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Bin bisschen ratlos doppelname Stress

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Bin bisschen ratlos doppelname Stress

Jojohehe

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Guten Tag. Ich habe eine Frage,die ggf. Etwas kompliziert ist. Es geht um den Nachnamen meines Ungeborenen Kindes. Ich war 2x verheiratet und 2x geschieden. Die letzte Scheidung war im März 2019. Mein Kind kommt im Februar 2020 zur Welt. Mein geburtsname ist wittig. Aktuell ist mein Nachname ein Doppelname,den ich schon die gesamte Zeit meiner zweiten Ehe trage und auch nach der Scheidung nicht geändert habe er heißt Rehberg-Gattner Rehberg ist der Nachname aus meiner zweiten Ehe und Gattner der Name aus meiner ersten Ehe. Ich möchte das mein ungeborenes auch den Doppelnamen bekommt den ich jetzt habe Rehberg-Gattner Nun habe ich schon gegoogelt aber bin in meinem speziellen Fall nicht sicher. Normalerweise sind doppelnachnamen für Kinder ja unzulässig,wenn man noch verheiratet ist weil der Familienname ja dann der meist vom Vater ist auch wenn die Mutter einen Doppelnamen hat. Aber wie ist das bei mir,ich bin 2x geschieden und mein ungeborenes Kind hat mit meinen beiden exmännern nichts zutun. Der Vater ist ein anderer, der aber auch nicht in der Geburtsurkunde als Vater stehen wird. Kann mein Kind den gleichen Doppelnamen( der ja aus den beiden Nachnamen von meinen exmännern besteht) haben also rehberg-gattner oder muss es wittig heißen (mein geburtsname) Ich bitte um Hilfe und ich bitte euch nicht fragen warum ich einem Kind einen Doppelnachnamen geben will der ist doof etc oder sowas ich habe wirklich meine Gründe. Bitte nur das beantworten das wäre super lieb. Muss man das beantragen beim Standesamt oder läuft das sogar automatisch weil der Doppelname ja mein Familienname ist also der der mutter


Mareike92

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Ich muss raten, aber ich würde sagen 'Gattner' ,da das der gemeinsame Familienname ist/war in der Ehe. Wissen tut ich es nicht. Aber wieso bürdest du dem Kind den Namen aus vergangen Beziehungen auf,also du möchtest ja den Doppelnamen?


Jojohehe

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Antwort auf Beitrag von Mareike92

Ich habe meine Gründe möchte das nicht diskutieren ich finde sowas nicht schlimm und ich möchte halt nur wissen ob das Kind auch meinen Doppelnamen bekommt und nicht nur Gattner heißen darf


Jojohehe

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Mein Kind aus erster Ehe heißt rehberg Und mein Kind aus meiner letzten Ehe heißt gattner Ich möchte für mein drittes Kind gerne gattner-rehberg mein zweites Kind durfte ich nicht so nennen weil ich mit dem Vater da verheiratet war aber wie sieht es jetzt aus nach der Scheidung? Kind 3 hat wie gesagt nichts zutun mit den anderen Männern


Elchkäfer

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Hallo, etwas verwirrend: im AP gibst du die Namen aus den beiden Ehen in der umgekehrten Reihenfolge an. Außerdem schreibst du dort, dein Kind solle so heißen wie du, R.-G. Hier meinst du jetzt, es solle G.-R. heißen. Versuchst du, jemanden zu diffamieren?


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Elchkäfer

DAS denke ich auch! Next oder Ex...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich finde die ganze Story inkl. aller genannten Namen (!) extrem schräg!


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Ich finde das Namensrecht so kompliziert, da würde ich das Standesamt anrufen und das direkt klären. Und wenn du kannst, ersetze deine Namen durch Hoppenstedt und Müller-Leidenscheid oder so.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Informiere dich bei deinem Standesamt. Da bist du auf der sicheren Seite.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Cool, wenn es wirklich dein Klarname ist*, dann direkt noch (öffentlich) anzuführen, dass der Vater scheinbar bekannt ist, aber nicht angegeben wird...Respekt! *ich vermute aber eher die missgünstige Ex/Next...wie auch immer, das Standesamt wird dir sicher Auskunft geben können.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Wie kommst du darauf??? Wo steht das?


