Elternforum Rund ums Baby

Erneut schwanger in Elternzeit

Erneut schwanger in Elternzeit

19Nina91

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Hallo :) ich hätte eine Frage bezüglich der Elterngeldberechnung. Ich habe meine erste Tochter am 24.02.18 entbunden und knapp 2 Jahre Elternzeit beantragt (Januar 2020), Elterngeld für 1 Jahr. Nun bin ich erneut schwanger - VET ist der 16.9.2019. Wie berechnet sich nun das Elterngeld bzw. habe ich einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld ? Liebe Grüsse und vielen Dank im Voraus für die Antworten Nina


Monroe

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Antwort auf Beitrag von 19Nina91

Anspruch auf Elterngeld hast du in jedem Fall. Ich meine aber, dass dafür das letzte Jahr vor ET dafür ausschlaggebend ist, wie viel du bekommst. Wenn du also nicht gearbeitet hast,bekommst du den Mindestsazz. Irgendwas in die 300 irgendwas Euro.


Lovie

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Antwort auf Beitrag von 19Nina91

Du solltest jetzt ein Kleingewerbe anmelden, das muss keinen Gewinn abwerfen, aber dann wird das Jahr 2018 zur Berechnung des elterngeldes genommen und Monate mit EG Bezug werden ausgeklammert, so bekommst du das EG vom ersten Kind plus Geschwister bonus bis Kind 1 3 Jahre alt ist. Außerdem die laufende elternzeit auf einen Tag vor Beginn des Mutterschutz beenden, so bekommst du den vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld weil dein alter Vertrag auflebt. Lass dir den Rest der elternzeit von Kind 1 übertragen so dass du es später noch nehmen kannst.


Monroe

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Ist das dann nicht gleichzusetzen mit einem Scheingewerbe und strafbar?


Lovie

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Antwort auf Beitrag von Monroe

Nö, wieso. Sie sollte natürlich versuchen Gewinn zu machen, aber wenn sie es trotz aller anstrengungen nicht schafft? Es reicht natürlich nicht, 3 gehäkelte Mützen bei dawanda zu verkaufen, ein bisschen mehr anstrengen sollte man sich schon. Bei vielen nebengewerben ist es aber normal, dass gerade das erste Jahr erstmal schleppend anläuft und die Kosten oft die Einnahmen ausgleichen oder nur wenig Gewinn bei rum kommt. Wünschenswert wäre natürlich ein lukratives Gewerbe! (Was aber für das elterngeld keine Rolle spielt)


Felica

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Antwort auf Beitrag von 19Nina91

Achtung wegen Kleingewerbe. Das kann fies nach hinten losgehen. Ausserdem muss es auch wo bei dir auf der Lohnsteuerkarte auftauchen. Zumal es wo überflüssig ist. Du bekommst EG nachdem was du in den letzten 12 Monaten verdient hast. Dabei gilt, hast du in dem Zeitraum mutterschutzgeld oder Elterngeld bezogen werden 12, längstens 14 Monate bei EG Plus, ausgeklammert. So, nun ist ET im September, also beginnt Mutterschutz im August. Es werden in deinem Fall also nur die Monate 03-07 überhaupt beim EG mit 0 € gerechnet. Alle anderen werden mit Zeiten von vor dem ersten Kind ersetzt. Du bekommst aber noch 10% Geschwisterbonus weil erste Kind unter 3 Jahren ist. In deinem Fall wird das EG also über mindestsatz von 300 € liegen aber etwas unter dem was du beim ersten Kind hattest. Hättest du die Frage etwas früher gestellt hättest du den Verlust noch mehr ausgleichen können indem du 2 Monate in EG Plus gesplittet hättest. Damit gäbe es noch 2 Nullrunden weniger. Aber egal, ist gelaufen. Alternativ könntest du auch schauen ob du innerhalb deiner EZ in TZ arbeitest, dann würde das TZ-Einkommem mit berücksichtigt werden. Wichtig für dich, beende die laufende EZ zum neuen Mutterschutz. Damit bekommst du das volle mutterschutzgeld wie beim größeren Kind.