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Krankenversicherung eine privat, eine gesetzl. Kinder....kennt sich jemand aus?

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Krankenversicherung eine privat, eine gesetzl. Kinder....kennt sich jemand aus?

Ninaaa

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Mein Mann ist privat versichert, ich gesetzlich. Die Kinder sind bei mir familienversichert. Irgendwie gibt es eine Einkommengrenze, wenn die überschritten wird, dann müssten die Kinder in der privaten versichert werden. Weiss jemand, wie hoch die ist bzw. wo ich die finde? Bin irgenwie nicht fündig geworden..... LG, Nina


nane973

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Bin bei der KKH Allianz versichert, und in dem Schreiben für die Familienvers. unseres Nachwuchses steht folgender Hinweis im Brief. "Sofern ihr Ehegatte/Lebenspartner (gleichgeschl. ist hier gemeint) nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann eine Familienversicherung für das zu erwartende Kind nur erfolgen, wenn das Gesamteinkommen ihres Ehegatten/Lebenspartners regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresentgeltgrenze nicht übersteigt oder regelmäßig nicht höher als ihr Gesamteinkommen ist. Sollten Sie in einem solchen Fall einen eigenen Versicherungsschutz ihres Kindes bei der KKH-Allianz wünschen, können Sie Ihr Kind zu einem günstigen Beirag mit vollen Leistungsansprüchen bei uns versichern. wir beraten Sie gerne." Vielleicht hilft dir das weiter?


Ninaaa

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Antwort auf Beitrag von nane973

Hallo! danke, ne, das meinte ich auch, aber wo ist die Grenze, die er nicht überschreiten darf? Ich suche nach genauen Zahlen..... LG, Nina


nane973

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Naja, eine Summe ist ja praktisch Dein Einkommen, welches er nicht dauerhaft überschreiten darf. Die weißt ja nur Du ;-). Die andere ist denke ich Krankenkassenabhängig. Bei der KKH sind es 360€ mtl.


Engel123

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

ca 3840€ einkommensgrenze bis dahin können kinder pflichtversicher sein...was bei ihm darüber ist privat http://www.1a.net/news/versicherung/neue-einkommensgrenzen-regeln-pkv-wechsel-fuer-2012-12568


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engel123

hi, uns wurde mitgeteilt, dass die einkommensgrenze 50000 euro im jahr nicht überschreiten darf gruß