Mitglied inaktiv
wenn man nur noch verkürzt arbeiten kann (wegen kind) wird dann auch das alg 1 gekürzt? also zum beispiel man hat immer 40 stunden pro woche gearbeitet, wurde arbeitslos durchs kind und kann jetzt eine neue stelle nur 20 stunden arbeiten. bekommt man da auch nur 50% vom alg 1 was man sonst bekommen hätte?
Wenn du eine Teilzeitstelle hattest bekommst du auch nur Teilzeit-ALG. Wäre ja anders ein Unding, dann würde jeder nur halbtags gehen und danach ganztags mehr ALG bekommen als sie mal verdiente.
40 stunden ist doch vollzeit - 10 jahre lang...
du fragtest doch wieviel ALG zu bei 20h bekämest
aber ich hab doch immer bisher 10 jahre gearbeitet??? also schon geleistet??? komisch, versteh das nicht! und wenn dann welche schummeln beim amt wundern sich alle noch...
wenn du VZ gearbeitet hast dann wirst du auch das volle ALG bekommen, wenn du nun arbeitslos werden würdest...
wenn du danach allerdings TZ arbeiten würdest wäre das nicht so...
wie soll man da schummeln, ob ich VZ oder TZ gearbeitet habe?
Ja! LG S
Als ich mich damals nach der Elternzeit arbeitslos gemeldet habe (durch Umzug war die alte Stelle zu weit weg), ist das ALG von meinen letzen Gehältern vorm MuSchu berechent worden. 68% des Gehalts oder so ähnlich?
Als ich mich damals nach der Elternzeit arbeitslos gemeldet habe (durch Umzug war die alte Stelle zu weit weg), ist das ALG von meinen letzen Gehältern vorm MuSchu berechent worden. 68% des Gehalts oder so ähnlich?
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