Mitglied inaktiv
hab das Fahrzeugpost kurz überflogen und da ich grad selber zugelassen habe: Wer im Brief steht ist nicht automatisch der Eigentümer, wer den Brief HAT ..sprich der "Besitzer des Briefs"..mit dem Brief in den Händen kannste alles machen, zulassen, verkaufen etc..es geht NICHT drum wer drin steht - steht auch so aufm brief drauf!!
Die beiden wohnen ja noch zusammen, der Brief liegt bei den beiden zu Hause, sind dann beide Eigentümer? *grübel* und wenn ich jetzt den Brief meines Mannes nehme dann kann ich nicht sein Auto einfach verkaufen!? Angenommen ich breche irgendwo ein, stehle den Brief...dann hab ich den Brief und kann das Auto einfach verkaufen? Ich denke das stimmt so nicht ganz?!
das Auto gehört dann dem der auch im Brief steht der ist ja dann logischerweise auch im BESITZ des Briefes..da steht allerdings drin: Der FZGBrief weist nicht den Eigentümer des Fahrzeugs aus! steht da unter dem Feld wo der Name des HALTERS steht - was nicht gleich eigentümer ist..das ist irgendwie ne rechtliche Grauzone... Insolvenz heisst übrigens nicht dass man kein FZG haben darf!! und ja du hast den Brief und kannst die kiste verkaufen wenn du wo eingebrochen bist...
Du darfst nur dann ein Auto haben, wenn du es zB. für die Arbeit benötigst. Er ist aber Hausmann
udn benötige es NICHT dringend um zur arbeit zu kommen, darf es aber haben. Ich darf keinen NEUWAGEN besitzen der mir VERMÖGEN bietet dass unter umständen auf Gläubiger verteilt werden muss.
Du darfst dir eins kaufen, wenn die Insolvenz läuft, aber hast du ein Auto wenn du die Insolvenz anmeldest ist das was anderes. B. dürfte sich in der Zeit jetzt auch ein neues Auto dann kaufen, wenn seines weg wäre. Aber er darf JETZT keines haben.
wenn es aber ein WERTVOLLES gewesen wäre hätte ich es eintauschen msüsen gegen ein günstigeres Modell.
Hier die schlechte Nachricht: Grundsätzlich fällt das Auto des Schuldners in die Insolvenzmasse und ist zu verwerten. Etwas anderes gilt, wenn das Auto für die Ausübung des Berufs benötigt wird. Beispielsweise darf ein Schichtarbeiter, der den Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, das Auto behalten, weil er andernfalls den Arbeitsplatz verliert. Damit Ihnen der Insolvenzverwalter glaubt, dass Sie das Auto zur Berufsausübung benötigen, holen Sie sich eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber. Das Bestätigungsschreiben fügen wir gleich dem Insolvenzantrag bei, das verhindert Begehrlichkeiten. Menschen mit Schwerbeschädigtenausweis haben nicht automatisch ein Recht auf ihr Auto. Ist der Insolvenzverwalter "doof" und will er Ihnen das Auto streitig machen, muss das Gericht feststellen, ob die Wegnahme berechtigt ist. Ein kompliziertes Verfahren, Ausgang ungewiss. Will der Schuldner das Auto behalten, kann er dem Insolvenzverwalter abkaufen. Damit der Kaufpreis so gering wie möglich wird, verrate ich Ihnen folgenden Trick: Lassen Sie sich anstelle eines teuren Wertgutachtens von zwei befreundeten KfZ-Werkstätten zwei Kaufangebote ausstellen, zu einem möglichst niedrigen Preis. In der Regel akzeptieren die Insolvenzverwalter diese Kaufangebote anstelle eines Wertgutachtens und geben sich mit dem genannten Ankaufspreis zufrieden. Möglich ist es, dass ein Freund des Schuldners ein / das Auto kauft und ihn damit fahren lässt. Der Schuldner darf die Kraftfahrzeugversicherung auf seinen Namen laufen lassen. Auf die Anschaffung eines neuen (gebrauchten) Autos während des eigentlichen Insolvenzverfahrens sollte man ebenfalls verzichten. Diese Anschaffung gilt "Neuerwerb" und kann von dem Insolvenzverwalter eingezogen werden. Erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, also in der Wohlverhaltensperiode, ist die Neuanschaffung eines Fahrzeuges wieder risikolos.
der ist Anwalt *G* der wirds wohl wissen :)
http://www.ra-franzke.de/beratung/insolvenzrecht/lexikon/privatinsolvenz-auto-be halten.html Das Auto wird in die Insolvenzmasse eingerechnet und muss (wie die das sagen) verwertet werden. Du findest im Netz immer das gleiche.
Das eigene Auto wird der Insolvenzverwalter auf jeden Fall verwerten wollen. Hierzu wird Sie der Insolvenzverwalter zunächst fragen, ob Sie das Auto behalten wollen. Falls ja, müssen Sie das Auto auf Ihre Kosten bewerten lassen und ihm dann den ermittelten Wert zur Insolvenzmasse bezahlen (d. h., Sie kaufen dem Insolvenzverwalter Ihr eigenes Auto ab).
am WERT des Autos...bei nem wagen der 5000 euro wert hat ist das wohl logisch..bei einem der 500 wert hat wohl kaum Mein Ex hat seins ja auch behalten dürfen und hat es theoretisch nicht zur arbeit gebraucht da er die firma gewechselt hat und praktisch vor der haustüre gearbeitet hat inclusive Firmenwagen..
ind er Wohlverhaltensphase denn da darf ja auch wieder Vermögen gebildet werden!
Du zahlst ja Steuer für das Auto für ein jahr, das was du dann zurück bekommst, bekommt der Insolvenzverwalter etc. Das ist ihm ja alles schon erklärt worden. Wie gesagt ich bin echt gespannt wie ein Flitzebogen was da heute Nachmittag raus kommt. Das wird gleich ein Kindergarten *grins* Meine 3, der Sohn einer Freundin (weil ich mit Bus und bahn zu lang brauch fährt sie mich hin) und die 3 Kids von den beiden... 2 Jungs gegen 5 Mädchen *lach
Das ist ja gerade am Anfang, somit fällt es mit rein, später dürfte er sich ein neues kaufen (oder dem Insolvenzverwalter sein auto auslösen) Was für ein Quatsch das alles! Wie auch immer....
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