sweetkids
Gerade nicht mehr die aktuelle Jahreszeit aber mein Kollege hat heute erzählt, bei einer normalen Verkehrskontrolle mußte er 5€ Strafe bei der Polizei zahlen, da er in FlipFlops unterwegs war.
Meiner Meinung nach hätte er nicht zahlen brauchen da es egal ist welches Schuhwerk man an hat, man kann nur zur Kasse gebeten werden, wenn man an einem Unfall beteiligt ist.
Haben die Herren sich jetzt zu Unrecht bereichert oder liege ich falsch?
LG
die haben recht. Meiner meinung nach gehören auch die Frauen bestraft die mit 15cm Absatz fahren.....damit KANN man nicht sicher fahren. Sicher haltendes festes Schuhwerk muss man beim Autofahren anhaben...flipflops...mal im ernst........ist doch blöd!
mal davon abgesehen dass ich es lächerlich finde wegen 5 Euro so einen Aufstand zu machen. Wenn ers nicht wusste dann weis ers jetzt und fertig.
Wer macht hier denn einen Aufstand? Es war eine normale Frage und wenn ich google stehen da 1000 Versionen und nichts klares.
schau mal hier: http://waz.m.derwesten.de/dw/auto/besser-nicht-mit-badelatschen-aufs-gaspedal-id6737697.html?service=mobile
http://www.welt.de/finanzen/article1995121/Flip-Flops-an-Gaspedal-und-Bremse-sind-erlaubt.html
Meines Wissens darf man weder in FlipFlops noch in HighHeels Auto fahren. Also gerechtfertigt! Gruß
Also selbst wenn man bar zahlt erhält man einen Beleg. Aber es steht wohl in der StVO dass man festes Schuhwerk zu tragen hat, wenn man Auto fährt. Wenn man dagegen verstößt muss man zahlen.
finde ich richtig flipflops sind kein richtiges schuhwerk das abrutschen kann vorprogrammiert sein dann lieber barfuß
es ist völlig egal was er für Schuhwerk anhat. Man könnte sogar Barfuß fahren, so lange er keinen Unfall verursacht.
ja der meinung bin ich auch... ...mal ganz abgesehen davon ob das nun gut ist oder nicht (ich fahre nicht in filpflops) aber ob es wirklich gesetzlich geregelt ist.
sowie mit Stöckelschuhen. Ausserdem find ich echt, dass man da echt doof einfädeln kann.
Es gibt kein Gesetz dass das Gegenteil besagt - als Berufsfahrer sieht das ganze anders aus. Wenn etwas passiert, wird man , wenn die Schuld beim Flipflopträger gesehen wird, zur Kasse gebeten. http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/flip-flops-beim-autofahren-1
Solange nichts passiert UND man privat unterwegs ist, ist es egal was für Schuhe man trägt. Trotzdem finde ich es auch fahrlässig in FlipFlops o.ä. zu fahren.
Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist weder nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO noch nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit Bußgeld sanktioniert
eigentlich logisch oder? Man muss auch zahlen wenn man ein Handy am Ohr hat und KEINEN Unfall verursacht hat!
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