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Frage zwecks Unterhalt

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Frage zwecks Unterhalt

xIntirax

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Ich lebe nun seit etwas August 08 von dem Vater meiner 2 großen Kinder getrennt. Seit dem 14.09.09 bin ich verheiratet und durch die Hochzeit fiel der Unterhaltsvorschuss weg (neuer Mann MUSS laut JA schließlich für uns aufkommen, ungerecht aber nicht zu ändern). Unterhalt bekomme ich keinen und werde ich wohl auch nicht oder? Denn der Vater ist arbeitslos (bezieht Alg 2 und macht einen 1 Euro Job nebenbei). Die Wohngeldstelle ist nämlich der Meinung, ich MUSS Unterhalt beziehen, nur ich meine, dass wenn Mann arbeitslos ist, kann man keinen Unterhalt verlangen oder seh ich das falsch? Die wollen nun nämlich einen Nachweis und streiten mit mir, dass dieser mir doch zu steht (naja eigentlich den Kindern) Gruß


Schnitte78

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

geht mir fast genauso. Unterhaltsvorschuß wurde gestrichen wegen neuer Heirat, Vater zahlt auch nicht. Er hat auch nichts, da ist nichts zu holen (arbeitslos schon seit Ewigkeiten)


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

Also lieg ich doch richtig, nur wie soll ich das dem Wohngeld verständlich machen? Sie beharren ja darauf das es mir zusteht, sicher steht es uns zu, nur man kann einem arbeitslosen nicht mehr aus der Tasche ziehen als er hat. Gruß


NadineLT

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

ja es steht dir zu, aber du kannst nix bekommen weil er nix hat, würde da nochmal versuchen mit denen zu reden ODER es mir vom Jugendamt bescheinigen lassen das du kein unterhalt bekommst.


Schnitte78

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

es stimmt dass es dem Kind zusteht. Und normalerweise muß man das auch durchsetzten fürs Kind. Das meinen die damit. Nur ich mach es auch nicht. Wir verstehen uns noch ganz gut und was soll ihc sagen? Uns gehts gut, wir bauen ein Haus etc und er lebt in einer Studenten-WG. Ich will kein Geld von ihm.


NadineLT

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

also wenn sich die ämter noch nicht mal einig sind, grummel, wieder typisch, da können die noch so drauf pochen dir müsse unterhalt zustehen, steht dir in deinem fall aber nicht, also echt die behörden manchmal....


medamu

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Ist bei meinem Bruder und seiner Frau genauso. Sohn von ihr bekam Unterhaltsvorschuss vor der Ehe, dann arbeitete der vater und zahlte auch. Dann war er wieder arbeitslos und musste nichts mehr zahlen. Also wollte meine Schwägerin Unterhaltsvorschuss, aber nein, Pech gehabt, nun soll mein Bruder aufkommen. Der Vater kann ja nicht zahlen, wo nichts zu holen ist, da ist nichts zu holen, ganz einfach. Zu deinem Problem, wird der Unterhalt über das JA geregelt? Dann können die dir ja auch ausstellen das du keinen Unterhalt bekommst. Und das würde ich der beim Wohngeldamt auch sagen


berita

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Wie hoch ist denn konkret sein Einkommen (ALGII +Job). Du kannst in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen, ob er damit über den Eigenbedarf kommt und wieviel Unterhalt er zahlen muss. Oder lass dich beim JA beraten. Läuft keine Beistandschaft mehr? Die müssten dir ja bescheinigen können, wenn er nicht zahlen kann.


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

naja, als gesetzlicher Vetreter ist man schon verpflichtet, den Vater unterhaltstechnisch unter Druck zu setzen. ALG II zu beziehen, heißt ja nicht, dass er sich nun ausruhen kann. Er ist verpflichtet, alle Jobs anzunehmen, um den Unterhalt der Kinder sicher zu stellen. Hast du einen Titel? Schicke den Gerichtsvollzieher hin. Somit hast du einen Nachweis, dass dort nichts zu holen ist.