AnnMerry
Hallo ihr lieben, ich hoffe ich bin hier mit meinem Thema im richtigen Forum. Den ganzen Tag sitze ich nun schon bei dem Antrag für Elterngeld und komme mit dem Partnermonat nicht ganz zurecht. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Es heißt ja immer mit den zwei Partnermonaten bekommt man 14 Monate Elterngeld. Ich beantrage Basiselterngeld von 1-12 Monat, ohne TZ zu arbeiten. Mein Partner möchte 2 Monate Elternzeit (keine TZ während dieser) beantragen - allerdings steht hier arbeitstechnisch noch nicht genau fest wann er die Elternzeit nehmen kann. 1) Könnte ich somit für meinen Partner die Monate 13+14 eintragen und wir bekommen in diesen Monaten Elterngeld obwohl er da wahrscheinlich voll arbeiten wird, weil er die EZ in anderen Monaten nimmt? 2) Und in den beiden Monaten wo er dann tatsächlich Elternzeit nimmt - hat er kein Einkommen bezüglich AG oder Elterngeld, richtig? 3) Wenn er z.B. im 1 und 5 Monat Elternzeit nimmt und auch jetzt schon dafür Elterngeld beantragt - bekommen wir in diesen Monaten beide Elterngeld. Richtig? Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich und ihr könnt mir weiterhelfen bzw. die Fragen beantworten. Vielen Dank vorab und Grüße Anna
Hallo, dein Partner muss die Monate angeben in denen er tatsächlich Elterzeit nimmt. Du nimmst z.B. 1-12 Lebensmonat. Er 1. und 5.. Zusammen sind das 14 Monate Geld. Ihr beide erhaltet Geld. Grüße
Hallo also uns würde erklärt das man 2 folgemonate nehmen muss. Mein Mann bleibt auch 6 Monate mit zu Hause also bekomme ich 8 Monate Geld. Wir überlegen auch noch wie wir das machen ob er erstmal seinen Urlaub nimmt und ab wann dann die Elternzeit . Ist gar nicht so einfach. Lg
Es müssen Lebensmonate sein, um Geld zu bekommen. Diese müssen nicht zusammenhängen. Er muss aber schon angeben, welche Monate es sein sollen und kann nicht einfach woanders zu Hause bleiben und während der angegebenen Monate arbeiten.
Hallo, Ruf doch mal direkt bei der L-Bank an. Die sind sehr nett am Telefon und haben mir beim Ausfüllen von meinem Antrag sehr gut geholfen.
Vielen Dank ihr lieben. Etwas schlauer bin ich nun schon. Aber ich denke ich rufe da tatsächlich mal an, nicht das ich doch was falsch ausfülle. Viele Grüße & einen schönen Tag euch Anna
Um Elterngeld zu erhalten muss dein Partner mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen. Es müssen zwingend Lebensmonate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate sein, nicht Kalendermonate. Es müssen keine zusammenhängenden Monate sein. Beim Elterngeldantrag müsst ihr die Lebensmonate angegeben, in der dein Partner tatsächlich Elternzeit nimmt. Sollte sich die Planung ändern, müsst ihr das der Elterngeldstelle mitteilen, das geht auch. Bsp. im EG-Antrag gebt ihr den 1. und 5. Lebensmonat an, er möchte dann aber doch den 1. und 10. Monat in EZ gehen. Dann meldet ihr die Änderung rechtzeitig der EG-Stelle und bekommt das Geld entsprechend im 1. und 10. Lebensmonat ausgezahlt. Beachten müsst ihr aber auch, dass man dem Arbeitgeber die Elternzeit für die ersten beiden Jahre rechtzeitig verbindlich angeben muss.
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