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DRINGENDE FRAGE zu 400 Euro Job>>>

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DRINGENDE FRAGE zu 400 Euro Job>>>

Eeyro82

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Hallo, ich hab einen Job in Teilzeit. Nun hat mir mein Chef angeboten noch zusätzl.einen 400 Euro Job anzunehmen. Wieviel wird von den 400 am ende übrig bleiben??? Ich meine wg.Steuern etc.???? LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

alles is deins weil der 1. 400euro job muss nich versteuert werden


Eeyro82

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oh wirklich???? das wäre ja total super,denn ich brauch das Geld soooo dringend!!!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

is zumindest mein wissensstand...aber ich denke, es werden noch andere antworten :)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Das ist ja das "gute" an so einem minijob - du zahlst ja keine Spzialabgaben, deswegen wird auch nichts abgezogen.


Mitglied inaktiv

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nicht spzial^^


Ninaaa

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Du müsstest dich dann selber krankenversichern. Oder über Dein Mann Dich familienversichern..... LG, Nina


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

aber wenn sie doch schon einen Teilzeitjob hat (oder hab ich mich verlesen?) dann ist sie ja versichert.


Ninaaa

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oder "muss"


Zero

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Sowohl bei einem Teilzeit Job, als auch bei einem Vollzeitjob kann man einem 400 Euro Job annehmen und erhält die vollen 400 Euro, neben dem Verdienst.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zero

aber meines Erachtens nur nach Genehmigung des Arbeitgebers. Wäre in dem Fall ja aber hinfällig.


Zero

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Man muß sich mit dem AG diesbezüglich einigen, auch wegen den Arbeitszeiten. Bei dir wäre das hinfällig.


bubumama

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Du kannst das volle Gehalt des Minijobs bekommen, ohne Abzüge. Du hast ja jetzt eh einen versicherungspflichtigen Jobs beim AG, er möchte Dir zusätzlich einen Minijob geben, Du brauchst also auch keine Genehmigung von ihm. Der Minijob wird nach Std. bezahlt nehme ich an oder? melli


sommersone

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Antwort auf Beitrag von bubumama

Normalerweise darfs du den Minijob nicht beim erten Arbeitgeber machen wenn du da Teilzeit arbeitest . Wurde meinem mann damals so gesagt


Jana04

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Antwort auf Beitrag von sommersone

bitte erkundigen... Ich durfte auch keine kleinen Nebenjob beim gl. Haupt-AG machen...


nane973

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Hallo, Du kannst beim selben Arbeitgeber nicht ohne Sozialabgaben einen Minijob ausüben. In deinem Fall würde der Minijob sozialversicherungspflichtig zu deinem Hauptjob hinzugerechnet werden. Da soll sich Dein Arbeitgeber nochmal genau informieren. Wenn er Dir mehr Geld zukommen lassen möchte, ohne das Du Abzüge hast, gibt es andere Möglichkeiten. Ansonsten sind 400€ Jobs für den Arbeitnehmer brutto für netto. Du hast also keine Abzüge. Beim Arbeitgeber sieht es da anders aus. ER muss noch die 400€ versteuern. Nennt sich Pauschalversteuerung und sind an die 35% die der AG zusätzlich an Kosten hat. Minijob im Haushalt sind für den AG etwas günstiger im Pauschalsteuersatz.