Diddl06
Hallo, Ich habe eine Frage, die mir auf der Seele brennt, die ich mir selbst nicht beantworten kann. Folgendes: Seit Jahren geschieden, zwei Jungs aus erster Ehe. Exmann hat sich jahrelang vehement geweigert, Unterhalt zu zahlen. Über Anwalt dann irgendwann erreicht, dass er ca ein Viertel des Unterhalts zahlt. Alles gut, damit können wir (im wahrsten Sinne) leben. Im Leben der Jungs ist er quasi nicht existent. Er hat vor drei Jahren Privatinsolvenz angemeldet, wodurch der Unterhalt auch pünktlich kommt (er muss offen legen, dass er alles über Selbstbehalt an die Kinder zahlt. Eben jenes Viertel des normalen Unterhaltes) Soweit so gut. Das lief die letzten drei Jahre so. Heute erhalte ich plötzlich vom Jugendamt zwei Urkunden, die er unterschrieben hat, dass er sich zu Zahlung dieses Betrages verpflichtet und bei Nichtzahlung das Geld sofort Pfändbar wäre. Ich nehme an, das ist der allgemein bekannte "Titel"? Und jetzt helft mir mal! Wieso macht er das plötzlich und sogar freiwillig? Mein Exmann war nie kooperativ! Hat seinen Kindern und mir nie geholfen. Es gab um alles immer Streit. Ich war froh, dass die letzten drei Jahre Ruhe war. Einen Titel habe ich nie angestrebt, war nur froh, dass er eben seinen möglichen Beitrag leistet. Allerdings kam von seiner Seite aus nie etwas "Gutes", sondern alles, was er tat war so ausgelegt, dass es ihm irgendwann zu Gute kam. Dementsprechend bin ich jetzt natürlich misstrauisch. Auf Nachfrage beim Jugendamt bekam ich die Antwort, dass nicht bekannt wäre, aus welchem Grund er diesen Schritt ging. Der Bearbeiterin ist nur bekannt, dass es auf Anraten seines Anwaltes dazu kam. Meinen Exmann muss ich gar nicht selbst fragen, der beantwortet mir das sicher nicht. Habt ihr eine Idee? Danke für jede Antwort.
Huhu.. Kann es sein das er durch solch ein Titel, seine Einnahmen nicht mehr monatlich offen legen muss und somit da eh kein Kontakt besteht, er jetzt eine Arbeit anstrebt, wo er bei weitem mehr zahlen müsste? Und somit einer Überprüfung aus dem Weg geht?
Gut möglich. Er hat seine Jobs schon zu Ehezeiten sehr oft gewechselt. Kenne mich allerdings auch nicht mit seinen Pflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter aus. Aber danke für die Anregung! Möglich wäre es.
oder er hat im Lotto gewonnen ?
Ggf hat er jetzt einen höheren Verdienst? Hat er die Arbeitsstelle ggf gewechselt? Ggf wurde der Unterhalb deshalb angepasst. Wenn er den nicht komplett zahlt, gilt das als Neuschulden. Und die sollte er während der PI besser vermeiden. LG h
Er muss ja jeden Jobwechsel seinem Treuhänder mitteilen. Der hat da ein Auge drauf und kassiert alles über dem Selbstbehalt ein.
Wenn Väter nicht den Mindestznterhalt zahlen, kann der halbe Kinderfreibetrag dem anderen Elternteil übertragen werden. Wird der mindestunterhalt gezahlt, bekommt man ihn zurück
Das ist tatsächlich möglich! Jetzt wo Du es ansprichst... Bisher hatte er kein Recht auf den Freibetrag, da er nicht mindestens 75 % Unterhalt zahlen konnte. Er hat den Unterhalt leicht angehoben, eventuell kommt er jetzt an eine Grenze, wo er den wieder bekommen kann? Ich glaube vom Freibetrag stand was in der Urkunde! Vielen Dank!!!
Hm, Nee. Hab mal gerechnet. Er liegt immer noch weit unter der Grenze. Seine Beweggründe werde ich wohl nicht erfahren. Aber dennoch ist es ja irgendwie positiv. Vielen Dank jedenfalls an alle :)
Vielleicht hat es was mit dem Insolvenzverfahren zu tun bzw. mit dessen Abkürzung?
Das denke ich auch. Unterhaltsschulden kommen vor allen anderen schulden, wahrscheinlich ist das eine formalie, gegen die er nicht ankommt....
Es gab eine Änderung in den Unterhaltsberechnungen zu Anfang des Jahres. Wenn er also den Mindestunterhalt zahlt bekommt er den Freibetrag
Hier wurde ja die Vermutung geäußert, dass er jetzt mehr verdient. Es ist aber auch das genaue Gegenteil möglich: Eventuell muss er aufstockend Hartz IV beantragen (z.B. wegen einer neuen Partnerin, die kein Einkommen hat). Es wird dann erst der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft ermittelt und davon dann sein Erwerbseinkommen abgezogen. Den offenen Rest übernimmt das Jobcenter. Von seinem Einkommen ist allerdings noch vor der eben geschilderten Berechnung der Unterhaltsbetrag abzusetzen, den er für Deine Kinder leisten MUSS. Und der Nachweis, welchen Unterhalt man zu zahlen verpflichtet ist, ist üblicher Weise durch Vorlage eines Unterhaltstitels zu führen. Ich hoffe, das war jetzt soweit verständlich. Ansonsten kannst Du mir gern eine PN schicken. LG, Gustavinchen
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