Elternforum Rund ums Baby

Arbeiten zwischen den Geburten - neuer Arbeitsvertag?

Arbeiten zwischen den Geburten - neuer Arbeitsvertag?

Maluna

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Hallo ihr, Ich hätte mal eine Frage zum Thema Wiedereinstieg in den Job, vielleicht kennt sich jemand von euch aus. Muss dazu sagen, dass mir mein Job eigentlich Spaß macht (die Tätigkeit), die Firma ist allerdings nicht besonders wohlwollend gegenüber den Mitarbeitern, insbesondere wenn es um Elternzeit/familienbedingte "Auszeiten" geht, daher habe ich schon das Gefühl, etwas auf der Hut sein zu müssen, da sie vermutlich eventuelle "Schlupflöcher" zu ihrem Vorteil nutzen würden. Zur Situation. Ich habe vor 13 Monaten unser 1. Kind zur Welt gebracht, bin seither in Elternzeit (davor 4 jahre in der firma, unbefristeter Vertrag, in Vollzeit). Ab September ist ein Wiedereinstieg in Teilzeit geplant. Wor hatten das im Mai bei einem persönlichen Gespräch mündlich vereinbart. Es wurde vereinbart, dass ich mit 16 Stunden einsteigen werde und man dann schaut, wie das hinkommt und man die stundenzahl dann eventuell noch korrigiert. Nun bin ich erneut schwanger, aktuell 17. SSW. Letzte Woche habe ich unserem Personaler die Schwangerschaft mitgeteilt, aber dazu gesagt, dass ich gerne trotzdem wieder wie geplant einsteigen würde, aber eben nur für 2,5 Monate, da dann der Mutterschutz beginnt. Einzige Reaktion war ein Bedanken für die frühzeitige Info. Ich frage mich nun, sollte mir ein befristeter Vertrag angeboten werden, dann würde ich ja Ansprüche auf Mutterschutz usw. verlieren, oder? Wie wird das in der Regel gehabdhabt, wenn man zwischen 2 Kindern in Teilzeit wieder einsteigt? Ich habe halt prinzipiell einen unbefristeten Vertrag und möchte natürlich auf die sich daraus ergebenden Vorteile nicht verzichten. Kennt sich da jemand aus? Ich bin nun auch etwas unsicher, weil hakt auch seit dem Gespräch im Mai nichts "handfestes" vereinbart wurde. Also schon Zeitpunkt und Umfang des Wiedereinstieges, aber entgehen meiner Erwartungen erhielt ich nie etwas schriftliches. Ist das normal? Muss dazu sagen, dass ich in einer sehr männlich geprägten, nicht all zu großen Firma arbeite und es dort nur alle paar Jahre vorkommt, dass eine Mitarbeiterin schwanger wird. Daher wird es also auch für die Firma kein Routinefall sein. Bin grad einfach unsicher und weiß nicht so recht wie ich mich verhalten soll...


misssilence

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Antwort auf Beitrag von Maluna

Hast du ab September noch Elternzeit? Wenn nein, hast du mE nur Anspruch und auch die Pflicht, Vollzeit zurück zukehren. Auf Teilzeit hast du nur in der Elternzeit ein Recht, ist dein AG groß genug. Ich würde nochmal anrufen und nach dem entsprechenden Vertrag fragen und diesen nur befristet für 2,5 Monate akzeptieren, damit dein VZ Arbeitsverhältnis noch ruht. Es wäre natürlich schlauer gewesen, die neue Schwangerschaft erst zu verkünden, wenn du den befristeten TZ Vertrag hast...so kann ich jeden AG verstehen, sollte er dem nicht mehr zustimmen. Wer macht sich schon die Arbeit für 2,5 Monate?! Nur, damit die Arbeitnehmerin direkt im Anschluss wieder 1-2 Jahre weg ist und hinterher nur in TZ wiederkommt?


misssilence

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Antwort auf Beitrag von misssilence

Achso, soweit ich weiß, es ist kein Problem wenn der Vertrag auf diese 2y5 Monate befristet wird, da er nur als Ergänzung zu deinem VZ Vertrag geschlossen wird. Solange der VZ Vertrag am 1. Tag des MuSchu wieder aktiv ist, sollte das unproblematisch sein. Ich bin aber keine Juristin!


