Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, da ich unten gerade den Thread gelesen habe, wegen der Kontaktlinsen... Da stand auch, sie muss erst mal die Krankenkasse fragen, wegen der Kostenübernahme ??? Jetzt bin ich ganz verwirrt. Ich denke, die Krankenkassen bezahlen nichts mehr ? Damit meinte ich Brillen, Hörgeräte etc. ? Früher hat das ja alles die KK bis zum 18. Lebensjahr übernommen. Weiß vielleicht wer, warum das jetzt nicht mehr so ist ? Ich meine, ich bezahl ja auch nicht weniger Krankenversicherung wie früher, oder ? Meine Freundin ihre Tochter ( fast 2 Jahre) braucht eine Brille.....sie hat auch eine, aber die ist leider mehr beim Optiker als auf der Nase, weil sie den Bügel ständig ab bricht. Jetzt haben meine Kleine und Ihre Kleine vorgestern miteinander gespielt und dabei ist nun wieder mal die Brille kaputt gegangen. Mein Kind hatte den Bügel in der Hand und Ihr Kind den Rest der Brille. Wer sie nun kaputt gemacht hat weiß ich nicht, Ihr Kind sagt, es war Jolina (also meins ;o)) Also habe ich Ihr angeboten, unsere Haftpflicht einzuschalten, aber meine Freundin sagte, die übernehmen das nicht, wegen "unterlassener Aufsichtspflicht ????? Kann das sein ??? Wofür habe ich dann eine Haftpflicht ??? Heute kam Sie und erzählte mir, dass die Verbindung vom Bügel zum Rest auch kaputt ist und sie nun Lilly eine komplett neue Brille kaufen müsste. Nur Bügel wäre 25 Euro, neue Brille 150 Euro.... Was mach ich denn jetzt ???? 150 Euro habe ich nirgendswo einfach so rumliegen....auch nicht auf dem Konto ;o) Liebe Grüße und vielen Dank Isabel
Zur KK kann ich nichts sagen, aber zur Haftpflichtversicherung. Zum einen zur Versicherung des Kindes: Kinder unter 7 Jahren haben eine Besonderheit, denn erst ab 7 Jahren können diese selbst zur Verantwortung gezogen werden. Kinder unter 7 Jahren können gesetzlich nicht haftbar gemacht werden und gelten als deliktunfähig in der privaten Haftpflichtversicherung. Dabei kommt es oft zu Streitereien zwischen Kunden und Versicherungen, denn im Schadensfall denken Eltern oft das Versicherungsschutz für die Kleinkinder besteht doch in vielen Fällen ist dem nicht so. Wer Kinder unter 7 Jahren hat sollte deshalb bei der Auswahl der privaten Haftpflichtversicherung darauf achten, das deliktunfähige Kinder mit eingeschlossen sind. Zum anderen zu DEINER Versicherung: Hat ein Aufsichtpflichtiger seine Aufsichtspflicht bei der Begehung der schädigenden Handlung verletzt, kommt seine Haftung an Stelle oder neben dem verursachenden Kind in Frage. Wie weit die Aufsichtspflicht geht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Maßgebend sind Alter und geistige Reife des Kindes, wobei laut Rechtsprechung keine überzogenen Ansprüche an die Aufsichtspflicht gestellt werden dürfen. So kann z. B. ein Kind nicht pausenlos beaufsichtigt werden. Haftet ein minderjähriges Kind nicht, weil es unter 7 Jahre alt ist, oder nicht die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt, so tritt die Haftpflichtversicherung der Aufsichtsperson, bei Eltern z. B. die Privathaftpflichtversicherung, nur dann ein, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorlag, da ansonsten überhaupt keine Haftung besteht. Da mußt du mal deine Haftpflicht anrufen, ansonsten wirst du dich mit der anderen Mutter einigen müssen :-( LG; Mari
Sorry, vielleicht nicht ganz richtig das zu schreiben, aber dann hast Du Dich eben an der Brille "vergangen" dann dürfte es doch keine Schwierigkeiten geben, oder hab ich da was falsch verstanden? LG
ot
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