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Elternzeit/Kita-eingewöhnung

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Elternzeit/Kita-eingewöhnung

zwölf

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Hallo ihr Lieben,vllt kennt sich jemand aus mit folgender Frage: (Bitte keine Anfeindungen a la "Warum hast du dich da nicht früher drum gekümmert") Wie macht ihr das/überbrückt ihr die Zeit zwischen Elternzeitende (bei mir ein Jahr wegen dem Elterngeld,wäre sonst zu wenig) und Kitastart =01.09 bzw mit Eingewöhnung 01.10/14.10.......wenn das kind also im Mai/Juni/Juli auf die Welt kam,und 1 Jahr später 1 wird und da dann die Elternzeit endet...was macht man bis Kitastart und eingewöhnung?? Unbezahlter Urlaub? Hoffe jemand kann helfen!


Conny3333

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Antwort auf Beitrag von zwölf

Wie lange hast Du denn im Geschäft Elternzeit beantragt? Wenn Du ein Jahr Elterngeld erhältst, Du aber Elternzeit z.B. 1,5 oder zwei beantragt hast, bekommst Du halt kein Geld nach dem einen Jahr, geht aber nicht von Deinem Urlaub ab. Da muss halt dann auch dern AG einverstanden sein. Ansonsten kann ja der Partner zwei Monate Elternzeit beantragen, um da zu überbrücken. Haben wir so gemacht.


Mariechen2015

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Antwort auf Beitrag von zwölf

Elterngeld und Elternzeit sind ja zwei verschiedene Dinge. Elterngeld bekommst du,wenn man es so wie du machst,eben für dieses eine Jahr. Dennoch kannst du ja länger Elternzeit beantragt haben. Du musstest ja bei deinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Und das ist eben ausschlaggebend. Wenn du ein Jahr Beantragt hast,musst du eben dann wieder arbeiten wenn dieses Jahr um ist. Wenn du 1Jahr Elterngeld bekommst,aber zwei Jahre Elternzeit beantragt hast,musst du eben dann wieder arbeiten. Wie lange hast du denn Elternzeit beantragt? Dann musst du gucken dass du bis Kitastart dein Kind anderweitig betreuen lässt und wenn das nicht möglich ist,musst du wohl noch mal mit deinen Arbeitgeber reden. Aber wie du dann dein Kind betreust/betreuen lässt,ist natürlich dein Ding und nicht die des Arbeitgebers. Du hast die Elternzeit beantragt und musst natürlich dann schauen dass du dann nach Ende der Zeit,wieder zur Verfügung stehst.


Sherie

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Antwort auf Beitrag von zwölf

Ist bei mir ähnlich. Mein Sohn ist im Februar geboren. Er wird dieses Jahr 1 Jahr alt und die kita's nehmen ja nur im September auf. Also hatte ich die Möglichkeit entweder erst im September 2017 den Platz zu nehmen. Da war aber die Frage auch wohin mit dem Kind. Oder den Platz schon im September 2016 zu nehmen. So hab ich es dann gemacht. Ich zahl halt für nichts und wieder nichts den Beitrag für 5 Monate weil ich ihn trotzdem vorher nicht rein gegeben hab. Aber ich fand das besser als evtl tagesmutter für die Zeit von Februar bis September zu arrangieren und ihn am Ende 2x eingewöhnen zu müssen. Ist das jetzt verständlich gewesen? Liebe Grüße


Mariechen2015

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Antwort auf Beitrag von Sherie

Das geht aber nicht überall. Hier hättest du zum Beispiel keinen Platz bekommen,bevor das Kind 1 Jahr ist. Auch wenn das Kind noch nicht betreut wird und bezahlst,dennoch gibt es ja genug Kinder die Anspruch auf einen Platz haben weil Kind eben bereits 1 Jahr ist. Ich habe einfach bei den Winterkindern (Kind 1 u Kind 2) nur ein halbes Jahr Elternzeit genommen und dann von 6monate an bis 1,5 Jahre bis sie dann in Sommer in die Krippe konnten 1 gesamtes Kigajahr dann eine Tagesmutter genommen. Bei Kind 3,das Anfang sep geboren wurde ging es dann nach einem Jahr zu Hause direkt in die Krippe


