kaathii
Hab in den Nachrichten gesehen, das jetzt verfolgt werden soll,ob h4 bezieher geld über e- bay verdienen. Find ich irgendwie komisch....das ist doch sein eigentum was man dort verkauft....dürfte man dann auch keinen Flohmarkt machen? Eure Meinung dazu interessiert mich mal :-) Lg
Das war noch nie so ganz ohne... keiner wird was sagen, wenn du für 3,50 Euro Spielkram oder Klamotten verkaufst aber wenn da zig Euros jeden Monat rumkommen kann es schon sein, dass das Amt mal hellhörig wird.
Achsoo..... Müsste man Einnahmen von flohmärkten oder so, eigentlich angeben?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/anrechnung-von-ebay-verkaeufen-bei-hartz-iv-566752.php
Kann den link mit dem handy leider nicht öffnen. ..aber schau es mir später an.
da steht sinngemäß... von H4 kannst du kaufen was du willst und es auch weiterverkaufen... Erlös kaufst du was für 10 Euro und verkaufst weiter für 100 Euro... Gewinn Erlös aus selbst gekauftem erlaubt, gewerbsmäßig und mit Gewinn verboten.
Klar darfst du Flohmarkt machen und auf E-Bay verkaufen, aber du musst das dadurch erzielte Einkommen eben angeben und das wird von den Transferleistungen abgezogen. Geändert hat sich nichts, man überlegt halt ob man es strenger überprüft.
Hmm....find ich irgendwie doof. Ist ja schließlich zeug, das man selbst auch bezahlt hat. Vielleicht hab ich auch einfach grad nen denkknick
Hartz4 ist doch eine Einkommensersatzleistung. Wenn du Einkommen hast, dann brauchst du weniger Ersatz.
Kommt darauf an, in welchen Umfang man bei e-bay vertickert. ich glaub, da hat es schon immer eine Grenze gegeben, die man dazuverdienen dürfte, auch steuerrechtlich ist ab einen gewissen Umfang Gewerbesteuer oder so fällig. Ich denke, um Kleinkrams geht es da nicht
Für mich ist das immer mehr: Menschen 2. Klasse ... Ich bekomme zwar kein ALG 2 mehr ... aber als ich das gestern im vorbeigehen gelesen habe, war mein erster Gedanke: Einschneidung der Menschrechte ...
kommt drauf an um was es geht. ich musste zwei oder drei mal unterschreiben, dass die einnahmen aus dem verkauf von ausrangierten kindersachen etc stammen, hatte aber nie probleme beim amt. es ist umwandlung von eigentum, man kann den käufer auch bitten bzw. ihm auftragen, als verwendungszweck etwas nachvollziehbares reinzuschreiben (playmobil-ritterburg oder kinderschlüppies gr. 128). wenn es halt das x-te handy ist das da den besitzer wechselt, kann das schon ärger geben.
Da ich jemanden in der Familie habe, der in einem Sozialkaufhaus arbeitet(1 Euro Job), günstig Sachen einkauft und auf EBay teuer weiter verkauft, finde ich das gar nicht verkehrt!
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