Mitglied inaktiv

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Wobei der vater nicht in der urkunde stehen kann und trotzdem angegeben wird/werden muß...


Felica

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ahm nö. Wenn der Vater korrekt angegeben wird, steht er auch in der Urkunde. Entweder weil er die Vaterschaft freiwillig anerkennt oder weil ein Richter dieses festlegt. Allerdings muss man sich danach auch eine aktuelle neue Urkunde ausstellen lassen. Kostet dann halt, und viele machen es auch erst dann wenn sie irgendwann mal wieder benötigt wird. Leichter ist es natürlich das alles vor Geburt zu regeln, dann umgeht man diese zusätzlichen Kosten. Rechtlich ist es wirklich so das der Vater erst als Vater zählt wenn er in der Urkunde steht, vorher hat er absolut keine Rechte, aber eben auch keine Pflichten. Was man darüber hinaus dann untereinander macht ist ein anderes Thema. Jedenfalls solange wie man meint keine staatlichen Mitteln in Anspruch nehmen zu wollen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Felica

Was du alles weisst..... Bei meinem kind stand bis zur einbenennung ein strich, rechte und pflichten hatte der biologische vater trotzdem.


Septemberblume

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Ich bin etwas geschockt,falls das wirklich dein Name ist und der deiner Kinder. Sowas kann man doch nicht öffentlich im Internet schreiben! Ich bin grade etwas sprachlos. Lg September


Trini

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Man darf nämlich (so wie ich das verstehe) in einen Doppelnamen nicht den Namen eines Exmannes einbringen. Trini


Felica

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Antwort auf Beitrag von Trini

Wenn man den Namen des Exehemannes nach der Scheidung beibehalten hat doch. Der neue Ehemann hätte den namen des Exmannes dann sogar annehmen dürfen. Namensrecht ist extrem kompliziert und zudem in vielen Fällen Einzelfalleentscheidungen. Das was das eine Standesamt zulässt, mag das nächste nicht absegnen. Deshalb ist das sinnvollste zu dem man raten kann wirklich nachfragen beim zuständigen Amt. Aus dem Bauch heraus würde ich aber sagen das das Kind den Doppelnamen annehmen kann. Begründung, der Name ist bereits fester Bestand der Mutter, wird also nicht durch Heirat oder so neu geschlossen. Anders wäre es wenn Mutter und Vater nun heiraten und einen Doppelnamen neu bilden. https://www.familienrecht.net/namensrecht/#namensrecht-nach-der-scheidung


dhana

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Hallo, soweit ich weiß muss man sich bei einem Doppelnamen entscheiden welcher der Familienname ist und diesen bekommen dann die Kinder. Kinder dürfen als Geburtsnamen keinen Doppelnamen tragen. Weil stell dir mal vor, 2 heiraten, die einen Doppelnamen als Geburtsnamen tragen - haben die dann 4fach Namen, wenn jeder zu seinem Geburtsnamen den Namen des Ehegatten dazunehmen will? Gruß Dhana


starlight.S

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Antwort auf Beitrag von dhana

Hi, hier unterschreibe ich. So hab ich es im Studium mal gelernt. Kein Doppelname fürs Baby! Du darfst nur wählen welchen der Namen es bekommt... aber das Standesamt kann dir sichere Auskunft geben.