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sherie

Hier kann man immer in die Kita. Da gibt's nicht nur einmal im Jahr. Wäre ja auch dämlich. Wir haben ein Maikind und ein Septemberkind. Beide sind in ihren Geburtsmonaten bzw 1 Monat danach in die Krippe gekommen.


Mariechen2015

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Hm hat weniger was mit dämlich zu tun. Es werden nun mal nur einmal im Jahr Plätze frei.Nämlich vor den Sommerferien und dann ab neuem Kiga Jahr werden dann eben die neuen Kinder aufgenommen. Naja wenn reichlich Plätze vorhanden sind,mag es gehen. Wenn aber wie hier viel zu wenig U3 Plätze da sind,können sie eben nur neu vergeben werden wenn die Plätze frei werden,sprich zum neuen Kigajahr welches im August beginnt. Wo kommen denn bei euch mitten im Kiga Jahr die Plätze her?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Das kann ich dir nicht sagen. Weiß ich ehrlich gesagt nicht. Aber hier ists überall so. Und Plätze sind definitiv nicht reichlich da.


HSVMarie

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Ich hab es schon unten mal erklärt. Nicht alle Plätze werden von der Stadt bezuschusst und da kann der Träger dann frei entscheiden wie er die Plätze vergibt. Ob er einen erstmal frei lässt. Vergessen habe ich noch. Einige Kitas haben auch noch Notfallplätze. Also es könnten 22 Kinder in eine Gruppe gehen, aber die Gruppen bestehen normalerweise nur aus 20 Kindern. Da kann dann einer von den beiden Plätzen für ein Kind das später kommen soll genommen werden. Bei mehreren Gruppen, hat man ingesamt mehrere Notfallplätze. Diese Notfallplätze werden hier auch für neu zugezogene Familien genutzt. Eine andere Möglichkeit ist, dass mitten im Jahr jemand weg zieht und dass der neue freie Platz dann so aufgestockt wird.


Mariechen2015

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Antwort auf Beitrag von HSVMarie

Ja klar einzelne Plätze werden hier auch frei wenn jemand wegzieht.aber das ist dann ja Zufall. Aber grundsätzlich ist hier eben August Start. Ok mit der Bezuschussung macht Sinn aber das heißt dann das Kinder die bereits 1 Jahr alt sind und ja Anspruch haben , keinen Platz bekommen weil wiederum es sein kann das Plätze vergeben wurden die noch nicht genutzt werden weil die Kinder noch zu junge sind? Schwierig...


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Unsere Kita vergibt Plätze nach einem Bepunktungssystem. Also Kinder, die zwar passend 1 werden, aber deren Eltern nicht arbeiten bzw. Ein Elternteil zu Hause ist, bekommen keinen Platz. Bei Punktgleichheit wählt der Beirat aus. Da werden dann Zwillinge bevorzugt. Für die ist es nämlich auch schwierig einen Platz bzw. 2 Plätze zu bekommen. Dass hier sowieso so ist, dass auf 1 freien Platz an die 20 Kinder angemeldet werden, ist das eh so, dass nicht jeder einen Platz bekommt. Also finde ich das nur fair, wenn die Kinder, die nicht passend zum neuen Kitajahr Geburtstag haben, trotzdem einen Platz bekommen, ohne dass die Eltern Pech haben


Mariechen2015

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Antwort auf Beitrag von HSVMarie

