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GsD Wochenende

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GsD Wochenende

Kinderland

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Bin froh das die Woche um ist.mussten diese Woche 2 Bewohner einweisen.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Warum darf deine Familie nicht Zuhause bleiben? Das finde ich arschig von dir!


Septemberblume

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

*lach* Vielleicht ist Kinderland auch eine der besagten Bewohner und nun froh dass ihr geholfen wird. Find ich gut! Lg September


Felica

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Antwort auf Beitrag von Septemberblume

Meine Vermutung war ja eher das wir erfahren hätten wenn Höcke samt Kollegen zwangsweise eingewiesen worden wäre.


Septemberblume

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Antwort auf Beitrag von Felica

Die wären natürlich ebenfalls tolle Kandidaten,da hast du recht *lach*. Lg September


Clivi8

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Stimmt! Am Wochenende ist ja deine heile Märchenwelt wieder in Ordnung...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

neee neee, du darfst als Köchin oder auch als Betreuerin keine Vollmacht erteilen damit Bewohner in die Psychiatrie eingewiesen werden,dies macht ein Arzt. Was hat das denn mit dem Wochenende zu tun.? versthe denn Sinn nicht.


Kinderland

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Gegen den Willen eines Patienten darf das auch kein Arzt.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Natürlich darf das, für maximal 48 Stunden der Arzt, in der Zeit muss das dann ein Richter entschieiden. Kinderland ich arbeite auf einer Nephrologie ( da du vom Fach bist weißt du sicher welche Richtung das ist ohne Google zu fragen) und selbst ich weiß das


linghoppe.

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

in der Schweiz ist das auch so in 48 std, ich habe in der Psychiatrie gearbeitet und hatten an einem Samstag in der Nacht einen Nofall, die Person wurde von der Polizei gebracht, Vollmacht vom Arzt.


Kinderland

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

In unserem Haus nicht gegen den Willen des Bewohner


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Das ist Schwachsinn, also darf der Patient sich und andere fremdgefährden??? Super wenn zb ein Mensch mit einer akuten Psychose einen Kindergarten in Brand steckt seit ihr alle Mittäter!!! Wenn du schon Lügst dann richtig, du arbeitest nie im Leben in der Position die du bejauptest zu haben


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von linghoppe.

In Deutschland sind das je nach Krankheitsbild 24 - 48 Stunden Psychiatrie hatte ich nur im der schule, bin mir da nicht sicher. Wie gesagt bin in der Nephrologie bzw eigentlich im Internistischen Pool unseres Hauses kann in zwei Monaten auch auf der Onkologie eingesetzt sein.


Sonnenkäferchen

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Wenn kein Richter verfügbar ist dann benötigt es einen in der Psychiatrie erfahrenen Arzt und einen Antragssteller. Damit kann dann für 24h in eine geschlossene Abteilung eingewiesen werden und hinterher dann entweder regulärer Beschluss mit Richter, freiwillige Weiterbehandlung oder Entlassung. So ist das zumindest in Niedersachsen geregelt. In anderen Bundesländern mag es anders sein.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkäferchen

Das schrieb ich oben das ein Arzt das maximal 48 Stunden darf , danach richterliche Anordnung. Eine examinierte Pflegefachkraft darf einen Patienten kurzzeitig fixieren wenn Gefahr für deren Leben oder andere besteht und muss unverzüglich einen Arzt hinzuziehen


Kinderland

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

In unserem Haus ist das nicht möglich. Es darf gegen den Willen nicht eingewiesen werden. Fixierung ist verboten


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Also Last ihr zu das Fremdgefährdung statt findet?! Ne ist klar


Sonnenkäferchen

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Man benötigt neben dem Arzr auch einen Antragssteller. Der muss die Unterbringung beantragen bei Gericht. Auf diesen Antrag hin erstellt der Arzt das ärztliche Zeugnis zur Unterbringung. Ohne richterlichen Beschluss max. 24h. Das ist zumindest das korrekte Verfahren.


Sonnenkäferchen

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

@Kinderland Das ist Blödsinn. Die Einrichtung ist ja kein rechtsfreier Raum und die Gesetze gelten auch dort.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Wie soll ich mir das dann vorstellen? (Bin da wirklich kompletter Laie) Du bist froh, dass WE ist, weil zwei Bewohner eingewiesen "werden mussten". Kann ich verstehen, war emotional vermutlich schwer. Aber sie haben sich freiwillig einweisen lassen? Da kommen Leute aus der Psychiatrie ins Altenheim und die zwei (gleich zwei??) alten Leutchen sagen: ok, ihr habt recht, ich bin in der Psychiaterie besser aufgehoben. Packen ihre Sachen und gehen mit? Ok, aber dann ist es doch für Dich weniger belastend, oder? Eher erleichternd.


linghoppe.

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkäferchen

bei uns war eine Patientin die hat den Arzt eine Schwester ist zufällig dazu gekommen und den Patiententen Fixiert, hätte sie dies nicht gemacht, wäre es laut Strafgesetzbeuch eine Unterlassene Hilfeleistung..


linghoppe.

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Antwort auf Beitrag von linghoppe.

die hat den Arzt gewürgt!


