jackiedesnoo
Alsoooo... Ich bin ja letzten Sonntag mit dem Zug nach Holland gefahren. Es ging ja schon gut los. Durch kaputten Oberleitungen fuhr der Zug statt 8:40 erst 40 min. später los. Nun ja, das fand ich nun nicht so tragisch. Ixh hatte Sitzplätze in der Kleinkind Kabine reserviert da ich noch stille. Ao kuez vor Rheine kam die Durchsage das der Zug nicht weiter nach Holland fährt weil das Niederl. Personal und der Niederl. Lok nicht da ist. Wie hatten die Wahl mit Bussen nach Deventer zu fahren oser auf der nächsten Zug ( 2 std später zu warten. Also mit den Bussen war für uns keine Ootion ( 2 kinderwagen) also warteten wir. Nur in der nächsten Zug hatten wir keine reservierten Sitzplätzen mehr, und erst recht keine Kabine. Ixh bekomme ja als normale Entschädigung 50% des Fahrpreises, einfache Fahrt erstattet, aber wie ist das mit den Reservierungsgebühr. Ausserdem müsste ich meine Tochter jetzt im Grossraumabteil stillen, war ja nicht gerade lustig. Aber nun ja.
Ich weiß nicht, ob man in dem Fall was bekommt, denn es lag ja nicht an der DB sondern an den holländischen Kollegen und Zügen.... Aber das ist jetzt nur mein Bauchgefühl, ich weiß es nicht.
Das ich die 50% bekomme weis ich ja schon. Das holt der DB bei Holland halt zurück, da gibt es so eine Fahrgastrecht karte das muss das Zugpersonal ausfullen und abstempeln und eben bestätigen das ich so und solange verspätung hatte. Mir geht es um die Reservierungskosten.
Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, das man die Reservierungsgebühr nicht erstattet bekommt. Wurde hier mit "höherer Gewalt" (oder so ähnlich) erklärt und ist mit den 50% abgegolten.
Auf den Reservierungszuschlag würde ich bestehen... Stillentschädigung wirds sicher nicht geben.
Also ich bekam letztes Jahr alles erstattet, auch die Fahrkarte für meine Hündin und auch meine Sitzplatzreservierung, sowie meine Fahrtkosten.
Ich hatte neulich zwei Plätze reserviert und es gab den Wagen gar nicht. Da habe ich nach einigem Hin und Her das Geld zurückbekommen.
Platzkartengebühr haben wir nie zurück bekommen. Und ich war zu Stillzeiten immer einfach nur froh, wenn wir im Folgezug überhaupt einen Sitzplatz bekommen hatten (wir waren damals wegen Hocwasser und anschließendem Deichbruch ewig unterwegs, somit war es höhere Gewalt. Und ich musste im Zug sogar abpumpen, weil sich mein Baby dort partout nicht stillen ließ).
da musst du bei der DB Nachfragen am Servicecenter ob du deine Sitzplatzreservierung zurück bekommst, aber mit der Aussage wegen Stillen, das glaub ich nicht, das ist ja dein Ding wenn du stillst, ausserdem auch im Grossrausmwagen sitzt man meistens an zweier Sitzen und hinter Sitzen und stillen sollte kein Problem sein...den selbst im Kinderabteil sitzen oft mehr Leute da und schauen einem beim stillen zu
Ich würde der Bahn eine freundliche Email schreiben und die Situation schildern, gleichzeitig darlegen, dass es sehr unangenehm war das Baby im Großraum zu stillen usw. Und dann mein Anliegen (Kostenerstattung?!) formulieren. So habe ich oft gute Erfahrung beim ÖPNV gemacht.
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