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Elterngeldtrick

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Elterngeldtrick

Sonnenschein9301

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Hallo Experten, diese Frage wurde bestimmt noch nie gestellt. Ich bin aber in einer Zwickmühle. Bitte um Rat. Hier die Fakten 1. Kind 11/2022 2. Kind geplante Geburt Mitte 2025 Elternzeit 24 Monate, Basiselterngeld allerdings..letzte Auszahlung 11/23 Gewerbe wird 02/2024 angemeldet. Problem ist, dass in 2024 kein Elterngeldbezug da ist. Frage nun. Wenn ich in 24 Schwanger werde und Arbeite und ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalte..zählt das zum Mutterschaftsleistung als Mutterlohn, sodass 2024 auch ausgegrenzt werden kann. Ziel ist der Bemessungzeitraum 2021 also vor Kind1. VG und danke vorab für konstruktives Feedback.


User-1721891580

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Antwort auf Beitrag von Sonnenschein9301

Bist du dann selbständig tätig? Hast du Anspruch auf Krankengeld? Von wem willst du das BV bekommen? Dir selbst erteilen? Wenn ich jetzt (selbständig Tagesmutter) schwanger werde und nicht mehr arbeite fehlen mir meine Einkünfte und die Monate werden mit 0€ berechnet. Ich habe aber auch die Krankenversicherung auf ein Minimum, man kann Krankheit mit abdecken und ich weiß nicht ob BV da mit reinzählt. Wenn ja- dann würden diese Monate glaube ich ausgeklammert werden).


Sonnenschein9301

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Antwort auf Beitrag von User-1721891580

Gewerbe wird angemeldet in 24. Ich fange in 24 auch wieder normal an zu arbeiten, als nicht selbständige. Heisst da könnte ich ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten..stunden reduzieren etc. Was dann Mutterschutzlohn wäre und das jahr 2024 ausgrenzen kann. Somit kann die Geburt in 25 erfolgen und 24 ausgrenzen da Mutterschutzlohn..23 da elterngeld, 22 da geburt..21=Bemessungzeitraum


M und Ms

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Antwort auf Beitrag von Sonnenschein9301

Aber wenn du als nicht Selbstständige beginnst, was hat dann die Gewerbeanmeldung damit zu tun?


User-1721891580

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Antwort auf Beitrag von Sonnenschein9301

Wenn du nicht selbständig tätig bist- also angestellt. Und dann ein BV bekommst, dann erhält die weiterhin den normalen Lohn bis zum Mutterschutz (8 Wochen vor ET). Dann wird das nicht ausgeklammert. Weiß ich, weil ich als Erzieherin in der Kita tätig war und BV bekam.


Arilio

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Antwort auf Beitrag von Sonnenschein9301

Der Zug mit Bemessungsgrundlage 2021 für dein Elterngeldbezug für Kind 2 ist leider schon abgefahren Es wird nicht die Elternzeit ausgeklammert, sondern nur die letzten 12 (o.14) Monate für die du Elterngeld bezogen hast.... Kind 2 müsste jetzt geboren sein, damit du das gleiche Elterngeld bekommen kannst. Es wird wohl auf das Basiselterngeld rauslaufen...oder die Kindergrundsicherung, sofern dis dahin entschieden....


Arilio

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Antwort auf Beitrag von Arilio

Wenn du jetzt sofort schwanger wirst und sofort ein Beschäftigungsverbot bekommst, dann wäre das Elterngeld für Kind 2 wahrscheinlich ähnlich hoch wie bei Kind 1 Solche Tricksereien lohnen sich aber nicht wirklich....bzw. ist fraglich, wie sinnvoll..


luvi

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Hallo, Du musst dein 2. Kind früher planen. Geburt 2024. Jetzt bist du noch nicht mal schwanger und rechnest schon mit einem Beschäftigungsverbot. Bist du dann nur selbstständig tätig oder auch angestellt? Das Gehalt im BV zählt wie normaler Lohn. LG luvi


luvi

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Antwort auf Beitrag von Sonnenschein9301

Hallo, Du musst dein 2. Kind früher planen. Geburt 2024. Jetzt bist du noch nicht mal schwanger und rechnest schon mit einem Beschäftigungsverbot. Bist du dann nur selbstständig tätig oder auch angestellt? Das Gehalt im BV zählt wie normaler Lohn. LG luvi


heutanonym

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Antwort auf Beitrag von Sonnenschein9301

Woher nimmst du die Annahme in deine Planung auf, ein Beschäftigunggsverbot aus gesundheitlichen Gründen zu bekommen? Du weißt doch jetzt noch nicht wie die Schwangerschaft verlaufen wird und fürein individuelles Beschäftigungsverbot muss schon einiges vorliegen


Nikac

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Antwort auf Beitrag von Sonnenschein9301

Ich hatte 2020 ein Beschäftigungsverbot. Und hatte den vollen Lohn bekommen. 2022 wurde mein kleiner geboren und habe den Mindestsatz und den Geschwisterbonus bekommen bis meine Tochter 3 Jahre alt war. Bei mir sind 22 Monate zwischen beiden. Also bin ich mit Null raus gegangen, aber das war mir auch nicht wichtig. War noch im Erziehungsurlaub der 3 jährigen. Entweder man will ein weiteres Kind oder eben nicht. Und zum Beschäftigungsverbot das bekommt man ja nicht einfach so, sondern nur aus guten Gründen.


JasminZimtstern

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Antwort auf Beitrag von Sonnenschein9301

Es gibt genau zwei Möglichkeiten, wie du möglichst hohes Elterngeld bekommst. Zum einen du wirst ganz schnell schwanger, also zwischen Geburt 1 und Geburt 2 liegen nur 14 Monate, weil man nur 14 Monate ausklammern kann ( in denen du Elterngeld bezogen hast). Der Rest wäre 0 € Monate. Oder du gehst ein volles Jahr arbeiten und die 12 Monate werden dann für das neue Elterngeld bei Kind zwei berechnet. Zwischen meinen beiden Kindern liegen 18 Monate. 14 kann ich ausklammern, also habe ich sozusagen 4 x 0€ Monate. Also theoretisch ein Drittel weniger als bei Kind 1. Irgendwo habe ich aber mal was gelesen mit der Selbstständigkeit zwischendrin. Da gibt es irgendwie einen längeren Bemessungszeitraum. Ich wusste allerdings schon vor der zweiten Schwangerschaft, dass ich direkt ins Beschäftigungsverbot kommen würde. Mir war es aber zu stressig zwischendrin wieder arbeiten zu gehen, auf das besagte Beschäftigungsverbot zu hoffen und dann ganz schnell schwanger zu werden. Ich hoffe, meine Angaben sind so richtig und ich habe keinen Denkfehler