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Hallo. Wisst ihr das vielleicht?

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Hallo. Wisst ihr das vielleicht?

Engelchen123

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Ist rein informativ. wenn eine Lohnpfändung raus ist (der Chef sie hat, aber ein Angebot macht sie abwenden zulassen, damit man die Arbeit behalten kann), wäre es möglich diese Lohnpfändung durch Raten tilgen zu lassen? Sofern der Gläubiger zustimmt! Hatte im Netz gesucht, bin aber nicht so ganz fündig geworden. Hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen, wenn nicht auch nicht schlimm =).


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Ich denke schon, dass das geht, wenn der Gläubiger mitspielt. Den Job verliert man nicht automatisch bei Pfändung.


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn es die zweite Pfändung ist und die erste noch läuft .


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

der Gläubiger lenktsicher nicht ein, wenn er erfährt, dass derjenige öfter gepfändet wird


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von mf4

Die Pfändungen kommen von ein und dem selben Gläubiger und die erste Pfänsung ist bald beendet, ist kann es nicht 100% sagen, aber ich denke das die zweite Pfändung erst nach ablauf der ersten läuft.


Clivi8

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Pfändungen können auch parallel laufen, je nachdem wie viel Lohn pfändbar ist... warum setzt ihr euch nicht direkt mit dem Gläubiger wegen einer Ratenzahlung in Verbindung, dann muss der nicht extra pfänden... es werden so auch Kosten gespart


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

Weil der betroffene eine Nachtjacke ist und erst jemand kommen muss und ihn anleiten muss. Aber was solls, man tut was man kann =).


Clivi8

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

ich wag mich jetzt mal weit aus dem Fenster, ich bringe auch Pfändungen aus und schätze es, wenn die Schuldner Initiative zeigen und sich bei mir melden, um was auszuhandeln, als dass man ihnen alles aus der Nase oder vom Konto ziehen muss


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

Das ist auch mein Hoffnungsschimmer, das er deswegen "Pluspunkte" sammeln kann. Ich mein ich wünsch ihm auch das die Pfändung nochmal abgewendet werden kann.


Clivi8

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

damit eine Lohnpfändung, oder auch zwei, bedient werden kann, setzt es erstmal voraus, dass genug Lohn da ist, der gepfändet werden kann, hier gibt es auch Grenzen.... man kann sich immer mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, um eine Ratenzahlung auszuhandeln, die Ratenzahlung sollte angemessen sein und im Verhältnis zur offenen Forderung stehen, dann kann der Gläubiger auch die Pfändung ruhend stellen oder aussetzen für eine bestimmte Zeit


Franke

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Der Gläubiger kann die Pfändung laufen lassen oder aussetzen. Wenn es nicht klappt mit den Zahlungen, dann reicht ein Schreiben an den Drittschuldner, um die Pfändung wieder laufen zu lassen.


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Franke

Werd sehen was raus kommt, morgen. Ich hoffe posetiv, ich denke nicht ds der Gläubiger möchte das man arbeitslos ist oder wäre einem das da so egal?