Germanhijabi
Heute frage ich euch im Namen meiner besten Freundin. Sie ist frisch von ihrem Lebensgefährten getrennt,die beiden haben 2 Kinder unter 12 Jahren. Da der gute Herr sich wohl mit einer anderen Dame aus dem Staub gemacht hat, muss meine Freundin Unterhaltsvorschuss beantragen, da sie wohl auch aufstockend Leistungen des Bürgergeldes in Anspruch nehmen muss. Nun fragte sie mich ob sie eine Beistandschaft machen müsste bzw beantragen oder annehmen. Hab überhaupt nicht gewusst was das ist und mich dann rein zu lesen, bin aber scheinbar zu blöd das komplett zu verstehen, wie sie auch. Da geht's wohl um einen Titel (?), der festgestellt werden soll gerichtlich und dabei hilft die Beistandschaft? Was passiert denn wenn man diese Beistandschaft ablehnt? Wo ihr Exlebensgefährte arbeitet,seine (zuletzt bekannte) Adresse usw hat sie wohl angegeben alles.
Für den UHV muss sie keine Beistandschaft einrichten. Den Antrag stellt sie so. Ich würde aber zusätzlich eine Beistandschaft einrichten, um die genaue Höhe des eigentlichen Unterhalts berechnen zu lassen und das dann am besten gleich titulieren lassen. UHV ist nicht viel.
Danke für deine Antwort. Also diese Beistandschaft kümmert sich dann sozusagen darum, dass sie mehr bekommen würde,indem die Firma angeschrieben wird usw? Hab ich das richtig verstanden? Ansonsten,falls sie das nicht möchte,muss sie auch nichts titulieren?
Es kann sein, dass das Jobcenter anfängt Druck zu machen. Die stocken ja quasi den UHV auf. Beziehungsweise meldet sich die UHV Stelle auch selbst beim Vater. Es ist ja schließlich ein VORschuss und die wollen die Kohle vom Vater wieder haben. Um langfristig Ruhe zu haben, würde ich titulieren lassen. Die schreiben auch nicht den Arbeitgeber an. Die werden den Vater auffordern Gehaltsabrechnungen vorzuweisen. Das würde sowohl die Beistandschaft, als auch die UHV Stelle machen.
Achso okay. Gut, dann geb ich das so weiter. Habs endlich verstanden. Sorry nochmal wegen letztens, der Spruch. Hatte wahrscheinlich ne durchwachsene Nacht mit Baby. Wollte ich letztens schon schreiben.
Sie muss keine Beistandschaft einrichten, sie muss auch keinen Unterhaltsvorschuss beantragen. Sie sollte sofort schriftlich beim Ex Kindesunterhalt fordern. UHV ist nur eine geringe Ersatzleistung für den Unterhalt. Die Kinder haben Anspruch darauf. Wenn sie keinen Anwalt hat, um diesen berechnen und eintreiben zu lassen, dann kann das Jugendamt mit einer Beistandschaft helfen.
Da der Gutste jetzt bestimmt nicht sofort unterhaltswillig ist, sollte sie absolut erstmal UHV beantragen!! Wenn sie das noch im November tut, bekommt sie auch schon für Nov UHV! Ja, klar, parallel den KV zum Unterhalt auffordern. Aber ich würde definitiv erstmal UHV beantragen! Funfact: Mein Ex zahlt mittlerweile Unterhalt, aber nur in Höhe des UHV. Er meint das wäre der Mindestunterhalt. Ich lass das jetzt über nen Anwalt klären. Auch, weil das Jobcenter das gar nicht lustig findet. Ja, ich bin AE und lebe von H4. Ich bin kein Schmarotzer, wie es H4lern gern unterstellt wird. Es geht momentan noch nicht anders. Wenn sie Bürgergeld aufstockend beantragen möchte, dann muss sie UHV beantragen (wenn der Vater nicht freiwillig zahlt, was er ja nicht tut). Alles andere, was länger dauert, offizielle Berechnung etc, kommt später. Die Frau wird JETZT Geld brauchen und nicht erst in einem Jahr.
Trotzdem ist so lange kein Anspruch da, wie kein Unterhalt vom Mann gefordert wird. Sofort tun, nachweisbar und schriftlich. Wenn die beiden verheiratet sind, hat sie auch Anspruch auf Trennungsunterhalt - auch fordern, dann gibt es das auch rückwirkend, wenn bspw erst ab in 3 Monaten gezahlt wird. Ob die AP Ersparnisse hat oder jetzt sofort Geld braucht: Weiß ich nicht.
Ja, so hat sie das auch gesagt. Dass das Jobcenter gesagt hat,dass sie das UVG erstmal beantragen soll.
Verheiratet waren die beiden nicht. Geld ist wohl tatsächlich nicht so üppig da, da sie auch kein gemeinsames Konto hatte/hat (wollte sich jetzt wohl eins machen oder hat sich eins gemacht?) und er das wohl auch leer geräumt hat
Alles zeitgleich machen. 1.Brief an KV: Aufforderung zum Unterhalt 2.Brief an UHV Stelle (da muss man mit eintragen, ob man den KV aufgefordert hat) 3.Brief an Jobcenter. Bei dem Part, wo man Unterhalt angeben muss, reinschreiben, dass ein Antrag auf UHV läuft. Die tauschen sich auch gegenseitig aus. Diese 3 Briefe innerhalb der nächsten 2 Tage sind wichtig!! Damit deine Freundin erstmal auf Füßen stehen kann! Alles andere mit genauer Berechnung kommt danach. Sie sollte das jetzt wirklich schnell machen! Sonst hat sie einen Monat verloren. Seit wann ist der Typ weg? UHV kann bis zu 3 Monate rückwirkend gestellt werden.
Danke für die Tipps. Der ist im Oktober gegangen. Wann weiss ich nicht ganz genau aber denke Mitte Oktober? Habe ihr das gerade so geschrieben bzw einen Screenshot von deiner Antwort geschickt.
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