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kaathii

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Hab in den Nachrichten gesehen, das jetzt verfolgt werden soll,ob h4 bezieher geld über e- bay verdienen. Find ich irgendwie komisch....das ist doch sein eigentum was man dort verkauft....dürfte man dann auch keinen Flohmarkt machen? Eure Meinung dazu interessiert mich mal :-) Lg


mf4

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Das war noch nie so ganz ohne... keiner wird was sagen, wenn du für 3,50 Euro Spielkram oder Klamotten verkaufst aber wenn da zig Euros jeden Monat rumkommen kann es schon sein, dass das Amt mal hellhörig wird.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von mf4

Achsoo..... Müsste man Einnahmen von flohmärkten oder so, eigentlich angeben?


mf4

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Antwort auf Beitrag von kaathii

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/anrechnung-von-ebay-verkaeufen-bei-hartz-iv-566752.php


kaathii

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Antwort auf Beitrag von mf4

Kann den link mit dem handy leider nicht öffnen. ..aber schau es mir später an.


mf4

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Antwort auf Beitrag von kaathii

da steht sinngemäß... von H4 kannst du kaufen was du willst und es auch weiterverkaufen... Erlös kaufst du was für 10 Euro und verkaufst weiter für 100 Euro... Gewinn Erlös aus selbst gekauftem erlaubt, gewerbsmäßig und mit Gewinn verboten.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Klar darfst du Flohmarkt machen und auf E-Bay verkaufen, aber du musst das dadurch erzielte Einkommen eben angeben und das wird von den Transferleistungen abgezogen. Geändert hat sich nichts, man überlegt halt ob man es strenger überprüft.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hmm....find ich irgendwie doof. Ist ja schließlich zeug, das man selbst auch bezahlt hat. Vielleicht hab ich auch einfach grad nen denkknick


Pamo

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Hartz4 ist doch eine Einkommensersatzleistung. Wenn du Einkommen hast, dann brauchst du weniger Ersatz.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Kommt darauf an, in welchen Umfang man bei e-bay vertickert. ich glaub, da hat es schon immer eine Grenze gegeben, die man dazuverdienen dürfte, auch steuerrechtlich ist ab einen gewissen Umfang Gewerbesteuer oder so fällig. Ich denke, um Kleinkrams geht es da nicht


Zero

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Für mich ist das immer mehr: Menschen 2. Klasse ... Ich bekomme zwar kein ALG 2 mehr ... aber als ich das gestern im vorbeigehen gelesen habe, war mein erster Gedanke: Einschneidung der Menschrechte ...


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von kaathii

kommt drauf an um was es geht. ich musste zwei oder drei mal unterschreiben, dass die einnahmen aus dem verkauf von ausrangierten kindersachen etc stammen, hatte aber nie probleme beim amt. es ist umwandlung von eigentum, man kann den käufer auch bitten bzw. ihm auftragen, als verwendungszweck etwas nachvollziehbares reinzuschreiben (playmobil-ritterburg oder kinderschlüppies gr. 128). wenn es halt das x-te handy ist das da den besitzer wechselt, kann das schon ärger geben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Da ich jemanden in der Familie habe, der in einem Sozialkaufhaus arbeitet(1 Euro Job), günstig Sachen einkauft und auf EBay teuer weiter verkauft, finde ich das gar nicht verkehrt!