Lluvia

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Antwort auf Beitrag von dhana

Ähm... nicht ganz richtig, wenn auch etwas anders ;-) Ich bin als Guatemaltekin in Deutschland geboren und habe den dreiteiligen Nachnamen (Aa bb Cc) meiner Mutter bekommen. Mein Sohn hat doppelte Staatsbürgerschaft und ebenfalls diesen Nachnamen. Aber dieses bsp passt nicht ganz zum Thema, da der Name nicht durch Eheschließung erlangt wurde. Lluvia


KKM

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Antwort auf Beitrag von Lluvia

Dann hast Du den Nachnamen nicht nach deutschem Recht erhalten und weitergegeben. In Spanien sind Doppelnamen ja beispielsweise auch üblich. In Deutschland wir 1 Name als Familienname bestimmt und alle Kinder mit gleichen Eltern tragen den gleichen Nachnamen.


Lluvia

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Antwort auf Beitrag von KKM

Tja, der Nachnamen wurde nach deutschem Recht vergeben. Wäre er nach guatemaltekischen Recht vergeben worden dann wäre es Nachname meines Vaters plus das „Aa“ meiner Mutter. Gleiches bei meinem Sohn. Nachname des Vaters plus das „Aa“ von mir. Es gab wegen des Namens einige Probleme, wurde dann aber per Gerichtsurteil beschlossen. Lluvia


Felica

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Antwort auf Beitrag von KKM

Das Kinder Doppelnamen "erben" können, auch in Deutschland, steht schon oben in dem Link. Also einfach mal lesen. Es ist etwas anderes wenn ein Paar heiratet, dann einer davon einen Doppelnamen bekommt. Oder aber ob derjenige nach Scheidung seinen Doppelnamen behält und dann schwanger wird.Im ersteren Fall kann man ja nur neinen einzelnen Familiennamen festlegen, im zweiten ist das aber gar nicht mehr möglich. Da geht nur Doppelname. Oder neue Eheschließung mit neuen Namen. Den dann das Kind bekommen kann.


Schniesenase

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Hallo Jojohehe, zum Doppelnamen kann ich nichts sagen, aber ich würde Dir dringend raten, die Redaktion zu bitten, diesen Thread zu löschen. Zum Einen, weil Du möglicherweise reale Namen angegeben hast und das Dir große Unannehmlichkeiten bringen kann, zum Anderen, weil Du Probleme bekommst, wenn der Vater nicht angegeben wird, da das Kind ein Anrecht auf dessen Unterstützung (insbesondere finanzieller Art) hat. Den Vater zu kennen, ihn aber nicht zu nennen, das ist nicht ohne. Alles Gute! Viele Grüße Sileick


Krümel_3und4

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Falls sich nichts geändert hat in den Bestimmungen, darf (oder muss sogar) Dein Kind den Doppelnamen=den Namen der Mutter annehmen. Frag im Standesamt nach, aber ich bin ziemlich sicher, dass das geht bzw. auch nicht anders geht.


Skylights110

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Wie wäre es mit deinem Namen wieder annehmen? Ist doch dein Kind. Würde mein Kind nicht nach meinen exmännern nennen.


Summer80

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Antwort auf Beitrag von Skylights110

Es geht doch darum, dass die beiden ersten Kinder jeweils einen der Nachnamen aus den vorherigen Ehentragen. Aufgrund des Familienzudammengehörigkeitsgefühls will sie daher ihren Doppelnamen nicht aufgeben. Kann ich auch verstehen. Mutter = G-W Kind 1 = G Kind 2 = W Kind 3 = ?


Macana

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Frag doch beim zuständigen Standesamt nach.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Post gespeichert hat Ansonsten werde ich weiterhin nicht verstehen, wieso man sich mit (relativ schwierigen) Sachverhalten nicht an entsprechende offizielle Institutionen wendet und stattdessen auf den Rat von völlig unbekannten und eventuell in dem Punkt ungebildeten Usern im Internet wartet.


Katja + Fabio (Berlin)

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Antwort auf Beitrag von Jojohehe

Wenn kein Vater in der Geburtsurkunde steht, bekommt das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter. Hat die Mutter einen Doppelnamen, dann hat auch das Kind einen Doppelnamen, obwohl genau das ansonsten im deutschen Namensrecht nicht möglich ist. Wir hatten genau diesen Fall in der Familie!