Elternforum Rund ums Baby

Kennst sich da jemand RICHTIG aus? Wer ist Eigentümer des Autos?

Anzeige kindersitze von thule
Kennst sich da jemand RICHTIG aus? Wer ist Eigentümer des Autos?

Anny

Beitrag melden

A kauft das Auto, steht im Kaufvertrag allein B lässt den Wagen auf sich zu und versichert das Auto, steht im Fahrzeugbrief A wird in den Fahrzeugbrief nachträglich eingetragen Ist A Eigentümer weil A das Auto gekauft hat und im Brief steht oder B, weil der Wagen auf B zugelassen ist?


LittleRoo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

A ist Eigentümer B ist Besitzer


rabbit80

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Ich gebe jetzt mal eine Schätzantwort: Beide sind Eigentümer, da Beide im Brief stehen


Anja+Calvin

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rabbit80

Seit wann können denn zwei im Brief stehen ?? Hab ich noch nie gesehen ?!


Anny

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rabbit80

im Brief steht nur A Ich würde sagen, da A das Auto gekauft hat und im Brief steht ist A auch Eigentümer und B der Besitzer?! Besitzer ist ja immer der jenige der das Auto gerade fährt.


Anny

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Der Brief wurde umgeschrieben auf A


rabbit80

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

hab es falsch gelesen


Ritterchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

B ist der Besitzer, aber dann kann das Auto auch nicht auf ihn zugelassen sein. In der Zulassung muß dann auch A stehen. Denn Brief und Zulassung MÜSSEN übereinstimmen. A ist der Eigentümer, wenn er als letzte Person im Brief steht.


rabbit80

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rabbit80

ich habe es heute nicht so kopftechnisch.....


Anny

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rabbit80

Ich schieb dir einen Kaffee rüber, vielleicht geht es dann besser :-) (_)°


rabbit80

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

danke den brauch ich wirklich!


Muttercolonia

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

A ist Eigentümer, hat den Zahlbeleg, steht im Fahrzeugbrief. Auf wen der Wagen zugelassen ist, spielt keine große Rolle


Ritterchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Im Fahrzeugbrief kann nur eine einzelne Person stehen und auf den ist das Auto dann auch zugelassen. Wer Versicherungsnehmer ist, ist unerheblich. Rechtlich zählt derjenige als Eigentümer des Autos, der im Fahrzeugbrief steht und der im Besitz desselben ist.


Anja+Calvin

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ritterchen

So würde ich es auch sagen !


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

B sagt mein Mann. Wer den Brief hat und drin steht, dem gehört das Auto. Er sagt, nachträglich eintragen geht nicht.


Anny

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

im brief steht B nicht mehr drin sondern A.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Naja, und jetzt stellt sich die Frage, ob man nicht die Zulassung mitändern MUSS. Auf jeden Fall stellt das Eigentum am Fahrzeugbrief das Eigentum am PkW dar. Deshalb behalten Banken ja gerne den Fahrzeugbrief ein, damit der Eigentümer des Fahrzeugs dasselbe nicht veräußern kann. Denn nur der Eigentümer darf das ja - offiziell.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Steht B noch im Fahrzeugbrief? Dann gäbe es doch zwei Eigentümer...gibts sowas ÜBERHAUPT??? Und kann man als Eigentümner im Fahrzeugbrief stehen, aber nicht in der Zulassung? Diese Konstellation ist mir nicht bekannt. Wenn du hier keine Antwort bekommst, ruf doch einfach mal in der Zulassungsstelle an. Ich vermute aber mal, dass der Käufer aus dem Kaufvertrag NICHT der Eigentümer ist.


Charly0815

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Hallo! Auf wen ein Auto zugelassen ist, bzw. wer im Fahrzeugbrief steht gilt nur als Indiz. Eigentümer ist stets der, dem das Auto übereignet wurde. Das heißt, maßgeblich ist, wem der Verkäufer das Eigentum übertragen wollte. Wenn A das Auto alleine gekauft und bezahlt hat und B da gar nicht mit von der Partie war wollte und konnte der Verkäufer das Fahrzeug nur an A übereignen, dann ist er Eigentümer. Zumindest, wenn er selbst auch davon ausging, dass er das Auto für sich kauft. Ansonsten handelt es sich um Vertreterfälle, dann wird's kompliziert... Es sei denn, A hätte das Auto später an B übereignet. Im deutschen Recht gilt das sog. Abstraktionsprinzip, d.h. vertragliches und dingliches Geschäft fallen auseinander, was bedeutet, dass es ALLEIN darauf ankommt, wem das Eigentum vom Verkäufer (vorherigen Eigentümer) übertragen wurde. Es ist selbstverständlich möglich, dass mehrere Personen Eigentümer einer Sache sind, auch eines Autos. Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassung sind bei Autos natürlich starke Indizien dafür, dass der Halter auch der Eigentümer ist, tatsächlich kommt es aber nur auf die Übereignung und das, was sich der Käufer und Verkäufer (möglichst übereinstimmen) dabei gedacht haben an. Mit derartigen Fragen habe ich mich im Rahmen meines Jurastudiums ausgiebigst beschäftigt und bin mir deswegen der Richtigkeit meiner Anwort sehr sicher. Viele Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Charly0815

danke, charly. wieder was dazugelernt.