Ah ok. Ja hier genauso,sind viel zu wenig Plätze da. Und man zahlt den Platz dann aber an Beginn des Kiga Jahres? Wobei da ja auch schwierig ist wenn Kind im April geboren ist und ich dann ab August des Vorjahres vom Elterngeld den Platz zahlen muss. Letztendlich egal welches System gefahren wird,Plätze fehlen so oder so


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von HSVMarie

Das mag auf EURE KiTa zutreffen, hier aber wäre die öfters vor Gericht wie die schauen können. Weil nämlich JEDES Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag hat. Da ist es völlig einerlei ob ein Elternteil daheim ist oder nicht. Und wenn der Träger dann meint Plätze freihalten zu müssen und im Gegenzug andere dafür das nachsehen haben, würde es hier schnell Ärger geben. 1-2 Notfallplätze sind OK. Darüber hinaus aber eben nicht. Jedenfalls dann nicht wenn dafür der gesetzliche Anspruch mit Füssen getreten wird. Zumal, wenn der Platz nicht benötigt wird und dann ein halbes Jahr so mit läuft, die Eltern den hier auch sicherlich voll bezahlen müssten. Das wäre dann nicht mal eben 0-200 € im Monat die dafür fällig wären sondern mehrere hundert Euro pro Monat. Den auch die Gemeinde zahlt erst ab Rechtsanspruch bzw dann wenn zB wegen Berufstätigkeit früher nötig. Aber sicherlich nicht aus Lust und Laune weil die Eltern meinen ein halbes Jahr einen dringend benötigten Platz sich "sichern" zu müssen ohne ihn zu nutzen. Private Einrichtungen mögen das machen wie sie wollen, da hat es dann aber auch ganz andere Elternbeiträge. Wenn die TE es sich aber nicht leisten kann länger wie ein Jahr daheim zu bleiben, wird sie wohl eher auf einen staatlich bezuschussten Platz angewiesen sein - also gelten DESSEN Spielregeln. Und warum und weshalb ein Elternteil evtl nicht berufstätig oder gar berufsfähig ist, darf auch keine Rolle spielen. Weil Außenstehende oft gar nicht wissen warum und weshalb die Person eben nicht arbeitet. Ich zB kenne nicht wenig Mütter welche auch noch nahe Angehörige pflegen oder selbst gesundheitlich extrem angeschlagen sind. Die hätten dann bei euch das Nachsehen - auf Kosten der Kinder.


mf4

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Antwort auf Beitrag von zwölf

Hm... etwas anderes als "warum so spät?" fällt mir dazu nicht ein. Kenne keinen, der sich über Monate unbezahlt Urlaub leisten kann. Eine Kita suchen, die das Kind vorher nehmen kann oder sonst in den sauren Apfel beißen, ein paar Tausender ansparen um den Zwangsurlaub zu überbrücken.


Lewanna

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Antwort auf Beitrag von zwölf

Ich hatte zum Glück meine Eltern. Die haben sich in der Zeit zwischen Elterngeld-Ende und Kita - Start um meine Kinder gekümmert. Das haben wir schon vor der Geburt geklärt. Zur Eingewöhnung haben ich oder der Papa dann Urlaub genommen. LG


dasHarlchen

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Antwort auf Beitrag von zwölf

Kenne ich so gar nicht, dass die Krippe nur im September aufnimmt. Ich werde das wie beim ersten Kind auch machen, mit 11 Monaten die Eingewöhnung starten. 4 Wochen bis zum 1. Geburtstag (bei meinem Großen war das im Juni, beim Kleinen ist es April) sollten eigentlich ausreichend sein. Falls nicht, muss man sich mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen.


