Steffi1987
Hallo ihr lieben! Brüte gerade über den Antrag auf Mutterschaftsgeld und bräuchte kurz Hilfe. Die Ansprechpartner meiner Krankenkasse sind gerade nicht im Haus
Folgender Absatz bereitet mir Kopfzerbrechen:
o Der Vater und ich erziehen das Kind gemeinsam. Gegenüber dem Rentenversicherungsträger werden wir erklären, dass für das Neugeborene die Erziehungszeit
o mir oder
o dem Vater zugeordnet werden soll.
Hinweis: Elternzeit ist der Zeitraum nach der Geburt, bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. In dieser Zeit sind die Eltern vom Arbeitgeber unbezahlt von der Arbeit freizustellen.
So, ich wollte für 12 Monate in Elternzeit gehen und danach wieder arbeiten. Jetzt steht da aber was von der dreijährigen unbezahlten Freistellung? In einem Absatz über diesem habe ich geschrieben, dass ich für 12 Monate in Elternzeit gehen werde.
Weiß einer, was ich da jetzt ankreuzen muss ohne in Gefahr zu laufen, die nächsten 3 Jahre nicht mehr zu arbeiten?
Ganz lieben Dank
ist dein baby denn schon da? bzw beantragt du gerade Mutterschaftsgeld für vor oder nach der geburt? 3 jahre ist das Maximum, dass dir zusteht. die elternzeit beantragst du nach der geburt beim Arbeitgeber. dort sagst du dann, dass du 12 Monate nehmen möchtest. ich bin damals mit dem Antrag ohne termin in die filiale meiner Krankenkasse vor Ort gegangen und es hat sich gleich jemand um mich gekümmert.
3 Jahre sind das Maximum, du musst natürlich nicht so lange EZ nehmen Das bedeutet aber, dass du in der EZ nicht kündbar bist, sofern du einen Festvertrag hast und nicht befristet eingestellt oder Geringverdiener bist
Es geht darum, wem die Zeit für die spätere Rente gutgeschrieben wird. Das sind die Rentenzeiten für Kinderbetreuung,die später bei der Berechnung der Rente wichtig sind. Entweder werden die Punkte der Mutter zugeschrieben, da die meistens zu Hause bleibt/TZ arbeitet oder falls der Vater zu Hause bleibt, dann ihm.
Du möchtest bestimmt ab dem 1. Geburtstag wieder auf Arbeit gehen..? Also EZ bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres. Wenn es so ist, dann schreibe nix von 12 Monate EZ in deiner EZ Meldung. EZ beginnt nach dem Mutterschutz! Im Mutterschutz ruht das Arbeitsverhältnis nämlich nicht. Die Mutterschutzzeit wird nur den max. möglichen 3 Jahren EZ zugerechnet. Ist ein gravierender Unterschied. Schreibst du dem AG: Ich nehme 12 Monate Elternzeit, dann darf er davon ausgehen, dass Du erst wieder kommst, wenn das Kind ca. 14 Monate alt ist. Je nach Geburtsdatum und Mutterschutzdauer. War auch schon oft im Forum zu lesen. Frau wollte arbeiten, bekam kein EG mehr. AG lies sie aber nicht eher arbeiten, weil die erste Meldung verbindlich ist und er sich nun darauf eingerichtet hatte. Es gibt auch Rechner dafür: https://www.elternzeit.de/elternzeitrechner/ Bg

Danke für den Hinweis, das ist lieb von dir
Jetzt ging es ja erstmal um den Antrag auf Mutterschaftsgeld. Der Antrag auf EZ kommt ja erst nach der Geburt. Habe aber schon angekündigt, dass ich bis zum 01.07.2020 in EZ gehen werde, mein Arbeitgeber hat mir auch schon gesagt, dass ich bei den Anträgen darauf achten soll, dass der Mutterschutz ausgeklammert wird
Konkretes Datum ist immer von Vorteil
Wenn du nach Mutterschutz in EZ gehst, egal wie lange, dann kreutz bei dir an. Gehst du direkt nach dem Mutterschutz wieder in VZ arbeiten und der Vater bleibt daheim, dann bei ihm ankreuzen. Es geht wirklich nur darum wer die 3 Jahre bei der Rente gut geschrieben bekommt. ist ja doof wenn du die Zeit auf dem Konto hast, und dem Vater fehlt es nachher weil er daheim war und er deshalb eine Lücke hat. Wie lange du oder der Vater dann wirklich EZ nutzt spielt keine Rolle. Ihr müsst euch nur jetzt festlegen wer die 3 Jahre auf das Rentenkonte bekommt. Jetzt unabhängig vom Mutterschutzgeld: Mein Rat, wenn du planst nach dem EG nicht 100% sicher wieder in VZ einzusteigen weil ihr jetzt schon eine VZ-Kinderbetreuung sicher habt, dann melde bei deinem AG 2 Jahre EZ an. Nicht nur ein Jahr. Melde dann auch gleich an das du planst nach dem Jahr in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten. Bis zu 30 Stunden die Woche darf man in der EZ arbeiten, bei dem AG den man eh hat ebenso wie mit dessen Zustimmung auch woanders. Solange man dabei in EZ ist, darf man nicht so einfach gekündigt werden und man braucht kein OK des AG wenn warum auch immer es mit dem arbeiten nicht klappt um doch länger daheim zu bleiben. Meldest du nur ein Jahr EZ an, du hast dann aber keine Betreuung, hast du keinen Anspruch darauf die EZ zu verlängern, müsstest also kündigen. Ist das dümmste was man in den allermeisten Fällen machen kann. EZ meldest du beim AG an, nicht bei der KK. Die interessiert es also nicht wirklich wie gesagt wie lange du in EZ bist. Die bekommen im Anschluss die Meldung vom AG wie lange du eingereicht hast.
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