Mitglied inaktiv
Hallo! Habt Ihr einen Tipp wo ich mich im Internet erkundigen kann, wie / was ich schreiben kann, um jetzt festzulegen, wohin unser Kind kommen soll, falls wir beide sterben? Ich hoffe, ich kann den Text im Netz finden, dann kann ich mir die Anwaltskosten sparen. Danke! S
ne beratung beim anwalt kostet doch nur 10 euro, ansonsten gericht vielleicht
wat hats n DU fürn Anwalt? 10 Euro....
vorsorgevollmacht
ja das ist bei allen anwälten so. läuft unter erstberatung. einheitlicher preis in deutschland.da kannste gackern wie du willst
Eine Erstberatung beim Anwalt kostet ganz sicher nicht nur 10 Euro
Danke! Also, ich bin auch über die 10€ erstaunt! Da werde ich alle meine Fragen mal schön säuberlich notieren und ihn bombadieren. Alles was ich bisher gefunden habe, gilt für den Fall, dass ICH nicht mehr ganz bei mir bin, also jemanden mit der Betreuung meiner Person beauftragen will. Aber ich bin noch am Suchen. Schönen Abend! S.
aber sicher
du hier so einen Bockmist erzählst......
Das kann dich bis zu 240 € kosten!!!!
da brauch ich nicht zu googln .
und so nem Schein vom Gericht. LG
nein ich hab kein alg 2 und auch keinen schein vom gericht
jaja... da liegt der Hase begraben..... @Werner, nicht jeder Deutsche bekommt ALG2, nur so zur Info
Ich würde natürlich vorher fragen! Sonst hauts mich vielleicht vom Hocker....
andere Preise
in bestimmten fällen kannst du das auch über den rechtsschutz regeln
sag ich doch . ich hab kein alg 2
Ich soll mir jetzt von dir erzählen lassen, dass das was ich drei Jahre gelernt haben und danach nochmal drei Jahre täglich gemacht habe falsch ist ?? Es gibt keine 10 Euro Erstgebühr
deswegen weiß sie das und wir müssen das alle glauben....
oh man ihr seit echte klugscheißer . da weiß ich nicht was ich noch sagen soll .euch ist echt nicht zu helfen . na dann laßt euch mal über den tisch ziehen und löhnt mal schön
Vielleicht haben deine Verwandten ja erzählt ihr geht zum Anwalt, dabei waren das die 10 Euro Praxisgebühr von Psychodoc
http://m-richter.net/Anwaltskosten.htm Beratungshilfe Auch für die anwaltliche Erstberatung besteht die Möglichkeit die Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, falls Sie die Voraussetzungen erfüllen. Im Rahmen der Beratungshilfe lassen Sie sich durch die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen. Die Kosten betragen für Sie dann lediglich 10 Euro für meine anwaltliche Beratung.
wenn ihr nicht immer alles besser wissen würdet ,hätte ich euch mal den link eingestellt .aber ihr wißt ja alles
den meinte ich nicht
Beratungshilfeschein bekommste aber nur wenn du nix verdienst sehr geehrte Frau Werner
ich hatte keinen beratungsschein , weil ich arbeite und mein mann auch
... den einheitlichen kosten für Deutschland. Dann sind wir alle beruhigt. :-)
hätteste gerne . nö such doch selbst !!!!!!!!!!!!!!!! !ihr wisst doch alles besser
www.gesundeshalbwissen.de/ichhabimmerrecht
das weis! ich wie wärs mit arbeit im büro und in einer gaststätte . ab sommer gebe ich sogar unterricht .was sagste nun