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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Der Dir aber was husten kann wenn Du nur ein Jahr EZ genommen hast. Man muss sich nämlich für die ersten beiden Jahre festlegen. Merkt man dann nach eineme Jahr, mist ich muss doch länger daheim bleiben oder ich kann dann nicht Vollzeit arbeiten wie vor der Geburt des Kindes, dann musst du im schlechtesten Fall kündigen. Und es ist eher die regel wie die Ausnahme das KiGa´s nur zu August/September neue Kinder aufnehmen. Dann nämlich wenn die größeren Kinder in die Schule wechseln und deren Plätze frei werden. In Gegenden wo es mehr wie ausreichend Betreuungsplätze gibt mag das anders aussehen. Meistens sind die aber so rar, das man nicht mal einen Platz einfach mal so blockieren kann - Anspruch auf den Platz hat man nun einmal erst wenn das Kind 1 Jahr ist. Warum wundert sich eigentlich niemand das der Gesetzgeber 14 Monate Elterngeld vorsieht - 12 für die Mutter bis Kind 1 Jahr ist, 2 Monate für Eingewöhnung/Überbrückung die dann der Vater wahrnehmen kann.


HSVMarie

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Hier ist es richtig schwierig einen Kitaplatz zu bekommen und trotzdem gibt es Kitas, die dann halt ein halbes Jahr den Platz frei lassen für das Kind, dass dann 1 wird und den Platz benötigt. Das kommt dann auch auf die Bezuschussungen der Stadt an. Bei uns werden nicht alle Plätze bezuschusst und der Träger kann dann natürlich frei entscheiden was er mit diesen Plätzen macht. Unser Träger hält sich diese Plätze für eigene Mitarbeiter frei, damit diese dann nach einem Jahr wieder arbeiten kommen und nicht noch länger Elternzeit nehmen. Einige Stellen werden nämlich nicht immer mit Vertretungen besetzt und man ist froh, dass der Mitarbeiter zurück kommt.


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von zwölf

Warum sollte dich jemand anfeinden? Kann uns doch egal sein warum du dich so spät damit beschäftigst ;) Wie alt ist denn das Kind? Es gibt verschiedene Möglichkeiten. A) Elternzeit verlängern B) andere Einrichtung suchen und mit 11Monaten eingewöhnen C) Arbeitszeit (Stunden und Uhrzeiten) und Homeoffice so legen,dass du und dein Mann die Betreuung abdecken können D) Oma passt auf E) Mann nimm Elternzeit im 13+14 Monat D) Kind mitnehmen (je nach Job) E) in der verlängerten Elternzeit Teilzeit arbeiten wenn dein Mann zu Hause ist


luna8

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Genau, warum sollte sie jemand anfeinden.... Echt komische Sicht hat die AP


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Antwort auf Beitrag von zwölf

Wenn Du nur das Jahr EZ angemeldet hast in dem Du auch Elterngeld bekommst hast Du ein Problem. Dann hilft nur mit dem AG reden und hoffen das er verlängert. Ansonsten bist Du ab dem 1ten Geburtstag des Kindes in der Pflicht da deine Vollzeitstelle wie vor der EZ anzutreten. Im schlechtesten Fall kann der AG sonst sogar Schadensansprüche Dir gegenüber geltend machen wenn Du nicht erscheinst. verlängern muss er nicht, darauf hast Du keinen Anspruch. das würde nur gelten wenn Du mindenstens 2 Jahre gemeldet hättest, dann kann man auch ohne Zustimmung des AG das 3te einfach dranhängen. Hast Du länger wie ein Jahr EZ genommen sieht es besser aus. Viele machen das ja so das sie dem AG sagen, das Jahr mit EG bleibe ich daheim, das 2te und evtl auch 3te arbeite ich dann TZ innerhalb der EZ und man schaut wie es klappt. Hat den Vorteil man ist flexibler und kann eben auch in dem Falle wie bei dir besser Lösungen finden. Zumal VZ-Betreuungsplätze oft noch schlechter zu bekommen sind wie Teilzeit-Betreuung. Ansonsten, rein rechtlich hast du einen Anspruch auf den Betreuungsplatz sobald das Kind 1 Jahr ist - ab dann gilt auch erst die Eingewöhnungsphase. In manchen Einrichtungen darf man zwar auch früher, aber vorgesehen ist es so nicht unbedingt. Du dagegen hast Die Pflicht dich eben auch entsprechend drum zu kümmern, sprich nur eine Krippe fragen langt da nicht Deinerseits muss schon mehr kommen. Und wenn KiTa oder Krippe alles voll ist, notfalls eben auch Tagesmütter fragen. Wobei notfalls das falsche Wort ist, viele Kinder unter 3 Jahren sind da mitunter besser aufgehoben wie in KiTa´s. Also ab zum Jugendamt und nachfragen was da möglich ist.zumutbar ist aber auch das du dann zB für die paar Monate zur Tagesmutter musst um dann sobald Krippe/KiTa einen Platz frei hat dorthin zu wechseln. Oder du sagst, dann eben bis zum 3ten Geburtstag Tagesmutter und dann direkt in den KiGa. So haben wir es gemacht. Betreuungsplatz heißt halt eben nicht Wunsch-KiTa, notfalls muss man auch durch die ganze Stadt fahren. Auch eine Option sind Großeltern, private Nannys, AuPair oder sonstwie Babysitter. Auch private Einrichtung, evtl Mehrkosten bekommt man dann evtl auch erstattet. Wessen Kind nicht gerade im Juli-September auf die Welt kommt muss eben auch das im Blick haben wenn man EZ meldet. Hier wird man sogar auch drauf hingewiesen.