Zero

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Eine Freiheitseinschränkende Maßnahme bedarf IMMER einer Rechtfertigung der freiheitsentziehenden Maßnahme - von Anfang an! Besteht die konkrete Gefahrenlage z. B. nach 10 Minuten nicht mehr, sind die freiheitsentziehenden Maßnahmen umgehend zu beenden. Grundsätzlich müssen freiheitsentziehende Maßnahmen vom ärztlichen Personal angeordnet werden. Die Entscheidung über die Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Wahl der anzuwendenden Vorkehrung trifft demnach der Arzt. Pflegekräfte, die bei der Umsetzung der angeordneten Maßnahme jedoch beteiligt sind, tragen hierfür dennoch die Durchführungsverantwortung. Ist eine derartige Vorkehrung aus Sicht einer Pflegekraft nicht gerechtfertigt, trifft sie die Pflicht an dieser freiheitsentziehenden Maßnahme nicht mitzuwirken. Ansonsten macht sich auch die Pflegekraft ggf. strafbar. Nach spätestens 24 Stunden ist eine Anordnung eines Richters zwingend erforderlich. Eine Fixierung oder andere Freiheitseinschränkenden Maßnahmen ohne richterlichen Beschluss ist unzulässig und strafbar - Ausnahmen der Patient/Bewohner ist eine Gefahr für sich selbst und andere und selbst und/oder es ist Gefahr in Verzug, dann sollte schnellstens ein Beschluss vorliegen. Es gibt jedoch keine gesetzliche 24 Std Regel. Sobald eine regelmäßige oder dauerhafte Einschränkung der Freiheit erkennbar und erforderlich ist, bedarf es umgehend einen richterlichen Beschluss. Das gilt für jedwedes medizinische Personal, liebe Kinderland. Eigenschutz geht immer vor.


ak

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Antwort auf Beitrag von Zero

Wenn andere bedroht werden mit "Leib und Leben", oder der Patient Suizidgedanken hat, darf der Arzt eine Zwangseinweisung vornehmen. In allen anderen Fällen, nie ohne Zustimmung des Patienten. Habe ich leider bei einer guten Bekannten erfahren müssen. Ich war mit ihr beim Arzt, und der Arzt sagte mir, wenn ich sie jetzt nicht ins Krh. bringen würde, dann müsste er sofort den Krankenwagen holen und die Polizei einschalten. Sie versprach es, dass sie brav mit mir fahren würde. Dann, auf dem Weg zu meinem Auto, überlegte sie es sich anders. Ohhh.. ich hatte meine liebe Not. Ich drohte ihr, wenn Du jetzt nicht mitkommst, hole ich die Polizei. Das half dann G s D. Ich hätte nicht gewusst, was ich hätte sonst machen sollen ?! Dann habe ich den Ehemann verständigt, der kam dann .... sie blieb 6 Wochen stationär und ist jetzt wieder die "alte". Ohne Medikamente. Dabei war es eine Banalität, die sie aus der Bahn geworfen hat. Unglaublich, wo sie sonst immer so straight und lustig ist.


ak

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Antwort auf Beitrag von Zero

Wenn andere bedroht werden mit "Leib und Leben", oder der Patient Suizidgedanken hat, darf der Arzt eine Zwangseinweisung vornehmen. In allen anderen Fällen, nie ohne Zustimmung des Patienten. Habe ich leider bei einer guten Bekannten erfahren müssen. Ich war mit ihr beim Arzt, und der Arzt sagte mir, wenn ich sie jetzt nicht ins Krh. bringen würde, dann müsste er sofort den Krankenwagen holen und die Polizei einschalten. Sie versprach es, dass sie brav mit mir fahren würde. Dann, auf dem Weg zu meinem Auto, überlegte sie es sich anders. Ohhh.. ich hatte meine liebe Not. Ich drohte ihr, wenn Du jetzt nicht mitkommst, hole ich die Polizei. Das half dann G s D. Ich hätte nicht gewusst, was ich hätte sonst machen sollen ?! Dann habe ich den Ehemann verständigt, der kam dann .... sie blieb 6 Wochen stationär und ist jetzt wieder die "alte". Ohne Medikamente. Dabei war es eine Banalität, die sie aus der Bahn geworfen hat. Unglaublich, wo sie sonst immer so straight und lustig ist.


Hellchen77

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Antwort auf Beitrag von ak

Das du auch eine Art Schweigepflicht hast ist dir klar, oder? Ich arbeite in einem Büro eines amtlich bestellten Betreuers und mir würde nie im Leben einfallen sowas zu posten, wenn auch ohne Namen...unglaublich sowas.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Doch, wenn er für sich und/oder andere einen potenzielle Gefahr darstellt, darf das ein Arzt. Aber DU darfst das nicht


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Hellchen77

Mal die Sinnhaftigkeit des AP außer Acht gelassen: eine Schweigepflichtsverletzung sehe ich hier beim besten Willen nicht. Es ist ja keinerlei Bezug herzustellen zu dem, was wirklich passiert ist und vor allem: wem (immer vorausgesetzt, es ist überhaupt etwas passiert). Anwälte oder Ärzte dürfen ja ihre Fälle auch anonym besprechen, also etwa "Ich habe einen Patienten, x Jahre alt, männlich, mit den und den Symptomen. Ich vermute es ist ... und würde jetzt wie folgt Medikamente geben.... Was meint ihr" Keine Schweigepflichtsverletzung.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Dein Beitrag war gut für......was? Für Deine Psychohygiene vermutlich. Na dann. Bitte, gerne.