Maluna

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Antwort auf Beitrag von misssilence

Danke für deine Antwort. Ja genau das hatte ich vergessen, ich bin noch in Elternzeit und werde die dann vorzeitig beenden, um wieder in Mutterschutz gehen zu können ab November und da eben die vollen Leistungen zu erhalten. Habe mir tatsächlich überlegt die neue Schwangerschaft erst später bekannt zu geben, aber ich hatte ehrlich gesagt angst vor der Situation dann im September mit dickem Bauch einzulaufen, ohne dass das vorher jemand wusste... und da bisher nichts passiert ist (seit Mai), hatte ich die Befürchtung, dass ich den neuen Vertrag vielleicht erst direkt vor Ort am ersten Arbeitstag bekomme.


Lewanna

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Antwort auf Beitrag von Maluna

Dann ist das doch kein Problem. Du arbeitest Teilzeit in Elternzeit. Diese beendest du ja zum neuen Mutterschutz. Dann ist dein Vollzeit-Vertrag ja wieder aktiv. Bekommst volles Mutterschaftsgeld. Anschl. nimmst du dann wieder Elternzeit für Kind 2. Den Rest von Kind 1 bleibt dir ja auch noch. Du hast ja eh Kündigensschutz so lange du in Elternzeit bist und schwanger ja sowieso. LG


Lewanna

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Antwort auf Beitrag von Maluna

Ich würde auf jeden Fall auch Teilzeit IN Elternzeit arbeiten. Oder eben die 2,5 Monate Vollzeit. Wie lange hast du denn Elternzeit genommen? Wenn du weniger als 2 Jahre hast, kann der Arbeitgeber eine Verlängerung ablehnen. Wenn du deinen Vertrag auf Teilzeit änderst, bekommst du nur Mutterschaftsgeld für Teilzeit. LG


Maluna

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Antwort auf Beitrag von Lewanna

Habe 2 Jahre elternzeit für Kind 1 genommen und würde die vorzeitig beenden vor dem neuen Mutterschutz. Ok, das mit den Leistungen nur für Teilzeit im Muttrrschutz ist neu für mich, ich bin bisher davon ausgegangen, während dem Mutterschutz die vollen Leistungen zu bekommen. Danke für die Info... vor diesem Hintergrund wäre ein kurzfristiger Einstieg ja tatsächlich eher kontraproduktiv. Einstieg in Vollzeit für diese Zeit ist nicht möglich, da wir für unsere "Große" keine fremdbetreuung haben und halt diese paar Wochen in teilzeit mit Oma überbrücken müssten. Die kann aber auf keinen Fall eine Vollzeitstelle für 2,5 Monate mit babysitting abfangen


misssilence

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Antwort auf Beitrag von Maluna

Ich glaube das mit den Mutterschutzleistungen gilt nur bei TZ ohne EZ! Bei TZ in EZ ruht dein AV von vorher ja; da beendest du die EZ einfach zum MuSchu. Das sind zwei getrennte AV!


Maluna

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Antwort auf Beitrag von misssilence

Das wäre tatsächlich meine Idealvorstellung, danke für die Antwort.


Maluna

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Antwort auf Beitrag von Maluna

Danke für eure Antworten. Also das heißt, selbst wenn ich jetzt einen befristeten Vertrag unterschreibe, ersetzt der weder meinen unbefristeten Vertrag (der aktuell wegen Elternzeit ruht) und ich bekomme trotz temporärer Teilzeitarbeit die vollen Leistungen im neuen Mutterschutz (ich weiß dass ich die elternzeit vorzeitig beenden muss zum tag des neuen Mutterschutzes) Oh man, ich hab echt bisschen Angst da was falsch zu machen und mir dadurch Nachteile einzuhandeln


Lewanna

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Antwort auf Beitrag von Maluna

Ja. Achte darauf dass die Teilzeit auf die Elternzeit begrenzt ist. Dann ist alles gut.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Maluna

Das ist es nicht automatisch, wobei "temporär" und Zusatzvertrag danach klingt. Ruf nochmal in der Personalabteilung an und Frage konkret danach. Ist für die Personaler in so einem Fall auch einfachsten.