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von zwölf

Unsere Kita vergibt auch Plätze zwischendurch. Also im November ist immer. Ergabesizung für das folgende Jahr und dort werden die Plätze dann so vergeben, wie die Kinder Geburtstag haben. Dann sind es halt nicht 5 Eingewöhnungskinder zum 1.8., sondern nur 3 und eins kommt dann im Februar und eins im April. Mein Oktoberkind konnte zum 1.10. starten. Jetzt im Februar kommen noch 2 Kinder in die Kita. Man hat hier in anderen Kitas aber auch die Möglichkeit einen Platz dann ab 1.8. zu nehmen und zu bezahlen, obwohl dann Kind erst später kommt. Einige sind aber auch stur und nehmen nur zum 1.8. auf und Kinder, die dann noch nicht 1 oder halt 3 sind, bekommen keinen Platz.


luna8

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Antwort auf Beitrag von zwölf

Kitaplatz kann man ab dem 1. Geburtstag einklagen. Dann wird auch eine ( flexible) Tagesmutter gehen. Sind aber sicher Nerven ( evtl Zeit) gefragt. Kenn mich leider nicht gut aus, vielleicht kannst du es googln/ erfahren. Alles Gute


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von zwölf

Gar nicht überbrückt. Beide Kinder sind mit knapp 13 Monaten in die Krippe gekommen. Als die Elternzeit vorbei war, waren sie bereits eingewöhnt und wir sind arbeiten gegangen. Wir haben also die Eingewöhnung in der Elternzeit gemacht. Einmal im Mai und einmal im September, unterschiedliche Jahre.


Lovie

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Antwort auf Beitrag von zwölf

Mit der EG plus Regelung war das easy. Ich hab so viele "volle" Monate genommen wie ging und so viele "halbe" wie ich musste damit ich nicht komplett ohne Einkommen dastehe. Das waren dann 10 Monate voll und 4 halbe Monate.


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Antwort auf Beitrag von Lovie

Eben genau so machen die Eltern welche ich hier kenne es auch in der regel. Man weiß ja wann in etwa das Kind kommt und wann die Einrichtungen hier Kinder annehmen. Wann man wieder arbeiten will/muss ist dann der dritte Faktor. Und dann wird geschaut wie man da am besten eine Lösung findet. Blöde dann nur wenn man denn dann dringend benötigte Platz nicht bekommt weil die Einrichtung meint mehrere Plätze nicht besetzten zu müssen für die Eltern welche nicht planen.