Mitglied inaktiv
Wer kennt sich aus? Ich bin Lehrerin und muss Rechnungswesen unterrichten, aber kenne mich nicht in allen Einzelheiten aus. Hab das im Studium vor 10 Jahren gehabt, aber gehört halt zum Fach BWL dazu. Wir behandeln die GoB. Ein Schüler meinte bei der Lösung eines Falles (Buchhalterin hat Kassenbelege gefunden, die schon 3 Monate alt sind - was ist das Problem, wie muss man richtig verfahren? es handelt sich um das gleiche Geschäftsjahr ), dass man zu spät gebuchte Belege gesondert kennzeichnen muss. Gibts sowas? Ist mir nicht bekannt. Mei, bin ich dumm.
Aus dem selben Jahr kenne ich nur, daß sie nachgebucht werden und dann gekennzeichnet, wenn es z.B. einen Auszug oder ähnliches schon Monate vorher gab da aber der Beleg fehlte.... nur um bezug zu finden.
kenne ich so nicht, hatte zwar bankrechnungswesen aber das mit den belegen ist ja gleich vielleicht wegen den abschreibungen?
ach nö, so kompliziert machen wir es nicht. ist nur eine fachoberschulklasse. ich hatte nur fragen zu den "gob" gestellt. die buchhalterin fand plötzlich oben auf ihrem schrank eine kiste mit kassenbelegen, die 3 monate alt sind. was hat sie falsch gemacht - wie muss es richtig sein? meine erwartung: sie darf die belege nicht liegen lassen, sondern muss sie zeitnah buchen, kassenbelege soll man täglich buchen. und der schreibt eben, dass die buchungen damit ungültig sind (absoluter quatsch) und dass man sie gesondert behandeln und dementsprechend kennzeichnen müsse. wie gesagt, mir ist das absolut nicht bekannt. aber im falle des streites mit betreffendem schüler will ich gewappnet sein.
ich kenn gob gar nicht
mf4
keine buchung ohne beleg zeitnah etc pp richtig?
jap aber ich bin ne lausige Buchhalterin, hab nix mehr außer mini Grundwissen... nicht mein Metier
Du musst Dir die Kasse immer wie eine Geldkassette vorstellen. Bei dieser Geldkasette zählst Du abends das Geld das drin ist. Die Ausgabenbelege und Einnahmen(belege) die Dir vorliegen trägst du ein und wenn du dann rechnest Bestand Vortag +Einnahmen -Ausgaben gibt es genau das was Du gezählt hast. Wenn jetzt ein Monat später z.B. eine Tankquittung auftaucht (von diesem obigen Tag) kannst Du sie nicht mehr "nachtragen". Du hättest ja eine Differenz gehabt zwischen Deinem gezählten Geld und dem fiktiven Bestand den Du in Deinem Kassenbuch hattest. Das heißt die Tankquittung kann ja gar nicht aus der Kasse bezahlt worden sein, das hättest Du ja an diesem Tag merken müssen, weil dein Bargeldbestand XX,XX Euro niedriger gewesen wäre als Dein Kassenbuchbestand. Du kannst die Tankquittung aber am Tag des auftauchens nachtragen, sie wurde über dein Privatgeldbeutel bezahlt und jetzt (heute) holst Du Dir das Geld aus der Kasse raus. Das Datum im Kassenbuch ist dann nicht das Tankquittungsdatum, sondern das Datum an dem das Geld entnommen wurde.
ot
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