Erfolgen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Thbaby

Die drei Monats Regel zählt nur, wenn du genau zum 22.09.22 kündigen willst. Ansonsten zählt deine Frist vom Arbeitsvertrag.